Nacharbeiten nach Übergabeprotokoll

Hallo,

wenn ein Mieter und ein Vermieter im Übergabeprotokoll einvernehmlich festhalten, dass es Arbeiten gibt, die der Mieter noch auszuführen hat, dies aber nicht tut oder nicht mehr tun kann:

Kann der Vermieter, wenn er die Arbeiten selbst auführt, diese in Rechnung stellen und von der Kaution in Abzug bringen? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder muss er, um Geld verlangen zu können, eine Firma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen?

Grüße
Carsten

Ja.
Kostenvoranschlag ohne MWSt
oder Material + Zeitaufwand x 10-15€

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