Nachbar schlitzt Mülltüten auf

Hallo!

Seit ein paar Tagen schlitzt irgendein Nachbar unsere Mülltüten auf, die wir in unseren gemeinschaftlichen Hauscontainer geworfen haben.

Es passiert immer nur dann, wenn eine bestimmte Nachbarin zu Hause ist, mit der es bereits im Vorfeld schon zu (auch zu rechtlichen!) Auseinandersetzungen gekommen ist.

Meine Frau ruft deswegen die Vermietung an- was können wir noch machen?
Ist das auch ein polizeilicher Grund? Kann man da Anzeige auf Unbekannt machen?
Welche Möglichkeiten haben wir noch?

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.

MfG

Hallöchen erst einmal,

Ist schon ganz schön Bescheiden so ein Nachbarschaftskrieg…
Eine Anzeige gegen unbekannt ???bringt nix, da kein Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist.
Es ist einfach eine riesen Sauerei.
Einen Tipp hätte Ich da.
Wenn ihr zur Miete wohnt, dann mindert dieses Verhalten doch eure Wohnqualität. Ergo ihr fühlt euch mehr als über das übliche hinaus belästigt.
Macht weiterhin eure Meldungen an den Vermieter. (Dieser ist in erster Linie dafür verantwortlich)
Sollte sich über eine Zeit von-sagen wir mal 3 bis 4 Wochen nix tun, dann teilt ihm mit, dass ihr die Kaltmiete um 1o Prozent kürzt. Sollte sich dennoch nix tun, DANN TUT ES. Hierbei ist aber zu beachten, dass die 10 Prozent auf ein separates Konto überwiesen wird. Dies muss nachvollziehbar sein. Wenn alles nichts nutzt, hilft nur noch eine Schiedsstelle uder die Klage bei einem Zivilgericht.

Ich hoffe, euch geholfen zu haben…

Hallo!

Seit ein paar Tagen schlitzt irgendein Nachbar unsere
Mülltüten auf, die wir in unseren gemeinschaftlichen
Hauscontainer geworfen haben.

Es passiert immer nur dann, wenn eine bestimmte Nachbarin zu
Hause ist, mit der es bereits im Vorfeld schon zu (auch zu
rechtlichen!) Auseinandersetzungen gekommen ist.

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.

MfG

Hallo Cruiserpeter!

Vielen Dank zunächst für Ihre Antwort! :smile:

Ihre Idee wäre an sich, rechtlich gesehen, die richtige Vorgehensweise, doch wenn ich die Miete mindere und der Nachbar, der die Müllsäcke aufschlitzt, nicht, dann stehe ich bei der Vermietung negativ da und nicht der Nachbar, welche die Tat verübt.

In diesem Sinne mache ich mich dann bei der Vermietung unbeliebt und ich weiß nicht, ob das dann sinnvoll wäre, da der Nachbar schließlich den Auszug von uns erwirken möchte.

Haben Sie vielleicht noch eine andere Idee? :smile:
Oder aber Argumente, weswegen wir trotzdem die Miete kürzen sollten?

Liebe Grüße und im Vorfeld noch einmal vielen Dank für Ihre Mühen.

MfG

Hallo,
das Aufschlitzen von Mülltüten ist nicht unter Strafe gestellt. Auch die Mitteilung an den Vermieter bringt nichts, so lange der Inhalt nicht wahllos in die Gegend vertreut wird.
Vielleicht ist der Grund, Ihre Tüten aufzureißen,dass man was zu finden hofft, dass man verwerten kann.

Sag mir doch erstmal, wo das Problem liegt.
Die Tüten sind schon in der Tonne und endgültig weggeworfen?
Wozu dann die Aufschlitzerei? Und was stört euch daran?

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo?

Was ist das für eine Anfrage? WEN interessieren aufgeschlitzte Mülltüten im Müllcontainer?
WAS soll das?!
Haben sie zu viel Zeit?!

Hallo ………,
Sie sind Herr über ihren Müll bis sie sich entschlossen haben ihn in den Container zuschmeißen.
Wenn der Müll im Container liegt gehört der Müll ihnen nicht mehr.

Sie haben den Müll (als Sache) aus ihrer rechtlichen Verantwortung übergeben -> an die Müllentsorgung!

Ein Beispiel:
Jemand holt sich ihr Altpapier aus der Papiertonne um es bei einem Altstoffhandel abzugeben, um es zu Geld zu machen.

