Nachbar plant Markise

Hallo Zusammen,

nehmen wir folgenden Fall an. Familie A wohnt in einem Reihenhaus. Zur Rückseite sind alles Gärten und jedes Haus hat eine Balkontür, die 1,50 über dem Boden ist und über eine kleine Treppe in den Garten führt. Die Häuser stehen direkt aneinander und sind durch 1,80 hohe dünne Mauern voneinander getrennt. Die Balkontüren zeigen in Richtung Osten.

Jetzt plant Nachbar B (wenn man auf die Balkontüren schaut rechts) eine Markise über seinem Eingang zu montieren. Diese wäre dann nur ca. 1m von Grundstück A entfernt. B möchte sie auch lang herausstehen lassen, damit er bei Regen an seine Mülltonen kann (über 3,5m).

Steht man vor der Treppe, die nach oben führt würde die Markise eine Höhe von über 3m haben. Die Breite wäre ca. 2m.

Wäre die Marquise ausgefahren, würde Nachbar A, der ein kleines Fenster neben der Balkontür hat nur noch Markise sehen und diese würde Licht nehmen und schaut man von innen durch die Balkontüre (jetzt andersherum, da man in den Garten hineinschaut) ist die Hälfte der Sicht zur Linken nur noch durch Markise eingeschränkt.

Darf Nachbar B das ohne Zustimmung von Nachbar A machen?

Viele Grüße

Sisko

Hallo Sisko,
sofern es sich bei den Reihenhäusern um Eigentum handelt, wird es wahrscheinlich eine Haus- und Gartenordnung geben, die das regelt. Sie sollte über die Eigentümergemeinschaft oder die Verwaltung erhältlich sein. Ansonsten ist der Vermieter zuständig, da zur Befestigung der Markise die Fassade angebohrt werden muss.
Gruß
ulla

PS: Markisen sind gegen die Sonne und nicht gegen Regen. Der Nachbar wird doch nicht bei Regen (Gewitter, Sturm, …) seine Markise offen lassen? Für ein festes Vordach bräuchte er sowieso eine Genehmigung von Vermiter oder Eigentümergemeinschaft.

Hallo Ulla,

beide Beteiligten sind Eigentümer. Es gibt so eine Satzung leider nicht.

Der Eingang liegt im Osten. Da ist nur morgens Sonne und die ist ab 10 uhr weg. Er will es als Windschutz und ich denke, dass das Gericht das auch so sehen würde, dass er ein festes Regendach haben will und keinen Sonnenschutz, oder?

Viele Grüße

Hallo,

eine Markise unterliegt im Gegensatz zu einem Wintergarten oder einem festen Vordach (Pergula) nicht den Einschränkungen des Baurechts.
Ferner gibt es auch kein selbständiges Grundrecht auf „Luft und Licht“, eine Verschattung braucht immer einen anderweitigen Unterlassungsanspruch um als Störung gewertet zu werden.
Insofern sehe ich hier keine guten Karten gegen so etwas rechtlich vorzugehen.

Aber: Markisen sind aus Stoff und für schönes, trockenes Wetter ausgelegt. Und ein Stoff der Sommer wie Winter der Witterung ausgesetzt ist, und am besten noch einem Sturm standhalten muss, der wird es nicht lange machen.
Einer handelsüblich Markise würde ich höchstens zwei Jahre geben bevor der Stoff durch die Kombination aus Sonne, Nässe und Schmutz kaputt geht oder das Gestell bei Windstärke 8 oder 10cm Schneelast die Ohren anlegt.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo Sisko,

es kommt ja nicht darauf an, was der Nachbar haben will, sondern was er tatsächlich anbaut. Wie Lumpi schon schreibt, kann man gegen eine Markise nichts machen (es sei denn, die Eigentümergemeinschaft verhindert es durch gemeinsamen Beschluss).

Eine Eigentümergemeinschaft gibt es bestimmt, da Reihenhäuser einige Dinge gemeinsam haben und dies von den Eigentümern gemeinsam geregelt wird (z. B. Müll, Ver- und Entsorgungsleitungen, Zuwegungen, Fassade/Dach). Es ist dann Sache der Gemeinschaft, mehr oder weniger detailierte Regeln aufzustellen. Bei uns ist alles geregelt, bis hin zum Material der Pfosten eventuell zu bauender Vordächer.

Grüße
ulla

Hi,

Eine Eigentümergemeinschaft gibt es bestimmt, da Reihenhäuser
einige Dinge gemeinsam haben und dies von den Eigentümern
gemeinsam geregelt wird (z. B. Müll, Ver- und
Entsorgungsleitungen, Zuwegungen, Fassade/Dach). Es ist dann
Sache der Gemeinschaft, mehr oder weniger detailierte Regeln
aufzustellen. Bei uns ist alles geregelt, bis hin zum Material
der Pfosten eventuell zu bauender Vordächer.

das Modell, Reihenhäuser auf einem gemeinsamen Grundstück als „erweiterte Eigentumswohnungen“ (mit allen Nachteilen) zu errichten, ist vor allem bei Bauträgern groß in Mode um Kosten zu sparen.
Reihenhäuser können aber auch auf eigenen Grundstücken als „echte Eigenheime“ realisiert werden. Dann gibt es auch keine Eigentümergemeinschaft. Vor wenigen Jahren noch war das der Normalzustand.

Ich würde mir solch ein Haus nicht kaufen. Die meisten Nachteile einer Eigentumswohnung hat man auch dort. Ich jedenfalls möchte mir von meinen Nachbarn nicht vorschreiben lassen, ob ich mein Vordach aus Edelstahl, Beton oder Holz baue oder welche Pflanzen ich in meinen Garten pflanzen darf…
Wenn schon Eigenheim, dann auch wirklich „eigen“.

Gruß Stefan