Hallo
Mit solchen Sachen kennt sich der Schornsteinfeger gut aus.
Mit dem solltest du mal plaudern.
Es ist gut möglich dass der dann ein nettes Gespräch mit dem Nachbarn führt, da ist die ggf. nötige Einsicht dann garantiert.
Wie kann man,ohne einen lebenslangen Nachbarkrieg zu
starten,dem Gartennachbarn beibringen
Man kann das Landes-Nachbarrechtsgesetz, die Landesbauordnung oder § 19 der 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz zitieren. Aber bei vorhandener Beratungsresistenz würde ich nicht davon ausgehen, mich da ohne Prozess durchsetzen zu können. Eventuell hilft es, dem Schornsteinfeger klarzumachen, dass man sich auch mal bei der Kreisverwaltung über seine Untätigkeit beschweren könnte, falls der wirklich nicht eingreift.