Nachbar läuft Becken über, Kränze an der Decke

Hallo!

Hier einmal eine erdachte Situation zwischen den Mietern Meier, Müller und dem Vermieter.
Mieter Meier läuft sein Waschbecken über. Mieter Müller merkt 1-2 Tage später typisch bränhliche Kränze an seiner Decke, schätzungsweise 60cm x 60cm, nachdem er sich schon am Vortag gewundert hat, warum der Teppich innerhalb eines kleinen Umkreises so nass ist. Außerdem erkennt Maier bei näherem Hingucken, dass sich ein etwa 10 cm langer Riss dort abzeichnet. Nebenan im Raum ist ein Badezimmer, welches eine Holzdecke hat, so dass man dort etwaige Schäden nicht sieht. (Die Wohnungen im ganzen Haus seien baugleich.)
Jedenfalls spricht Müller Meier darauf an. Meier fleht dies dem Vermieter nicht anzuzeigen, da er fürchtet eine Menge Geld loszuwerden. Meier ist Student, arbeitet zwar nebenbei aber ist gelegentlich auf elterliche Finanzspritzen angewiesen.
Müller lässt sich aus Mitleid und Loyalität zu Meier sich darauf ein und fordert von Meier ihn gegen etwaige Folgekosten beim Auszug zu „versichern“. Natürlich mündlich, Müller ist sich sicher, dass ein schriftlicher Vertrag ohnehin rechtlich unwirksam ist. Zusätzlich dreht Müller alle seine Heizungen auf und fordert von Meier gleiches zu tun. Meier verspricht in nächster Zeit mit weißer Farbe und Pinsel zu kommen, damit der Vermieter später nichts davon merkt.

Prinzipiell herrscht in diesem Miethaus (kleine 20-25qm Wohnungen) das „Nicht-renovieren-Prinzip“: Max zieht in einer unrenovierte Wohnung ein und muss im Gegenzug nicht renovieren. Damals, vor über zwei Jahren, war Müller viel zu faul zum Streichen. Die Wände waren in keinem guten Zustand. Müller hofft, dass das kein Schimmel oder ähnliches war. Jedenfalls hat der Sohn des Vermieters gestrichen. Dafür muss Meier die Wohnung im „Einzugszustand“ verlassen, also ggf. dem Vermieter Geld geben, um sie wieder zu streichen.

Was meint ihr? Macht Müller sich strafbar? Was könnte schlimmstenfalls auf Müller zukommen? (Er könnte ja zB beim Auszug entdeckt werden…) Was wäre besser für ihn?
Wäre es nicht sogar möglich, dass auf Meier hohe Folgekosten zukommen könnten, die er nicht bezahlen kann? Wie hoch sind die Kosten für Meier schätzungsweise in den jeweiligen Fällen? (Vermieter jetzt alles sagen/Vermieter entdeckt es später aufgrund von Folgeschäden/Vermieter entdeckt es beim Auszug durch scharfes Hingucken)
Wie sieht es mit Müllers Gesundheit aus? Schließlich ist es möglich, dass sich Schimmel ausbildet.

Schon einmal vielen Dank im Voraus für Antworten und Hinweise!

Viele Grüße

Hallo,

Mieter Meier läuft sein Waschbecken über.

das ist ein klassischer Hausratversicherungsschaden/Haftpflichtschaden. Ich (als Meier) hätte den Schaden sofort meiner Hausratversicherung/Haftpflichtversicherung gemeldet und fertig ist der Lack.

Im Falle einer Studentenbude wäre es sogar möglich, dass falls Meier keine Hausrat/Haftpflicht hat, er eventuell noch über die Eltern versichert ist.

Müller trägt ja an dem Schaden insoweit keine Schuld. Ich würde im Zweifel nochmal mit Müller sprechen oder den Schaden dem Vermieter melden.

Gruß

Andreas

Im Falle einer Studentenbude wäre es sogar möglich, dass falls
Meier keine Hausrat/Haftpflicht hat, er eventuell noch über
die Eltern versichert ist.

Müller trägt ja an dem Schaden insoweit keine Schuld. Ich
würde im Zweifel nochmal mit Müller sprechen oder den Schaden
dem Vermieter melden.

Vielen Dank für die Antwort, die Versicherung über die Eltern hatte ich noch nicht einbezogen… Am interessantesten fände ich allerdings die Handlungsoptionen aus Sicht von Müller zu betrachten.

Hallo,

der Mieter hat gegenüber dem Vermieter auch eine Obhutspflicht für die ihm überlassene Mietsache.
Dementsprechend hat er auftretende Mängel dem Vermieter anzuzeigen, um etwaige Folgeschäden zu vermeiden oder eine Schadensvergrößerung abzuwenden, bzw. dafür zu sorgen, dass der Vermieter in Aktion treten kann damit dieser etwaige Folgeschäden vermeiden kann.
Macht der Mieter das nicht, kann er sich dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig machen
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Gruß
Maja

PS solche Deals sollte man tunlichst unterlassen…wer weiß zB was sich in diesem ausgedachten Fall noch unter der Holzverkleidung tun wird…
Der Verursacher möge das bitte neben dem Vermieter seiner Haftpflichtversicherung melden, je nach Ursache übernimmt die vielleicht. Der Nachbar möge seinen Schaden ebenfalls dem Vermieter melden.