Hallo zusammen,
Kann man die Gebühren für einen kostenpflichtigen Nachablesetermin für Heizung und Warmwasser grundsätzlich ablehnen wenn man die Notwendigkeit dieses Termins nicht zu verschulden hat?
(Zum Beispiel wenn die Heizungsfirma falsche Informationen hinsichtlich der Zulässigkeit die Werte selbst abzulesen und mit Unterschrift bestätigt zu hinterlassen gegeben hätte oder aber bei Nachbar hinterlegte Schlüssel nicht nutzt etc)
Wäre es darüber hinaus grundsätzlich denkbar, die Zahlung der Gebühren abzulehnen wenn kein Hinweis auf die Gebührenpflicht des Nachablesetermins erfolgt ist?
Mir geht es hierbei nicht um den zweiten kostenlosen Ablesetermin der anzubieten ist wenn beim ersten regulären Termin nicht alle Mieter im Hause waren sondern um einen hierüber hinausgehenden Termin.
Jemand mit Vermutungen oder Erfahrungen in die Richtung?
Hallo zusammen,
Kann man die Gebühren für einen kostenpflichtigen
Nachablesetermin für Heizung und Warmwasser grundsätzlich
ablehnen wenn man die Notwendigkeit dieses Termins nicht zu
verschulden hat?
klar - wenn man nicht schuld an jenem vorgang ist, muss man auch nicht zahlen - selbstverständlich
(Zum Beispiel wenn die Heizungsfirma falsche Informationen
hinsichtlich der Zulässigkeit die Werte selbst abzulesen und
mit Unterschrift bestätigt zu hinterlassen gegeben hätte oder
aber bei Nachbar hinterlegte Schlüssel nicht nutzt etc)
die beispiele hättest du dir sparen können, allein das verschulden
ist von bedeutung - natürlich sollte einigkeit über das verschulden bestehen
Wäre es darüber hinaus grundsätzlich denkbar, die Zahlung der
Gebühren abzulehnen wenn kein Hinweis auf die Gebührenpflicht
des Nachablesetermins erfolgt ist?
nein
Mir geht es hierbei nicht um den zweiten kostenlosen
Ablesetermin der anzubieten ist wenn beim ersten regulären
Termin nicht alle Mieter im Hause waren sondern um einen
hierüber hinausgehenden Termin.
schon klar
gruß
ad
Vielen Dank für die schnelle Antwort!