Hallo miteinander,
eigentlich möchte ich nicht gerade Stammkunde in diesem Brett werden
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Angenommen, ein älterer Nachbar bedroht spielende Kinder wie folgt:
Sobald sie das Haus verlassen, kommt er in seinen Vorgarten und droht ihnen mit der Gartenhacke. Er brüllt regelmäßig Dinge wie „Haut ab hier, sonst komme ich!“, und, neueste Variante, geht direkt auf eines der Kinder zu und sagt: „Ich verfluche euch!“. Die Kinder haben inzwischen große Angst vor dem alten Mann.
Da er bereits kurz nach seinem Einzug in der fiktiven Straße die (erwachsene) Nachbarin zur Linken unvermittelt geohrfeigt hat (!), haben die Eltern der Kinder inzwischen Angst davor, dass er sich an ihrem Nachwuchs vergreift. Der Geisteszustand dieses Menschen scheint grenzwertig, immerhin streitet er (und seine Frau) seit dem ersten Tag mit den anderen Nachbarn jeden Alters um die merkwürdigsten Dinge.
NEIN, die Kinder sind eher selten auf der Straße, da sie eigene Gärten haben und/oder sich in Schule/Kindergarten aufhalten und/oder zum Spielplatz gehen, und sie sind im übrigen absolut wohlerzogen *g* - es gab noch gar nie Beschwerden irgendwelcher Bewohner der Umgebung. Dies nur, damit keine Nebendiskussion entsteht
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Was können die besorgten Eltern tun ? Man kann diesem Menschen nicht ausweichen, auch der Schulweg führt zwangsläufig an dessen Haus vorbei.
Gibt es eine juristische Möglichkeit, ihm das Bedrohen der Kinder zu verbieten ? Ist ein „Fluch“ eine Beleidigung ? Könnte ein Anwalt einen sinnvollen klaren Brief dazu schreiben, um ihn vielleicht auszubremsen *hoff* ?
Pipifax, ich weiß, aber kein Scherz für die Bewohner dieser fiktiven Straße. Danke schon vorab für Tipps !
Viele Grüße,
Inselchen