Hallo,
rein rechtlich gesehen ist der Kunde, welcher bestellt hat,
Vertragspartner und muss für die Lieferung zahlen, auch wenn
er diese nicht entgegengenommen hat.
Das wurde ja bereits angezweifelt.
Die meisten Zustelldienste haben in ihren AGBs stehen, dass
auch Ersatzempfänger -wie der Nachbar- Zustellungen
entgegennehmen dürfen.
Welche rechtliche Konsequenz soll das für den Empfänger haben?
Er hat das Versandunternehmen ja nicht beauftragt, also auch nicht die AGB’s akzeptiert.
Somit hat der Zusteller seine Pflicht erfüllt.
Mag sein, dass sein Auftraggeber für den Versand nun bezahlen muss, und?!
Das der besagte Nachbar in den Urlaub fährt, konnte der Lieferant
nicht ahnen.
Hätte ja fragen können, als er das Paket abgab, und sich ggf. einen anderen Nachbarn seines Vertrauens suchen müssen.
Wenn der Kunde nun neu bestellt, dann wird dieser auch für die
zweite Sendung zahlen müssen.
Hierzu wurde wohl auch schon was geschrieben.
Für die Zukunft kann man nur empfehlen, dass man den
Zustellern mitteilt, Pakete nicht bei Nachbarn abzugeben. Oder
mit den Nachbarn reden, dass diese keine Pakete mehr annehmen
dürfen.
Tipps für gesellschaftlich optimales Verhalten sind doch kaum geeignet, eine abstrakte juristische Frage zu beantworten.
Für diesen Fall heißt es allerdings warten. Allerdings könnte
man versuchen den Nachbarn telefonisch zu erreichen. Irgendwer
wird bestimmt einen Schlüssel für die Wohnung haben. Wenn der
Nachbar der Schlüsselperson zustimmt die Wohnung zu öffnen,
dann kommt er frühzeitig an seine Sendung.
auch keine klausurtaugliche Antwort!
LG
Der Kater (der froh ist, dass hier manche Leute stichhaltig mit Hinweis auf §§ antworten)
Folgender Fall:
Ein Kunde eines großen Onlineversandhauses will sich vor
Weihnachten
eine Ware senden lassen. Er bestellt zweieinhalb Wochen vor
Weihnachten.
Die Versandbestätigung erfolgt noch am darauffolgenden Tag.
Die Zahlung erfolgte über das Lastschriftverfahren. Der Kunde
ist nicht zu Hause und ein Nachbar nimmt die Post entgegen,
eine Benachrichtigungskarte liegt vor. Als der Kunde das Paket
abholen will ist niemand zu Hause.
Er probiert es am gleichen Tag (Samstag) nochmal zu
verschiedenen Zeitpunkten, auch wieder niemand zu Hause, am
nächsten Tag das selbe, und am darauffolgenen Montag ist auch
niemand erreichbar. Er frägt einen anderen Nachbarn der
vermutet das der Nachbar in Urlaub gefahren ist, wie lange
weiß niemand. Auch hat keiner Zugang zur Wohnung.
Es ist eine Woche verstrichen und der Nachbar ist immer noch
nicht zu Hause, wie kann der Kunde vorgehen um sein Paket vor
Weihnachten zu bekommen? Nochmal bestellen? Lastrückschrift?
Oder hat man einfach nur Pech gehabt? Wie kann man sowas
vermeinden?