Hi.
Was ist denn das für eine Tür? Eine Wohnungstür in einem Mietblock oder wie? Ein eigenes gemietetes Haus seitens A wäre wohl zu einfach.
Mieter A ist ja nicht der einzige der sich beschwert hat, doch
leider sagt der Vermieter ja immer Mieter A und andere haben
sich nie über Mieter B beschwert, das kann ja nicht sein 
Den Satz verstehe ich leider gar nicht. Ist damit gemeint, dass wenn A anfragt, der VM antwortet: es hat sich nie jemand anders über B beschwert?
Und wenn C beim Vermieter (VM) anfragt, sagt dieser, es hätte keine weiteren Beschwerden gegeben?
Vielleicht ein Tipp für die Zukunft (vielleicht hat sich ja auch wirklich niemand anders über B beschwert), aber wie wäre es denn mal mit einer „Sammelbeschwerde“, sprich A (nur als Beispiel, kann natürlich auch C sein) verfasst eine Beschwerde: „B macht das und das“ listet schön die Ruhestörungszeiten auf, lässt alle Mieter unterschreiben und schickt das ganze per Einschreiben. Da ist der VM ja dazu verpflichtet, dieses über einen (langen) gewissen Zeitraum zu behalten und kann die Beschwerde nicht mehr abstreiten. Dauernde Lärmbelästigung ist natürlich nicht zumutbar. Soviel zu dem Musifall.
Nun dazu, dass der Nachbar immer an der Tür rüttelt. Wenn du daraus einen Privatkrieg machen willst, stell die Frage doch mal im Brett „allgemeine Rechtsfragen“. Es kann ja nicht sein, dass jemand permanent an der Tür rüttelt/gegen schlägt etc. Schwierig ist es für A allerdings, das zu beweisen. Gut wären (zumindest) Ohrenzeugen oder im besten Falle Nachbarn, die B dabei gesehen hätten, wie er die Hunde von A provoziert. Wenn A eine weisse Weste trägt, würde ich trotzdem mal empfehlen, diese „Nötigung“ (der Begriff stimmt juristisch vielleicht nicht) mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ zu stellen. A hat dann zumindest eine Vorstellung, was er zivilrechtlich machen könnte. Vielleicht hilft es dann dem A, wenn er B damit (mit der Theorie, dass man ihn vielleicht anzeigen könnte) dann mal konfrontiert.
Wenn A allerdings immer zweite-Reihe-Parker ist, könnte B auch ein paar Schritte weiter gehen… Ich will den Teufel ja nicht an die Wand malen und hier jemanden einschüchtern, aber manchmal ist es möglich, dass der Nachbar Rattengift in der Nähe verteilt, das dann die Tiere fressen. Und das ist schlecht. Das heißt, wenn man die Tiere unbeaufsichtigt (was bei Katzen ja durchaus üblich ist), sollte A den B vielleicht doch nicht konfrontieren und wenn, dann vielleicht nur in einem Schlichtungsgespräch. Wobei - da denke ich, das würde auch nichts bringen.
Eine Möglichkeit für A, fristlos zu kündigen, sehe ich aber nicht (was jedoch nichts heissen mag - alles ohne Gewähr)
Vielleicht kann A ja mal jemanden (C oder D, …) bitten, bei Auffälligkeiten wie z. B. Hundebellen einfach mal nach dem Rechten zu schauen. Wenn B auf frischer Tat ertappt wird, könnte ihm das schon vielleicht etwas peinlich sein und wird es in Zukunft unterlassen. Vielleicht sagte ich!
MfG
Disap