Nacharbeiten Bodenleger

Hallo Experten
Letztes Jahr im Juni bekam ich einen PC Bodenbelag in meinem Flur Parterre, 1 Stock und Toilette 1. Stock.
Ich war schon einmal hier, da der Bodenleger total falsche Maße angab und überhöhte Preise ansetzte. Dies nebenbei.
Nun die Arbeit ist alles anderes als schön und korrekt verlegt. Es handelt sich um Bodendielen. Da vorher Belag und Teppichboden ohne kleben verlegt, war nichts durch getreten etc.
Parterre waren die Dielenabstände sehr gering im 1. Stock etwas breiter.
Nun nach Ferigstellung und Besichtigung bei Tag stellte ich gleich fest, dass eine Menge Durchdrücke zu sehen sind und außerdem keine glatte Fläche war. Es waren entlang der Dielen Wölbungen. Nun versuche ich seit letztes Jahr, diese Sache zu klären und zu beseitigen. Außerdem habe ich noch eine kpl. Rolle Belag da, die der Bodenleger zuviel gekauft hat und mich bezahlen ließ.
Da er auf Stur macht, bin ich jetzt beim Rechtsanwalt. Eine Besichtigung mit Anwalt und Bodenleger fand statt. Der Anwalt meinte, schlechte Arbeit und der Bodenleger sollte einen Vorschlag machen dies zu beseitigen. Er hatte keine Antwort, benötigte drei Wochen nach Anmahnung der Frist, seine Idee mit zu teilen.
Bodenbelag und entfernen würde er ohne Berechnung machen.
Die neue Spachtelmasse anbringen schleifen etc. müsste ich zuzüglich Arbeit bezahlen. Der Preis 663,-- € + MWSt. und das für eine Gesamtfläche von 12qm. Bis jetzt habe ich schon € 1.663,-- bezahlt.
Hätte der Bodenleger die Vorarbeiten wie üblich beim Verlegen auf Dielenbretter gemacht, wäre alles in Ordnung gewesen. Auf der Rechnung war der Preis für das gesamte Spachtelmaterial € 28,50. Es wurden weder die Dielenbretter gereinigt, sie waren gewachst, noch weiter behandelt. Nur die Spachtelmasse drauf, nach kurzer Zeit geschliffen ohne Staubsauger, da für so feinen Staub gibt es keinen Staubsauger. Zwischen drin verliess er den Raum, da vor lauter Staub nichts mehr zu sehen war.
Ich bin der Meinung, ich habe den Auftrag vergeben in der Annahme ich bekome einen schönen Bodenbelag. Ich habe mir eine Broschüre vom Fachhandel über alte Dielenbretter mit Bodenbelag belegen und da ist der Vorgang sogar für einen Laien beschrieben. Ein guter Bodenleger muss doch das wissen. Ich will für die Nachbesserungen nichts mehr bezahlen.
Für evt. Infos vielen Dank.
Caramia

Hallo !

Du bist doch schon im Kontakt mit einem Anwalt. Frage den doch,wie Du dich verhalten sollst.
Grundsätzlich hast Du für die Bodenbelagsarbeiten bezahlt und durftest zurecht eine fachlich einwandfreie Arbeit erwarten.
Hat die Ausführung Mängel,dann muß der Handwerker die für Dich kostenfrei nachbessern,was im schlimmsten Fall auch den kompletten Ausbau und Neuverlegeung bedeuten kann.
Alles auf Kosten des Handwerkers,wenn nichts neues hinzukommt,was im ersten Angebot und Rechnungssumme nicht enthalten war.

Aber der fachgerechte Ausgleich eines unebenen Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von PVC-Bahnenware (oder Platten) war in jedem Fall nötig und gehörte zum Angebot.

Nach meiner Auffassung muß man nun nichts mehr nachbezahlen.

Was sagt den der Anwalt zu dem Nachbesserungsangebot des Bodenlegers?

Überhaupt scheint mir der Mann fachlich nicht sehr qualifiziert und ausgerüstet zu sein,wenn er den Schleifstaub nicht während der Arbeit absaugen kann.
Ob es da überhaupt zumutbar wäre,ihn nachbessern zu lassen ?
Soll der Anwalt entscheiden,man kann auch das Geld,was man schon bezahlt hat zurückfordern und einen anderen Bodenleger beauftragen,den Schaden zu beheben,wenn absehbar unzuverlässig gearbeitet wurde(kann man da eine fachgerechte Nachbesserung erwarten?).

MfG
duck313

Ich möchte Dir (duck313) für Deine Antwort danken.
Ja, ich bin beim Anwalt. Der schrieb mir, ich solle für die Nacharbeit neu spachteln bezahlen. Der Bodenleger würde ja für den Ersatzbelag nichts verlangen nur für die neue Spachtelmasse und die Arbeit. Ich bin nicht einverstanden und will nichts bezahlen.
Ich sagte ihm, wenn muß ein Sachverständiger her. Hätte der Bodenleger fachgerecht den Untergrund gemacht gäbe es diese Unebenheiten und Durchdrücke nicht. Ich bin auch der Meinung, dass er kein Fachmann ist. Bei einem Gespräch während seiner Arbeit erzählte er mir, er habe bei einer Firma als EDV Mensch gearbeitet. Die Firma hat geschlossen, dann ging er zu einer Bodenlegerfirma. Von der Handwerkskammer erfuhr ich, dass er dort 10 Jahre gemeldet ist.
Grüße
Caramias

Hallo Caramias,
„duck323“ hat Dir schon einige wichtige Informationen an die Hand gegeben.
Ich erweitere diese um den Hinweis, dass die wenigsten Juristen/Anwälte gleichzeitig auch fachleute für Bodenbelagarbeiten sind. Insofern hat seine Bewertung genau den gleichen Stellenwert wie jene „des Mannes von der Straße“.
Richtig ist, dass nur ein Sachverständiger des Gewerkes (kein Allrounder!) das zu beurteilen vermag.
Die Aussage des Anwalts, dass die Kosten der Untergrundvorbereitung (hier: Glättmasse) von Dir zu tragen wären, halte ich für kritisch.
Genauso wie „duck323“ es bereits ausführte, so ist es:
Entweder wird die angebotene Leistung ordnungsgemäß ausgeführt, oder er arbeitet auf seine Kosten nach. Punkt!
Und ob er vor der Verlegung die Spachtelmasse nur „vergessen“ hatte oder sonstige Gründe für deren Nicht-Einbau aufgeführt wurden, das ist bedeutungslos.
Der Fachmann wird die Spachtelmasse natürlich berücksichtigen (der Kunde muss sie ja auch bezahlen) und in seine Kalkulation einfließen lassen. Dabei braucht er die Spachtelarbeiten aber nicht zwingend als eigenständige Position aufzuführen.
Ob er unbedingt spachteln muss, das ist wirklich eine Einzelbewertung wert. Vom grundsatz her JA.
Wenn aber (hier nur rein hypothetisch angenommen) die Leistung hinterher auch ohne Ausgleichsspachtelung stimmen würde, dann wäre es ohnehin egal.
Meine Empfehlung: Lasse auch ein wenig Vorsicht walten bei solchen Aussagen Deines Rechtsbeistandes.
-.-.-.-
Gruß: Klaus