Nachbar installiert Kamera

Guten Morgen,
angenommen, es schwelt seit einigen Wochen ein Nachbarschaftsstreit wegen eines Wegerechts, welches dem Nachbarn „B“ im Grundbuch eingetragen ist.
Zur Überwachung und Protokollierung eines eventuellen Verstoßes des unerlaubten Betretens von Nachbar „A“ hat nun Nachbar „B“ eine Videokamera hinter einem Fenster im ersten Stock installiert.
Diese Kamera kann vom Nachbarn „A“ gesehen werden, obwohl diese Kamera getarnt ist (jedoch ist ein Typenschild zu erkennen und eine Modellnummer an der Frontseite unterhalb eines Objektives, beides gut lesbar).
Diese Kamera sieht Grundstück von „A“ teilweise ein, den Privatweg von „B“ selbst, jedoch auch weiterführend Grundstück von Nachbar „C“, öffentliche Straße und gegenüberliegendes Grundstück der öffentlichen Straße von Nachbar „D“. Grundstück von Nachbar „C“ enthält auch Kundenparkplätze, die ebenso überwacht sind.

Wie kann Nachbar „A“ (um den es hier primär geht) dagegen vorgehen, da die Kamera nicht sichtbar außen angebracht ist?
Kamera steht auf Büchern und ist jederzeit justierbar auf komplettes Grundstück von „A“ mit Blick ins Wohn- und Kinderzimmer sowie Garten.
Beweis gestaltet sich schwierig, da ein Fotografieren der Kamera von „A“ ebenfalls einen Eingriff in die Privatspähre von „B“ mit sich bringt (da Kamera getarnt hinter Scheibe aufgestellt).

Gruß,
Simbabwe

Guten Tag!

Also für mich sieht das nach einer recht eindeutigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus.

Wenn die aufgestellte Kamera von Nachbar B wirklich ein solches Überwachungsfeld auf die anderen Grundstücke, Zimmer, und Kundenparkplätze hat, diese ohne jegliche Absprache und aus einem eher zweifelhaften Grund aufgestellt hat ist dies nicht rechtens. Eigentlich egal ob die Kamera sichtbar ist oder nicht.

Der Nachbar B kann somit theoretisch in den Privathaushalt von A Filmen, Verwandte, Bekannte die zu besuch kommen überwachen.

Auch die Kunden von Nachbar C können überwacht und dokumentiert werden.(Datenschutz)

Ein missbrauch des Überwachungssystems ist somit teilweise gegeben und teilweise ( durch justieren ) in schwerwiedenderer Form möglich.

Nachbar B könnte sich am besten bei der Polizei Hilfe holen, die sich auch vor Ort ein Bild machen kann.

das wäre meine Meinung, bitte um berichtigungen bei Fehlern!

Grüße

Hallo,

Diese Kamera kann vom Nachbarn „A“ gesehen werden, obwohl
diese Kamera getarnt ist (jedoch ist ein Typenschild zu
erkennen und eine Modellnummer an der Frontseite unterhalb
eines Objektives, beides gut lesbar).

m.E. sollte man versuchen, zu belegen, dass der Nachbar wirklich das fremde Grundstück aufnimmt. Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, das bei Überwachungskameras zu verhindern, entweder durch Einstellung am Objektiv oder indem in der Software ein blinder Bereich eingestellt wird.

Diese Kamera sieht Grundstück von „A“ teilweise ein, den
Privatweg von „B“ selbst, jedoch auch weiterführend Grundstück
von Nachbar „C“, öffentliche Straße und gegenüberliegendes
Grundstück der öffentlichen Straße von Nachbar „D“. Grundstück
von Nachbar „C“ enthält auch Kundenparkplätze, die ebenso
überwacht sind.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Einerseits sollte der versuchen, die Beweise zu sichern, z.B. über die Polizei, die sich die Sache ansehen könnte und evtl. sogar in den Räumen von B Beweise sicherstellen könnte (evtl. Gefahr im Verzug).

Wie kann Nachbar „A“ (um den es hier primär geht) dagegen
vorgehen, da die Kamera nicht sichtbar außen angebracht ist?
Kamera steht auf Büchern und ist jederzeit justierbar auf
komplettes Grundstück von „A“ mit Blick ins Wohn- und
Kinderzimmer sowie Garten.

Deswegen verhindern, dass Beweise schnell vernichtet werden, wie oben beschrieben.

Wenn sicher festgestellt wird, dass B das Grundstück aufnimmt, würde ich den Anwanlt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen und zur Not auch damit vor Gericht gehen.

Geht das durch, hätte B das Aufnehmen des Grundstücks von A zu unterlassen, macht er es trotzdem, muss er zahlen, meist recht viel, so dass er sich gut überlegen wird, was er tut.

Grüße

Holygrail

Du meinst Nachbar A der sich bei der Polizei hilfe sucht…
Anwalt ist glaube ich die wirksamere Methode, kenne mich allerdings nicht aus.

(man bat ja um Korrektur)