Nachbar nimmt Paket an - seitdem nicht erreichbar

Mahlzeit,

wenn man ein Paket erwartet und unglücklicherweise zum Zustellzeitpunkt gerade nicht zu Hause ist, sodass ein anderer Mieter des Hauses das Paket annimmt, wie lange muss man dulden, dass selbiger direkt im Anschluss das Paket wegen eigener Abwesenheit nicht übergeben kann? Gibt es irgendwelche Fristen, binnen derer der Zwischenempfänger anzutreffen sein muss? Er könnte ja sonst ablehnen, das Paket anzunnehmen, wenn er weiß, dass er anschließend sonstwie lange selbst abwesend ist…

Wie ist es überhaupt - ist der Endadressat in der Holepflicht oder hat der Zwischenempfänger eine Bringepflicht?

Danke im Voraus für realistische Einschätzungen!

MfG,
Marius

Hallo,

hat man den Paketdienst berechtigt, das Paket einem anderen auszuhändigen ?

Gruß Merger

Hallo,

hat man den Paketdienst berechtigt, das Paket einem anderen
auszuhändigen ?

wohl kaum, denn das liegt im Verantwortungsbereich des Absenders, der ja den Vertrag mit dem Paketdienst geschlossen hat. Und da man selten Pakete an sich selbst verschickt, wird „man“ nicht Auftraggeber sein.

S.J.

Hallo,

hat der Nachbar schon öfter Pakete angenommen? Hat man ihn darum gebeten oder das in der Vergangenheit zumindest geduldet? Hat man es ihm ggf. sogar untersagt? Oder hat der Nachbarn noch nie etwas angenommen?

Das ist für die rechtliche Einschätzung nicht ganz unwichtig. Denn daraus ergibt sich u.U. die Antwort auf:

Handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag? (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChr…)

Oder eine Gefälligkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4lligkeit)?

Gruß

S.J.

Bei DHL z.B. können Empfänger einen allgemeinen Auftrag erteilen, Pakete notfalls auch im Flur oder so abzustellen. Das könnte man sich doch auch für die Lieferung beim Nachbarn vorstellen.

Hallo,

Bei DHL z.B. können Empfänger einen allgemeinen Auftrag
erteilen, Pakete notfalls auch im Flur oder so abzustellen.

Das stimmt.

Das könnte man sich doch auch für die Lieferung beim Nachbarn
vorstellen.

Was meinst Du jetzt genau? Dass das Paket bei einem ganz bestimmten Nachbarn zugestellt wird? Das geht sicher. „Merger“ fragt aber, ob man denn den Paketdienst berechtigt hätte, das Paket an einen Dritten zuzustellen. Das ist laut AGB aller deutschen Paketdienste gar nicht notwendig, denn dort ist regelmäßig eine Ersatzzustellung an Dritte vorgesehen. Ungeachtet dessen hat der Empfänger mit dem Paketdienst aber gar keinen Vertrag, womit der Versender, ggf. einfach durch Anerkennung der AGB, bestimmt, an wen der Zusteller die Sendung aushändigt.

Insofern kann ich nicht erkennen, was der Einwand von „Merger“ soll.

Gruß

S.J.

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hat der Nachbar schon öfter Pakete angenommen?

Mit diesem Nachbarn bestehen diesbezüglich noch keinerlei Erfahrungen. Bisher wurden Pakete in solchen Fällen bei anderen abgegeben.

Hat man ihn darum gebeten oder das in der Vergangenheit zumindest
geduldet? Hat man es ihm ggf. sogar untersagt? Oder hat der
Nachbarn noch nie etwas angenommen?

Nicht gebeten, nicht untersagt und siehe oben.

Gruß,
Marius

Hallo S.J.

lt. AGB der DHL, kann der Empfänger allerdings auch die Zustellung an Hausbewohner oder Nachbarn schriftlich verbieten.

Wir haben der DHL in Schriftform mitgeteilt, dass die Aushändigung nur an eine namentlich genannte Nachbarin in unserer Abwesenheit erfolgen darf.

Gruß Merger

Hallo,

unweigerlich hat der Fragesteller einen Anspruch auf das Paket. Nach allgemeinen Erwägung dürfte dieser auch nicht verfristet sein, sondern besteht ab sofort. Unabhängig davon, wäre es sinnvoll irgendwie den Nachbar zu kontaktieren (vielleicht wissen andere Nachbarn eine Rufnummer etc. Auch ein Schriftstück mit dem Hinweis das Paket vorbeizubringen oder den Fragesteller anzurufen wäre nciht schädlich. Notfalls muss der Anspruch eingeklagt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander