Nachbar: Stacheldraht am Zaun wg. Katzen!

Hallo!

ein Nachbar befestigt am Maschendrahtzaun, der die Gärten trennt, fadenartig Stacheldraht an der oberen Reihe des Zaunes.

Wahrscheinlich fühlt sich der Nachbar durch die Katzen der Nachbarschaft gestört (Katzenkot).

Darf man das, ohne vorher den anderen Nachbar darüber zu informieren bzw. zu fragen??
Was ist, wenn sich eine Katze daran verletzt oder sogar spielende KInder??

Und darf der Nachbar der Gegenseite OHNE vorher zu fragen einen Sichtschutz an den Zaun anbringen (so eine Art Bambus, der an den Maschendrahtzaun befestigt wird)??

Danke vorab für Infos + Tipps !!!

Diskussion
Hallo!

Mir ist bei der Frage nur § 921 BGB eingefallen.
„Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.“
Weil sie eventuell den Zaun gemeinschatlich benutzen dürfen, darf der eine nicht einfach Sachen anbringen, ohne den anderen vorher zu fragen. oder doch?
Um die Frage wirklich zu beantworten, weiß ich nicht genug. Aber hoffentlich habe ich eine Diskussion gestartet.

Gruß
Paul

Hi,

soweit bin ich deiner Meinung. Aber es gibt ja auch noch die strafrechtliche Seite zu berücksichtigen. Wenn sich tatsächlich ein Kind verletzt, hätte sich der Nachbar, der den Stacheldraht angebracht hat auf jeden Fall strafbar gemacht (er hätte gut wissen können, dass sich ein Kind verletzen kann - und weiß es vielleicht sogar!). Vielleicht hat sich aber auch der Nachbar strafbar gemacht, der den Stacheldraht gesehen und nichts unternommen hat.

In der Praxis würde ich auf jeden Fall einfach zur Polizei gehen und die entscheiden lassen. Dann wäre man selbst auf der sicheren Seite.

Jedenfalls ein spannendes Thema! Ich hoffe, es äußern sich noch mehr dazu.

mfg,
~der_alex~

Hallo,

ein Nachbar befestigt am Maschendrahtzaun, der die Gärten
trennt, fadenartig Stacheldraht an der oberen Reihe des
Zaunes.

IMHO nein, denn er schafft unnötigerweise eine Verletzungsgefahr. Einer evtl. Gefahrenabwehr dient der Stacheldraht ja offensichtlich nicht.

Und darf der Nachbar der Gegenseite OHNE vorher zu fragen
einen Sichtschutz an den Zaun anbringen (so eine Art Bambus,
der an den Maschendrahtzaun befestigt wird)??

IMHO ja.

Gruß:
Manni

Und darf der Nachbar der Gegenseite OHNE vorher zu fragen einen Sichtschutz an den Zaun anbringen (so eine Art Bambus, der an den Maschendrahtzaun befestigt wird)??

Hi, das kommt halt darauf an wem d. Zaun gehört. Wenn er ihm gehört darf er den Sichtschutz ohne Dich zu fragen am Zaun befestigen.

Stacheldraht: wie hoch ist denn d. Zaun?
Wenn nur 1m schliesse ich mich d. Meinung wegen d. Verletzungsgefahr an.
Wenn allerdings 1.80m u. höher meine ich, dass man hier nicht mehr von einer verletzungsgefahr ausgehen kann, wenn sich d. Stacheldraht nur an der oberen seite hinzieht.
MfG ramses90.

Hallo,

der Zaun gehört beiden Parteien! Er wurde zu je einer Hälfte bezahlt.
Die Höhe beträgt ca. 1,30m

Also Kinder können sich auf jeden Fall dran verletzen, wenn sie sich z. B. dran festhalten.
Eine Katze könnte sich auch verletzen!!

Wenn der Zaun beiden Parteien gehört, dann kann doch jede Partei auf Ihrer Seite einen Sichtzaun aufstellen??
Die maximal erlaubte Höhe wäre ca. 1,80m, oder nicht???

Es wird überlegt, daß die Partei, die den Stacheldraht NICHT angebracht und daher auch nciht akzeptiert, im Gegenzug den Sichtzaun aufstellt.

KInder und Tiere wären dadurch der Gefahr des Stacheldrahtes nicht mehr ausgesetzt und außerdem ist eh schon mal über einen Sichtschutz nachgedacht worden !

Vielen Dank nochmal an alle !!!

der Zaun gehört beiden Parteien! Er wurde zu je einer Hälfte bezahlt.
Die Höhe beträgt ca. 1,30m

Hi, wenn das so ist kann selbstverständlich ein Sichtzaun von jeder Partei aufgestellt werden.
Mal abgesehen von allem anderen: der, der d. Stacheldraht gezogen hat, hat für meine Begriffe ´nen ordentlichen Knall weg!
MfG ramses90.

Hallo ramses,

mit dem Knall sehen wir (und auch andere Nachbarn) genauso…

Er hat uns bis heute noch nicht einmal auf den Stacheldraht hingewiesen (wir haben 2 Kinder + 2 Katzen)!!!

Aber bald hat er einen schönen Sichtzaun vor seiner Nase…

…Vielleicht hat sich aber
auch der Nachbar strafbar gemacht, der den Stacheldraht
gesehen und nichts unternommen hat.

Hallo Alex,
wir sind die Nachbarn, die es gesehen haben und die auch betroffen sind, denn es geht sich um unseren Garten!

Unsere Kinder sind vorgewarnt!

Danke nochmal für Deine Antwort!!!