Guten Tag,
angenommen, es gäbe auf einem Berg nur zwei Einwohner, die etwa 100 Meter untereinander wohnen, noch dazu in zwei verschiedenen Gemeinden. Die obere Gemeinde ist dabei als Naturparkgebiet eingetragen. Der Berg selbst hat eine unglaublich weite, schöne Aussicht. Vor vier Jahren kam nun der untere auf die Idee, einen Sendemasten ca. 3 M unterhalb der Grenze zu installieren. Der obere Bauer unternahm nach Zusicherung des unteren, dass der Sendemast nach Ablauf des Vertrages (10 Jahre) wieder wegkommt, nichts.
Nun will der untere noch einen zweiten Sendemasten hinzustellen, diesmal direkt unterhalb des Hauses, in Höhe des Balkones des anderen und hat damit sein Wort gebrochen.
Kann der obere Bewohner, der zudem Bauer ist, schon durch den ersten Sendemasten Kunden verlor, und somit sicherlich wieder Verluste hat, etwas gegen den zweiten bzw. gegen beiden Sendemasten unternehmen?
- Wegen der verlorenen Kunden
- Wegen dem Wertverlustes des Grundstückes (wäre das ein Wertverlust?)
- Wegen der Störung der Aussicht
- Wegen der Strahlenbelastung von 2 Sendemasten
Bzw. an welche Stellen könnte sich der obere Einwohner optimalerweise wenden.