Nachbar A und Nachbar B haben je ein Mehrfamilienhaus. A lässt die Bäume in SEINEM Garten beschneiden, der Verschnitt bleibt zum Teil bei B im Garten liegen. Muss Nachbar B diesen Verschnitt der Bäume des Nachbars selbst entsorgen oder ist dies nicht Aufgabe von A?
Die Mieter von Nachbar A teilen B leider nicht mit, wer der Eigentümer ist? Welche Möglichkeit hat B - sofern er berechtigen Grund hat - A zur Entfernung aufzufodern, möglichst konfliktfrei? Kann B das Ordnungsamt bitten, A zu „ermitteln“ bzw. aufzufordern, Bs Garten freizuräumen? B hat kein Interesse daran, einen Konflikt aufschwelen zu lassen, möchte aber eigentlich auch nicht As Abfall entsorgen.
Nachbar A und Nachbar B haben je ein Mehrfamilienhaus. A lässt
die Bäume in SEINEM Garten beschneiden, der Verschnitt bleibt
zum Teil bei B im Garten liegen. Muss Nachbar B diesen
Verschnitt der Bäume des Nachbars selbst entsorgen oder ist
dies nicht Aufgabe von A?
A ist dazu verpflichtet, denn es handelt sich ja nicht um selbst herabgefallene Äste,Blätter oder Früchte. Hier geht’s um Astschnitt.
A darf aber nicht ungefragt auf Grundstück B gehen und das Zeug zusammenharken.
Die Mieter von Nachbar A teilen B leider nicht mit, wer der
Eigentümer ist? Welche Möglichkeit hat B - sofern er
berechtigen Grund hat - A zur Entfernung aufzufodern,
möglichst konfliktfrei? Kann B das Ordnungsamt bitten, A zu
„ermitteln“ bzw. aufzufordern, Bs Garten freizuräumen? B hat
kein Interesse daran, einen Konflikt aufschwelen zu lassen,
möchte aber eigentlich auch nicht As Abfall entsorgen.
Man kennt nicht den Namen vom Nachbarbesitzer ? Und warum verweigern dessen Mieter die Herausgabe der Adresse ? Seltsam.
Aber über das Grundbuchamt kann man Auskunft über den Nachbarn bekommen.
Ein berechtigtes Interesse hat man.
Tipp:
Da man es nicht schnell mal selbst zusammenfegen will, um welche „Riesenmengen“ geht es denn ? Liegt da der halbe oder ganze Baum im Garten ?
Und warum kann man es nicht über den Zaun zurücklegen/-werfen ?
Es ist zu viel. Viele große und schwere Äste. Leider kennt man sich nicht und bei zwei Versuchen blockten Mieter ab, sie wollen keine Adressen rausgeben bzw. beendeten an der Klingel das „Gespräch“.
Das ungefragte Betreten ist richtig. A hat aber scheinbar auch keine Versuche unternommen, nach Zutritt zu fragen.
B möchte jetzt keine Kosten und wenig Aufwand haben, hat bisher aber keinen Erfolg.
Wenn es so viel ist, dann wäre das schon ein starkes Stück, das da einfach liegenzulassen.
Womöglich weiß A gar nichts davon, weil das sein Gartendienst gemacht hat.
Wie gesagt, um die Kosten kommt A nicht herum.
Lasse beim Grundbuchamt die Adresse raussuchen. Sollten Kosten entstehen, auch die muss dann A tragen.
Dann könnte man entweder A auffordern die Äste wegzuschaffen oder man lässt selbst einen Gärtner/Hausmeisterdienst kommen und verlangt die Kosten später von A zurück.
Über Ordnungsamt oder Polizei wird man m.E. nach nicht weiterkommen. Vielleicht wären die bei Beschaffung der Anschrift von A behilflich, würden aber auf den zivilen Rechtsweg verweisen.