Hier ist es Diebstahl. Sie warfen das Papier in den Container, gaben so ihr Eigentum auf -> rechtlich kein Anspruch mehr auf das Papier.
Aber jetzt gehört das Papier der Entsorgungsfirma und diese wird durch den Papiersammler bestohlen. Das wäre ein Sachverhalt z.B. für die Polizei (Diebstahl). Der Papiersammler verschafft sich einen geldwerten Vorteil.

Sie können mit ihrem Entsorger reden ob ihn das stört. Wenn ja, und er kann versichern, dass die Tüten im ganzen, nicht aufgeschnittenen Zustand benötigt werden kann er es zur Anzeige bei der Polizei (Sachbeschädigung) bringen. Aber sie werden erfahren, dass der Müll sortiert wird und dazu alle Behälter wo sich der Müll darin befindet geöffnet werden muss. Das wiederum ist eh unnötige Arbeit für den Entsorger.

Ich hoffe ihn eine kleine Antwort gegeben zu haben.

MfG …….

Hallo,

ein polizeilicher Grund ist es noch nicht,sollte der Nachbar der diese Tüten aufschlitzt den Tüten Inhalt vor eure Haustür oder sonst wohin werfen so wäre dies ein Fall für das Ordnungsamt.

Wenn der Nachbar den Müll z.B. vor die Haustüre wirft oder den Weg zum Hauseingang damit auslegt so kann man beim Ordnungsamt eine Meldung machen wegen Umweltverschmutzung.

Schaut das ihr den Vermieter dazu bekommt sich die Sache anzusehen und schildert ihm was ihr beobachtet habt.

Macht Fotos davon und am besten Notizen wann immer die Tüten aufgeschlitzt werden.

Hallo,

eine sehr ärgerliche Angelegenheit, aber sicher keine Angelegenheit für die POLIZEI!!!
Ihnen wird wohl nicht viel mehr übrig bleiben, als die Säcke unter Verschluss zu halten.
Natürlich können Sie auch aufrüsten mit Kamera, Bewegungsmelder, Starkstrom und…und…

Grüße,
strucki

Hallo!

Eine Sachbeschädigung als einzig möglich strafbare Handlung muss ich ausschließen. Die Tüten haben ihren Zweck erfüllt und sind ihrer Bestimmung zugeführt worden.

Ich hätte aber noch einen Tipp für Sie: Neben dem Vermieter ist auch ein Schiedsmann der richtige Ansprechpartner für Sie.

Lesen Sie mal hier: http://www.schiedsamt.de/

MfG

Formell ist das Sachbeschädigung, weil die Tüten bis zur Abfuhr dem Ablegenden gehören dürften.

Praktisch wird sich aber mit Sicherheit kein Polizist auf die Lauer legen.

Es bleibt also nur: Videoaufnahmen selbst machen, oft hilft auch ein Zettel an der Tüte: „Bitte lächeln, Sie werden aufgenommen“.

Ansonsten natürlich auch alle zivilrechtlichen Möglichkeiten nebst damit leider verbundenen Beweisschwierigkeiten. Wenn Sie es also wirklich wissen wollen, bleibt nur Videoaufnahme.

Achtung dabei: Die heimliche Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist selbst Straftat. Bei Aufnahmen in Hausfluren also Ton bei der Aufnahme abstellen.

Ansonsten hilft nur: Christliches Ertragen, denn wie bei allen Stalkern und sonstigen problematischen Seelen kann der Friedlichste nicht in Frieden leben, wenn der böse Nachbar es nicht will.

Hallöle,

Es gibt leider hier nix großartiges hin und her zu eiern.
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Entweder Ich will etwas, oder ich will es nicht.

Entscheiden Sie selbst.
Wenn Sie keinen Mut haben etwas zu entscheiden gibt es noch daS gute alte Fernsehen. Ein Fall für Escher … e.t.c.

Tschüß

Hallo,

die Mülltüten werden im Müllcontainer aufgeschlitzt? Warum? Um zu kontrollieren, was drin ist, dass da auch keine Verpackungen mit grünem Punkt drin sind? Suche nach Pfandflaschen?

Ich wüsste jetzt nicht, wonach das verboten sein sollte - Sachbeschädigung kann es nicht sein, da wird ja nichts im Wert gemindert.

Woher weiß der Täter, welche Mülltüten Ihre sind?

Es ist schlimm, so jemanden in der Nachbarschaft zu haben. Da ist es schwer, einen brauchbaren Tipp zu geben. Außer dem Rat zu versuchen, das Aufschlitzen zu ignorieren, fällt mir jetzt nichts ein. Die Mülltüten selbst zerstören, ausleeren, unter Tüten anderer Hausbewohner verstecken?

