Nachbar hat Grundstück neu vermessen lassen

Hallo zusammen,

Unser Nachbargrundstück wurde vor kurzem verkauft. Der neue Nachbar hat nun die Grenzen neu vermessen lassen und dabei festgestellt, dass unser Kompost (relativ groß) auf seinem Grundstück steht. Er verlangt nun von mir, dass ich den Kompost entferne, was für mich auch kein Problem ist. Leider verlangt er, dass ich ihn innerhalb 2 Tagen entfernt habe sonst würde er hin entfernen lassen und es mir in Rechnung stellen. Es ist mir aber nicht möglich den Kompost so schnell abzubauen, da ich geschäftliche Termine hab.

Nun zu meiner Frage: Gibt es hier irgendwelche Fristen die zu beachten sind (z. B. dass ich das Grundstück innerhalb einer Woche geräumt haben muss) oder muss ich das kleine Eck des Grundstücks sofort räumen?
Vorab vielen Dank für eure Antworten.
Grüße Andreas

Hallo,

ich denke es wäre nach meiner Erfahrung am besten mit dem Nachbarn über das Problem zu sprechen und nicht auf
Fristen pochen. Es ist für die Zukunft besser mit dem Nachbarn eine einvernehmliche Lösung in kurzer Zeit zu finden. Die Vermessung erfolgte sicher auch, für den Nachbarn rechtliche Sicherheit zu haben, dass dieser Teil des Greundstücks sein Eigentum ist. Normalerweise werden auch solche Grenzuntersuchungen von beiden Eigentümern getragen, aber das muss vorher abgesprochen sein. Ich spreche hier für das Land Bayern, wo Vermessungsarbeiten noch staatlich sind, im Gegensatz zu den anderen Bundesländern. Ein gutes Nachbarschaftsverhältnis ist immer besser als der Gang zum Rechtsanwalt o.ä.
Gruß

wweisse

Solche Rechtsfragen kann ich nicht beantworten, abe ich meine, es müsste eine akzeptable
Frist gestellt werden, 2 Tage erscheinen da recht unangemessen. Im Übrigen, mein Beileid zu so einem „NACHBARN“

Ich empfehle Ihnen, dem Nachbarn schriftlich mitzuteilen, dass Sie gewillt sind, den Komposthaufen so schnell wie möglich zu entfernen.
Da wir ja morgen Samstag haben, sollten Sie schon mal Hand anlegen und beweisen, dass Sie den Worten Taten folgen lassen. Bitten Sie aber im Schreiben um einige Tage Geduld mit dem Hinweis auf Ihre geschäftlichen Verpflichtungen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Hallo,
so genau kann ich das auch nicht sagen.
Jedenfalls ist das zu kuzfristig, normalerweise müßte er 14 Tage einräumen.
Auf jeden Fall würde ich es ihm so mitteilen das innerhalb v. 14 Tagen geräümt wird.
Rechnung stellen nach 2 Tagen ist Quatsch.
MfG

Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Sie muss für beide Seiten aber angemessen sein. Je länger der Haufen geduldet worden ist, desto langfristiger sollte sie m.E. sein; wobei ich von mindestens 2 Wochen ausgehe, es sei denn, der Nachbar benötigt die Fläche kurzfristig und unaufschiebbar. Die Eskalation unter Nachbarn kann bekanntlich auf Dauer bis ins Unerträgliche ausarten. Oft ist sogar ein Wegzug die einzige Lösung, wenn kein Weg mehr offen ist.
H.G.

Einigen Sie sich freundlich auf eine etwas längere Frist; schließlich werden Sie künftig Nachbarn sein, die friedlich miteinander leben möchten. Eine Woche ist durchaus angemessen, jedoch nicht zwingend! Er kann die unverzügliche Entfernung und sogar eine Nutzungsentschädgung verlangen! - Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe!