Nachbar bedroht Kinder

Hallo miteinander,

eigentlich möchte ich nicht gerade Stammkunde in diesem Brett werden :frowning:.

Angenommen, ein älterer Nachbar bedroht spielende Kinder wie folgt:

Sobald sie das Haus verlassen, kommt er in seinen Vorgarten und droht ihnen mit der Gartenhacke. Er brüllt regelmäßig Dinge wie „Haut ab hier, sonst komme ich!“, und, neueste Variante, geht direkt auf eines der Kinder zu und sagt: „Ich verfluche euch!“. Die Kinder haben inzwischen große Angst vor dem alten Mann.

Da er bereits kurz nach seinem Einzug in der fiktiven Straße die (erwachsene) Nachbarin zur Linken unvermittelt geohrfeigt hat (!), haben die Eltern der Kinder inzwischen Angst davor, dass er sich an ihrem Nachwuchs vergreift. Der Geisteszustand dieses Menschen scheint grenzwertig, immerhin streitet er (und seine Frau) seit dem ersten Tag mit den anderen Nachbarn jeden Alters um die merkwürdigsten Dinge.

NEIN, die Kinder sind eher selten auf der Straße, da sie eigene Gärten haben und/oder sich in Schule/Kindergarten aufhalten und/oder zum Spielplatz gehen, und sie sind im übrigen absolut wohlerzogen *g* - es gab noch gar nie Beschwerden irgendwelcher Bewohner der Umgebung. Dies nur, damit keine Nebendiskussion entsteht :wink:.

Was können die besorgten Eltern tun ? Man kann diesem Menschen nicht ausweichen, auch der Schulweg führt zwangsläufig an dessen Haus vorbei.

Gibt es eine juristische Möglichkeit, ihm das Bedrohen der Kinder zu verbieten ? Ist ein „Fluch“ eine Beleidigung ? Könnte ein Anwalt einen sinnvollen klaren Brief dazu schreiben, um ihn vielleicht auszubremsen *hoff* ?

Pipifax, ich weiß, aber kein Scherz für die Bewohner dieser fiktiven Straße. Danke schon vorab für Tipps !

Viele Grüße,
Inselchen

Hallo Inselchen,
ich dachte ich komm immer noch zu einer längeren Antwort, aber das wird nicht mehr.
Frag doch mal bei eurem Gesundheitsamt, bzw. beim Amtsarzt nach.
Bei deiner Schilderung denk ich (eben nicht Rechts-, sondern eher Gesundheitsexpertin) nämlich gerade eher an eine psychische Störung.
Dann wäre er nicht schuldig im strafrechtlichen Sinne, aber ihm und euch müßte geholfen werden.
Es gibt in jedem Bumdesland ein Psychisch Krankengesetz, sog. PsychKG.
Gemeinhin glauben viele, das darin nur die zwangsweise Unterbringung geregelt ist.
Das stimmt so nicht.
Darin ist auch geregelt, das jemand der offensichtlich pschisch krank ist und dabei eine erhebliche Gefahr für sich und/oder für andere darstellt, unter die Sorgfalt z.B. des Gesundheitsamtes fällt.
Dieses ist dann verpflichtet, zu gucken, ob eine psychische Störung vorliegt und ob sich daraus Handlungsbedarf (weil eigen- oder fremdleidend) ergiebt.
Sollte euer Nachbar nicht nur einfach ein brastiger alter Kerl sein, dann läge Behandlungbedarf vor (da er ja die Kinder bedroht und einschüchtert).
Ich will dir nicht zuviel Hoffnung machen, die Gesundheitsämter reagieren unterschiedlich träge, aber mir scheint, das ist zumindestens ein Versuch wert.

Ich drück dir die Daumen
Gruß
Kerstin

P.S. Wenn er nur ein brastiger alter Kerl ist, dann würd ich einfach mal mit der Polizei darüber reden. Es gibt doch mittlerweile auch sowas wie Kontaktpolizisten. Zumindestens in unserer Gegend sind die auch dafür da um regelnt in den nachbarschaftlichen (Un-)Frieden einzugreifen.

Hallo Inselchen,
Hallo Kerstin,

Unbenommen der Idee(n) existiert in D die Möglichkeit, eine Betreuung anzuregen (hier gilt das Betreuunngsgesetz, das das damalige Entmündigungsrecht abgelöst hat). Das zuständige Vormundschaftsgericht sitzt beim Amtsgericht (bzw. im Württembergischen Landesteil von BW beim Notariat!).
MfG und viel Glück,
Jogi