Nachbar schiesst auf Tauben

Hallo liebe Leute!

Ich war gerade im Vorgarten am gärtnern, als ich durch einen hellen Knall aufschreckte. Ich sah einen Nachbarn, der von seinem Fenster im ersten Stock auf Tauben in seinem Garten schoss. Ich war total geschockt. Dann ging er noch in den Garten nachschauen, ob er was getroffen hat. Das „Ergebnis“ konnte ich nicht sehen, da der Garten ziemlich zugewachsen ist.

Ich habe bei der Polizei angerufen um mich zu informieren, ob man denn im eigenen Garten auf Tauben schießen darf. Leider war der Polizist überaus unfreundlich und wollte sofort wissen, wer es war. Ich war nicht bereit den Namen des Nachbarn zu nennen, denn es gibt da ein Problem: ich habe eine Katze, die auch durch Nachbars Garten streift.
Ich möchte nicht, daß meine Katze sein nächstes Opfer wird, vielleicht durch Gift oder sonstwas.

Anonym anzeigen geht nicht, sagte man mir.
Andererseits möchte ich nicht, daß der Nachbar so davon kommt. Ich dachte, wenn die Polizei bei ihm vorbei fährt ist es vielleicht wie eine heilsame Schocktherapie und er macht sowas nie wieder. Leider geht das ja nicht so einfach.

Was gibt es noch für Möglichkeiten?

Gruß

Maria

Wie wäre es damit, ihm eine ordentliche Dosis Gift zu schenken? Genauso effektiv gegen Flugratten und leiser…
http://www.youtube.com/watch?v=TiH5BsVTcyg

Hallo,

zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem nicht einfach bei jemand die Polizei aufkreuzt, die Bude auf den Kopf stellt und ihn dann mitnimmt, bis er zu Kerkerhaft verurteilt wird, nur weil jemand anonym ihn einer Straftat bezichtigt hat. Stell Dir vor, dein Nachbar würde so ein Spiel sonst auch in der selben Form gegen Dich spielen können.

Natürlich kann man anonym anzeigen, wenn man hierbei ausreichend Beweismittel außer der eigenen Aussage angeben kann, die die Tat belegen. Und wenn das alles vernünftig und nachvollziehbar dargestellt wird, dann wird die Polizei dem auch nachgehen, und dann kann es durchaus auch aufgrund der übrigen Beweismittel ohne die eigene Aussage zu einer Verurteilung kommen.

Aber was haben wir denn in diesem Fall? Du hast einen Schuss gehört, den Nachbarn mit der Waffe am Fenster und dann im Garten gesehen, und weißt nicht mal, ob er was getroffen hat. Was würde man an verbotenen Dingen nachweisen können, wenn nicht zufällig gerade ein Blutfleck im Garten und die erschossene Taube im Mülleimer gefunden würde? Absolut nichts, wenn die Waffe legal im Besitz des Nachbarn ist. Das ist einfach zu vage und zu wenig! Entweder Du kannst konkrete Beweise für einen Erfolg der Geschichte liefern, die ohne deine Aussage verwertbar sind, oder Du musst als Zeugin auftreten und aussagen, was Du in dem Moment gesehen hast, willst Du eine Verfolgung unabhängig davon, welchen Erfolg die Sache hatte.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

Aber was haben wir denn in diesem Fall? Du hast einen Schuss
gehört, den Nachbarn mit der Waffe am Fenster und dann im
Garten gesehen, und weißt nicht mal, ob er was getroffen hat.
Was würde man an verbotenen Dingen nachweisen können, wenn
nicht zufällig gerade ein Blutfleck im Garten und die
erschossene Taube im Mülleimer gefunden würde? Absolut nichts,
wenn die Waffe legal im Besitz des Nachbarn ist.

Die Polizei sieht das aber ganz anders. Schießen in Wohngebieten ist ja verboten. Die wollten sich nach meiner Schilderung sofot Namen und Adresse des Nachbarn notieren.
Eindeutiger gehts ja auch nicht mehr.
Ich habe den Nachbarn nur nicht angezeigt, da ich eine Katze habe, die durch seinen Garten streift.

