Nachbar gibt Schlüssel nicht zurück

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Vor einiger Zeit haben wir unserem Nachbarn und damals noch Freunden unseren Schlüssel geliehen der für die untere Haustür,sowie zum Zugang zu den Mülltonnen ist.
Naja,wie es so kommt gab es einige ungereimtheiten,weswegen wir uns nicht mehr verstehen und nun kriegen wir den Schlüssel nicht zurück.
Ich habe die Leute schon mehrfach über Facebook deswegen angeschrieben.Und gesehen haben sie die Nachrichten auf jeden Fall,das sehe ich weil ich sie noch in der Freundesliste habe.
Was kann ich nun noch unternehmen…zum Anwalt zu gehen wird doch sicher auch mit einiges an Kosten für mich verbunden sein,oder?
Danke schonmal
Mfg Schranzcore

Hallo,
also über Facebook anschreiben mag ja neuerdings üblich sein aber immer noch nicht rechtswirksam. Ein Einschreiben schicken und die sofortige Rausgabe des Schlüssels fordern,mit Terminangabe bis wann der Schlüssel zu übergeben ist.Am besten noch drauf hinweisen, dass wenn die Herausgabe nicht fristgerecht erfolgt, das Schloss gewechselt wird und ihnen das in Rechnung gestellt wird. Sollte ausreichend sein und bildet notfalls eine Klagegrundlage.

Guten Abend,

Also ich würde mir hier einen Anwalt nehmen. Wenn es dir möglich ist, kannst du ja mal im § 604 Abs.1 des BGB schauen. Dort geht es um die Rückgabepflicht bei Leihgeschäften.

Ein Anwalt ist sicherlich mit Kosten verbunden, aber ich vermute mal das es sich in deinem Fall lohnen wird. Dein Anwalt kann dich beraten auf Prozesskostenhilfe etc.

Schönen Abend noch und viel Erfolg

Also wegen ein paar Ungereimtheiten kann eine Freundschaft nicht zerbrechen - das war wohl eine Facebook-Oberflächlich Freundschaft!! Natürlich rennt man nicht zum Anwalt! Da schickt man einen Dritten (falls ihr so was habt) hin oder geht selbst mit einem Blumenstrauß rüber und sagt, es sei doch kindisch, wegen solchem Pipifax nicht mehr miteinander zusprechen. Und letztlich tauscht man halt einfach das Schloss aus, das kostet 10 - 20 €. Tschüß O.

Hallo,

ja, Anwalt ist erst mal mit Kosten verbunden.

Kannst du den irgendwie belegen (Zeugen?), dass dein Nachbar den Schlüssel hat? Wenn ja, dann ganz formal (Einschreiben Rückschein) zurückfordern.

Wenn nein, Meldung an Hausverwaltung/Vermieter und bei der Polizei (Facebook-Protokolle, dass du den Schlussel zurückgefordert hast).

Viel Glück
Grüße aus Bayern

Hallo schranzcore,
hier würde ich einen Brief aufsetzen und freundlich um Rückgabe des Schlüssels bis zum (Termin setzen innerhalb von einer Woche) … bitten. Stattdessen um Mitteilung der Hinderungsgründe bitten.

In einem evtl. (bei Nichtreagieren) notwendigen weiteren Schreiben Frist von zwei Tagen zur Herausgabe des Schlüssels setzen und rechtliche Schritte androhen. Dies kann auch die Schiedsfrau oder der Schiedsmann der Stadt oder Gemeinde sein. Das ist ein günstige Möglichkeit, bevor es zu einer Klage mit anwaltlichen Beistand kommt.
Schöne Grüße
fidi18

Hallo !
Also eigentlich haben Sie noch gar nichts gemacht, denn Facebook können Sie in dieser Hinsicht vergessen.
0,0 Rechtsverbindlichkeit.

Fordern Sie die Rückgabe der Schlüssel schriftlich und möglichst per Einschreiben an. Tun Sie das in einem neutralen, „amtlichen“ Ton,
ohne Drohungen und ohne Persönliches. Sie können bereits
eine Frist dafür setzen ( mindestens
1 Woche ).
Das reicht hoffentlich schon, um Ihren Bekannten klar zu machen, daß Sie es ernst meinen.

Wenn nicht, gibt es ein Folge-schreiben mit einer Nachfristsetzung und der Ankündigung, daß Sie sie schadensersatzpflichtig machen für den Fall, daß die Schlüssel mißbraucht werden oder Sie Ihre Schließanlage bei Nichterhalt der Schlüssel austauschen müssen und daß Sie ggfs. rechtliche Schritte dafür einleiten werden.

Wenn dann immer noch keine Reaktion kommt und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben,
empfehle ich erst einmal einen Anruf bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Über das müßten Sie ggfs. nämlich einen „vollstreckbaren Titel“ anstreben, damit ein Gerichtsvollzieher tätig werden und die Schlüssel für Sie wieder-beschaffen kann. Aber vorher mal anrufen; i.d.R. wird man da ganz gut beraten.

Viel Glück und Grüße von
Monika

Hallo,zuerst würde ich mal mit einem gemeinsamen Nachbarn oder Bekannten an der Tür klingeln und den Schlüssel einfordern.Gruß Wolfi

Hi,

vergiss Facebook, geh hin und hohle ihn ab. Wenn er nicht da ist, passe ihn ab, bis er kommt. Vielleicht gibt auch die in der Wohnung anwesende Person in raus. Alles andere wird teurer.

In diesen Fall musste ihm einen Brief
mit Androhung weiterer Schritte in den Briefkasten werfen.

Ciao Ricco

Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.

Hallo,

die Rechtslage ist eindeutig.
Der Eigentümer einer Sache kann vom Besitzer die Herausgabe verlangen (§985 BGB). Bezüglich des Schlüssels (Sache) bist Du Eigentümer. Der Nachbar hat das Teil und ist somit Besitzer.

Also: Mit Fristsetzung die Herausgabe fordern. Vorher mit Hausverwaltung etc. abklären, was nötig wäre, um den Schließzylinder der Wohnungstüre auszutauschen (Nachbar könnte ja jederzeit die Wohnung betreten). Diese Kosten und die Meldung an die Hausverwaltung mit in das „Androhungsschreiben“ rein.

Nach erfolglosem Fristablauf: Schreiben zum Tausch an die Hausverwaltung, Rechnung an den Nachbarn.
Ggf. auch Anzeige bei der Polizei.

Sofern ich Dir helfen konnte, würde ich ich über einen Bewertungspunkt freuen !

lg

lumini