Ich wünsche gute Nerven…

Gruß
polos

Hallo, also zunächst mal ist das keine Sache für die Polizei, allenfalls eine zivilrechtliche Angelegenheit. In dem Moment, in dem Sie Ihren Müll in die städtischen Mülltonnen entsorgt haben, haben sie Ihr „Eigentum“ an dem Müll aufgegeben und ist ab dann, so merkwürdig das klingt, Eigentum der Stadt. Also rechtlich müsste die Stadt etwas unternehmen, was sie aber sicherlich nicht tun wird. Die einzige theoretische Möglichkeit wäre, wenn die Nachbarin (der Sie das „Schnüffeln“ auch erst mal tatsächlich nachweisen müssten) über Ihren Müll Ihre Privatsphäre auspähen würde. Aber dazu müssten Sie schon einen Anwalt bemühen, der Geld kostet, denn ich glaube nicht, dass eine Rechtschutzversicherung solche Dinge übernimmt. Also wozu die ganze Aufregung, lassen Sie doch die Nachbarin im Dreck wühlen und sich einsauen, wenn Sie Spaß dran hat. M.f.G. Paul H.

Hallo,

also zunächst reicht es (für die Gewinnung eines Anfangsverdachts) natürlich nicht aus wenn ein bestimmter Nachbar regelmäßig zu Hause ist wenn etwas passiert. Es wäre also zunächst notwendig, dass sich Ihre Vermutung erhärtet.
Wenn es dann für eine Beschuldigung reicht fällt mir als altem Berliner zunächst das „Landesimmissionsschutzgesetz“ ein, nachdem unnötige Geruchsbelästigung ordnungswidrig ist-> ich weiß ja nicht welches Landesrecht für Sie Geltung hat und ob es ein solches Recht auch bei Ihnen gibt.
Weiterhin kennt Berlin ein „Straßenreinigungsgesetz“ welches allerdings erst greift, wenn der Müll außerhalb des Containers landen würde.
Bundesweit gibt es, wenn gar nichts anderes zu finden ist, den §118 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) nachdem die Allgemeinheit nicht belästigt werden darf.
In allen drei Fällen wäre das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner.
Strafrechtlich gesehen wäre ein Anzeige wegen Sachbeschädigung zwar denkbar- würde die Polizei vielleicht sogar noch aufnehmen- aber sicher ohne Erfolg.
Viel Glück und ich hoffe ich konnte helfen…

mfg

Hallo Question,

Als einzig möglicher Straftatbestand wäre hier die Sachbeschädigung gem. § 303 StGB durch die Beschädigung der Mülltüte zu prüfen.

Um es abzukürzen: sollten sich die Mülltüten bereits innerhalb des Entsorgungscontainers befinden, ist der strafrechtliche Tatbestand nicht erfüllt. Auch wenn die Mülltüten im Container durch Zerschneiden beschädigt werden, so ist doch die Zweckbestimmung derartiger Mülltüten gerade in der endgültigen Verwertung durch den Eigentümer, das Entsorgungsunternehmen, zu sehen, nicht in der Wiederverwertung.

Problematisch ist auch der Fall, in welchem die Mülltüten noch nicht in den Container verbracht wurden sondern z.B. vor der Haustür stehen. Selbst dann ist davon auszugehen, dass die eigentliche Zweckbestimmung in der Entsorgung, mithin in der Beschädigung der Mülltüte und dessen Inhalt liegt.

Ich sehe auch keine zivilrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, da auch die Verunreinigung des Müllcontainers durch umherwirbelnden Müll (auf Grund der zerschnittenen Tüte) nicht pönalisierbar zu sein scheint. Wie auch, wenn die Tüte lediglich als Aufbewahrung des Mülls dient, der Container hingegen als Ablageort und Transportbehälter. In diesem ist es wohl egal, wie der Müll eingestapelt wurde, ob lose oder eingepackt.

Es scheint sich hier eher um ein psychisches Problem des „Tütenschlitzers“ zu handeln.

Die Polizei kann und wird wohl da nicht tätig werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen

Daniel M.

Natürlich kann man das bei der Polizei auch anzeigen. Gut wäre natürlich zu wissen, wer es wirklich war. Wie wäre denn ein klärendes Gespräch mit der Nachbarin? Oder man müsste sie auf frischer Tat ertappen. Aber: Solche Nachbarschaftsstreitigkeiten enden selten zufriedenstellend.

Anzeige gegen Unbekannt, eine andere Lösung sehe ich nicht