Das Ganze hat für mich etwas von Selbstjustiz.
Ich war jedenfalls ziemlich geschockt, gerade von dem Nachbarn, der 3 schulpflichtige Kinder hat, die das evtl. mitbekommen haben, hätte ich sowas nicht erwartet.

Gruß

Maria

Hallo,

ja wunderbar, die haben sich jetzt Namen und Adresse notiert!

Und ???

Was nützt das jetzt???

Wie schon geschrieben: Wenn da nicht die tote Taube (von der nicht mal Du weißt, ob es die überhaupt gibt) mit dem Projektil + passende Waffe auftaucht, wird man ihm ohne deine Bereitschaft zu einer Aussage rein gar nichts nachweisen können. Auf Basis: Uns hat jemand - der nicht genannt werden will - erzählt, dass sie auf Tauben geschossen hätten, gibt es keine Verurteilung und Ende im Gelände.

Ganz anders mit deiner Zeugenaussage: „Ich habe gesehen, dass der Nachbar am … um … am Fenster seiner Wohnung stand und mit einer Schusswaffe in Richtung eines Baumes in seinem Garten zielte, um dort offensichtlich Tauben abzuschießen, die ich dort zuvor bemerkt hatte. Dies schließe ich auch daraus, dass der Nachbar nach Abgabe eines Schusses in den Garten ging, und unter dem entsprechenden Baum offenbar nach den Kadavern suchte. Ob er tatsächlich eine Taube getroffen hat, und ob er bei der Nachsuche ein totes Tier gefunden hat, kann ich nicht sagen.“

Dann ist es vollkommen egal ob er was getroffen hat, denn dann kann man ihn auch schon wegen der Ballerei an sich rankriegen. Ohne deine Aussage kann wegen der Ballerei alleine nichts passieren.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

da du dich zwar auf einen realen Fall beziehst, aber bisher keine Rechtsauskunft möchtest, denke ich, dass man deine Frage stehen lassen kann. Versuche dennoch, zukünftig solcherart Fälle gemäß dem FAQ:1129 zu schildern.

Zur Sache an sich:

Ohne die Schusswaffe und das Umfeld der Nutzung näher zu kennen, dürfte der Waffennutzer einige Straftaten begangen haben, die sogar eine Hausdurchsuchung rechtfertigen würde. Das könnten Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Tierquälerei sein, sogar Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften wären möglich. Insbesondere die Äußerung „scharfer Knall“ weisst auf eine Waffe mit echter Munition (keine Luftdruckwaffe) hin, deren Nutzung alleine schon strafbar sein kann. Von seinem verantwortungslosen Handeln will ich gar nicht erst anfangen.

Ich würde ehrlich sein und zur Polizei gehen. Die Beamten wissen sicher, was zu tun ist. Sollte der Nachbar das nächste Mal vorbeischießen und statt einer Taube einen Menschen treffen, ist es dafür zu spät. Die Selbstvorwürfe können aber ein Leben lang bleiben.

Gruss

Iru

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Zivilcourage?

Das Ganze hat für mich etwas von Selbstjustiz.

Nein, das nennt sich „soziale Kontrolle“ - ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden rechtsstatlichen Gesellschaft. Und das was dir fehlt ist offenbar die notwendige gesunde Zivilcourage zu tun was notwendig ist (und das wäre z.B. ein Gespräch mit dem Nachbarn und/oder eine Anzeige, aber nicht wegsehen).

Was ich erst recht nicht verstehe: Da ballert einer in der Gegend rum und du willst ihn nicht anzeigen, weil er dann auf dein Haustier schießen könnte: Das kann er auch jetzt schon!

Gruß Andreas

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…die hier geantwortet haben.

Ich werde heute noch mit dem Nachbarn reden, je nachdem wie er reagiert, werde ich es bei einer Ermahnung belassen oder, wenn er uneinsichtig ist oder mir dumm kommt, ihn anzeigen.

