Hallo,
das Ordnungsamt IST dafür zuständig, die haben nur keine Lust.
Es muss eine Lärmbelästigung sein und vermeidbarer Lärm, was zu bejaen ist.
NOCHMAL da anrufen und auf § 14 Ordnungsbehördengesetz hinweisen.
Es liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hier der Schutz vor Lärm vor ( Landesimissionsschutzgesetz )!
Ansonsten schriftliche machen.
Bei der Polizei Anzeige wegen Lärmbelästigung machen.
Mietminderung wegen Lärm kann man googeln, einfach mal suchen, da wird sich was finden.
Mindern kann man nach Gesetz und Ermessen, dafür braucht es keinen Anwalt.
LG