Nachbar ist vom Bebauungsplan abgewichen

Wir wollen ein Haus in einem Neubauviertel bauen.
Der B-Plan sieht keine schwarzen,sowie keine glänzenden Dachpfannen vor,unser zukünftiger Nachbar allerdings hat genau diese Kombination.

Wir hätten dies auch gern und so rief ich beim Bauamt an und fragte,ob wir auch so eine Genehmigung kriegen könnten.
Der Sachbearbeiter sagte nur,dass es wohl nicht rechtens wäre und der Nachbar das ohne Wissen des Bauamtes gemacht hätte…nun hab ich ihn ja ohne mein Wollen angeschwärzt und es wird vom Bauamt überprüft-womit hat der Nachbar nun zu rechnen???

Geldstrafe oder sogar Rückbauanordnung,also Dach runter und neues Dach gemäß B-Plan ?!?!

Und wie könnte man so eine Genehmigung bekommen um auch so ein schwarzglänzendes Dach zu kriegen?

… nette Situation
… warten was das Bauamt entscheidet beim Nachbarn. Meist werden Ordnungsgelder ausgesprochen. Ein Rückbau ist im Regelfall nicht verhältnismäßig, kann aber auch angeordnet werden.
… evtl. können Sie warten bis die Entscheidung der SV steht und dann dem Nachbarn „nachbauen“. Hiermit würde der Nachbarbebauung entsprochen und eine Art „Gleichklang“ der Gesamtansicht gewahrt.
… wenn Sie wissentlich und jetzt vorsätzlich nach Ihrer Rückfrage bei der SV ebenfalls nicht Regelkonform das Dach decken, dann wird es sehr wohl Schwierigkeiten mit dem Bauamt geben
… und der Nachbarschaft zuliebe, sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn!!!

Hallo Herr Graf,

danke für Ihre Antwort!

Nein,wir werden uns an den B-Plan halten,sofern wir keine Genehmigung erhalten.
Es soll ja alles rechtens sein und ich möchte weder eine Ordnungsstrafe zahlen,noch das Risiko einer Dachentfernung eingehen.

Danke für Ihren Tipp,dass ich dauf verweisen kann,dass das Gesamtbild gewahrt wird,wenn wir uns dem Nachbarn in der Dachgestaltung anpassen :wink:

mit Freundlichen Grüßen,
Cara

Hallo Cara,

das lässt sich nicht so leicht beantworten, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Die Stadtverwaltung, bei der ich beschäftigt bin, prüft u.a. auch um wen es sich handelt (Stadtrat, Ortsansässiger Geschäftsmann etc.) Für die Bußgeldstelle ist es von Bedeutung wer der zuständige Richter ist. Folgt der Richter meistens der Auffassung der Bußgeldstelle, dann ist man auch für einen Prozess bereit. Ist der Richter eher auf der Seite des Betroffenen bzw. ist der Anwalt des Betroffenen als erfolgreich bekannt, wird man eine außergerichtliche Lösung also erhöhtes Bußgeld anstreben. Kommt somit ganz darauf an, aber auch ein Rückbau plus Bußgeld ist möglich. An Deiner/Euerer Stelle würde ich das Gespräch mit dem Bauamt bzw. Baubürgermeister suchen und die Bitte nach einer Bebauungsplanänderung äußern. Manchmal lässt sich durch ein Angebot etwas erreichen, Gründach auf dem Carport oder zusätzlichen Baum pflanzen für die schwarzen, glänzenden Ziegel.
Hoffe Du bekommst Dein Wunschdach und der Nachbar darf seines auch behalten.

Grüße Christian

Hallo Cara2202,

euer Nachbar muss mit allem rechnen. D. h. Geldstrafe oder Rückbau. Bei einer Geldstrafe kann es sein dass die Ziegel drauf bleiben können.
Ausnahmegenehmigung ist schwierig. Ein Bebauungsplan mit Einschränkungen wie z.B. die Farbe der Dachdeckung wurde vom Gemeinderat oder Stadtrat beschlossen. Irgendwas haben die sich dabei gedacht (oder auch nicht :wink: ).
Wenn Solar oder Fotovoltaik auf dem Dach vorgesehen ist könnte das als Argument genommen werden. Diese Elemente sind schwarz. Einfach mal anfragen und die Solargeschichte ins Spiel bringen.
Ich finde diese Vorgabe von Farben bzw. Farbtönen etwas lächerlich. Wenn jemand seine Fassade schweinchenrosa streicht bekommt er auch keine Strafe aufgebrummt.

Also viel Erfolg und viel Spass beim bauen.

Hallo Cara2202,

ich kann dir leider in dieser speziellen Frage nicht weiterhelfen.