Gruß

Maria

Ich habe den Nachbarn nur nicht angezeigt, da ich eine Katze
habe, die durch seinen Garten streift.

Gerade aus diesem Grund hätte ich es getan… wer weiss… vielleichts ist es nächstes mal keine Taube sondern die im Garten scharrende Katze die ihn stört…

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Zweierlei Maß
Tach,

Deine Katze lässt Du im Garten des Nachbarn rumstreunen, wildern und scheißen - darüber regst Du dich nicht auf.
Warum erregst Du dich über den schießwütigen Nachbarn?
Mir sind Nachbarn mit rumstreunenden, rumscheißenden Katzen ein Greuel. Als unsre Kinder noch klein waren, musste ich wegen dieser Mistviecher eine Abdeckung für den Sandkasten basteln.
Mir ist es egal, wenn ein Nachbar auf seinem Grundstück Vögel abknallt.

Gruß
Pit

Verschrobene Optik
Aufgrund deines Postings sehe ich natürlich sofort ein das Katzenkot eine grössere Bedrohung dar stellt als ein Nachbar der mit seiner Ballerei eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Auch ich frage mich da gleich wer das grössere Mistviech ist.

Kopfschüttelnde Grüsse
HighQ

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Hallo!

Ich schiesse schon auch mal auf Katzen im meinem Garten…

…allerdings mit dem Hochdruckreiniger.

Tauben gibt´s hier nicht.

M.

Deutschland 2011. Mülltrennung und Glühlampen beim Nachbarn schon kontrolliert? Hallo & Tschüß :smile:

Hallo
das geht gar nich in ner ortschaft rumballern er könnte ganz schnell seine waffenschein verlieren und da musst du auch ansetzen wenn du den netten nachbarn ein wenig auszubremsen das ordnungsamt einschalten und nur den ort sagen wo die schüssse gefallen sind.

Mit Feundlichem Gruss Vae

Scheiss Tierquäler!!!

Moin,

Ich war jedenfalls ziemlich geschockt, gerade von dem
Nachbarn, der 3 schulpflichtige Kinder hat, die das evtl.
mitbekommen haben, hätte ich sowas nicht erwartet.

Wir gaben früher als schulpflichtige Kinder selbst auf Tauben(und Spatzen und Stare) geschossen, allerdings mit dem Luftgewehr.:wink:

CU

Axel

Hallo,

die Zeiten ändern sich…

Wir haben früher als schulpflichtige Kinder selbst auf Tauben(und Spatzen und Stare) geschossen,

früher hatten wir auch einen Kaiser :wink:

Gruss

Iru

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*kopfschüttel*

Wir gaben früher als schulpflichtige Kinder selbst auf
Tauben(und Spatzen und Stare) geschossen, allerdings mit dem
Luftgewehr.:wink:

Das wäre mir an Deiner Stelle sehr, sehr peinlich.

=^…^=

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Moin,

früher hatten wir auch einen Kaiser :wink:

Und nicht so verhätschelte Blagen, die gleich zur Traumatherapie müssen, wenn mal ein toter Fink auf dem Balkon liegt. ,-)

Mein Einwurf oben bezog sich nur darauf, was schulpflichtige Kinder damit zu tun haben, wenn der Papa auf mal Tauben schießt.

CU

Axel

Das wäre mir an Deiner Stelle sehr, sehr peinlich.

Warum?
Mit 9 macht man halt bisweilen komische Sachen, wenn es danach ginge, dürfte ich heute nur mit Tüte über dem Kopf das Haus verlassen.

Allerliebste Grüße

Axel

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Mit 9 macht man halt bisweilen komische Sachen

Mmmh - da muss ich wohl irgendetwas mit der Erziehung meiner Kinder falsch gemacht haben.

Mein gerade erst 7 Jahre alter Sohn ist nämlich der völlig verschrobenen Ansicht, dass das Quälen und Töten von Wirbeltieren keine „komische Sache“, sondern absolut gar nicht in Ordnung ist.

=^…^=

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