Nachbar hetzt gegen Hund

Hallo ihr Lieben,

folgender Fall rein - hypothetisch versteht sich:
Angenommen, eine Partei wohnt in einem Mehrfamilienhaus einer Wohngenossenschaft und möchte sich einen Hund anschaffen. Der Vermieter erteilt die Erlaubnis nachdem alle Mitmieter ihr Einverständnis gegeben haben. Allerdings unter dem Vorbehalt, solange sich niemand gestört fühlt

Kurze Zeit nachdem dieser Hund einzieht, beschwert sich der Nachbar (der der Partei immer schon unfreundlich gegenüber war) auf eben der Etage von besagter Partei bei der Vermietung über den Hund. Er würde bellen.

Allerdings entspricht dies nicht den Tatsachen da besagter Hund in der Zeit keine Minute alleine war, also auch nicht unbemerkt bellen konnte.

Was wäre in einem solchen Fall zu tun? Wie beweißt die beschuldigte Partei, dass sie zu Unrecht beschuldigt wird?

Und vor allem: Kann die Vermietung in einem solchen Fall die Hundeerlaubnis zurück ziehen, allein aufgrund der Beschuldigung eines einzigen Mieters, die nicht den Tatsachen entspricht und eher dazu dient besagte Partei los zu werden? Was könnte man tun?

Vielen Dank für alle Antworten!

LG Velvi

Hier kommt es ganz genau darauf an, was in der Genehmigung des Vermieters drin steht. Wenn drin steht, dass die Genehmigung widerrufen wird, wenn auch nur ein Mieter sich über den Hund beschwert, dann ist das so. Dann steht ja nicht drin, dass die Genehmigung dann entfällt, in der Vermieter überprüft hat, dass eine Beschwerde eines Mieters zu Recht besteht. Es genügt in dem Fall also, dass der Vermieter von einer Beschwerde kenntnis hat. Der kann und muss die Richtigkeit dieser Beschwerde nicht überprüfen.

Auch geht es nicht darum, ob der betroffene Mieter sich zurecht beschwert oder nicht. Es genügt in diesem Fall, wenn sich der Mieter beschwert

Hallo,

meines Erachtens besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung einer Hundehaltungsgenehmigung.

Wenn eine solche aber erteilt wurde, kann der Widerruf bzw. die Rücknahme dieser Genehmigung meiner Ansicht nach nur dann erfolgen, wenn die an die Genehmigung gebundenen Voraussetzungen vorliegen, d.h. der Hund auch tatsächlich bellt. Dies müsste dann folgerichtig der Vermieter beweisen.

Ich bin mir jedoch in dieser rechtlichen Einschätzung sehr unsicher.

Gruss
Sebastian

Hallo LG Velvi

Hallo, Roadrunner1990

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi