Nachbar stellt Sendemasten auf, Einspruch möglich?

Guten Tag,

angenommen, es gäbe auf einem Berg nur zwei Einwohner, die etwa 100 Meter untereinander wohnen, noch dazu in zwei verschiedenen Gemeinden. Die obere Gemeinde ist dabei als Naturparkgebiet eingetragen. Der Berg selbst hat eine unglaublich weite, schöne Aussicht. Vor vier Jahren kam nun der untere auf die Idee, einen Sendemasten ca. 3 M unterhalb der Grenze zu installieren. Der obere Bauer unternahm nach Zusicherung des unteren, dass der Sendemast nach Ablauf des Vertrages (10 Jahre) wieder wegkommt, nichts.

Nun will der untere noch einen zweiten Sendemasten hinzustellen, diesmal direkt unterhalb des Hauses, in Höhe des Balkones des anderen und hat damit sein Wort gebrochen.

Kann der obere Bewohner, der zudem Bauer ist, schon durch den ersten Sendemasten Kunden verlor, und somit sicherlich wieder Verluste hat, etwas gegen den zweiten bzw. gegen beiden Sendemasten unternehmen?

  1. Wegen der verlorenen Kunden
  2. Wegen dem Wertverlustes des Grundstückes (wäre das ein Wertverlust?)
  3. Wegen der Störung der Aussicht
  4. Wegen der Strahlenbelastung von 2 Sendemasten

Bzw. an welche Stellen könnte sich der obere Einwohner optimalerweise wenden.

Hallo,

das Unterfangen stelle ich mir aus Gründen der Beweisbarkeit schwierig vor.

  1. Wegen der verlorenen Kunden

Wenn bisherige Kunden ausbleiben, kann das auch völlig andere Gründe haben. Es muss nachgewiesen werden, dass es die zehn Jahre über keine solchen anderen Gründe gab (z.B. Wegzug, Baustellen, Lieferqualität der Ware)

  1. Wegen dem Wertverlustes des Grundstückes (wäre das ein
    Wertverlust?)

Inwieweit wird das für einen landwirtschaftlichen Betrieb genutzte Grundstück denn durch die Sendemasten weniger nutzbar? Es wird sogar entgegengehalten werden, dass ein Funkloch geschlossen wurde.

  1. Wegen der Störung der Aussicht

Die Aussicht ist nicht das maßgebende Kriterium bei der Beurteilung des Werts eines betrieblich genutzten Grundstücks. Wenn man mit dem Wohnwert argumentieren würde, käme sofort der Einwand, dass das Privileg, überhaupt im Außenbereich wohnen zu dürfen, nur deshalb besteht, weil das Grundstück eben primär landwirtschaftlich genutzt wird - und das Wohnen am Arbeitsplatz nur quasi nebenbei mit abfällt.

  1. Wegen der Strahlenbelastung von 2 Sendemasten

Wäre die Strahlenbelastung wissenschaftlich anerkannt gesundheitsschädlich, gäbe es die Betriebserlaubnis für diese Masten nicht.

Gruß
smalbop

Was ist denn nun los? Eines der Postings kann weg.
o.w.

Hallo,

solange noch niemand geantwortet hat, kannst Du es selbst löschen (unter „Optionen“ rechts unten).

Gruß
Kreszenz

  1. Wegen der verlorenen Kunden

Wie wird der Beweis erbracht, dass diese wegen der Sendemasten wegbleiben?

  1. Wegen dem Wertverlustes des Grundstückes (wäre das ein
    Wertverlust?)

Wie wird dieser belegt? Insbsondere bei Landwirtschaftlich genutzen Flächen?

  1. Wegen der Störung der Aussicht

Der Punkt gefällt mir besonders gut.

  1. Wegen der Strahlenbelastung von 2 Sendemasten

Das Handy des Bauers auf dem Nachtisch dürfte mehr Strahlung verusachen als der Sendemast in 100m Entfernung…

Gruss HighQ

Hallo,

erst einmal Danke für die Informationen.

das Unterfangen stelle ich mir aus Gründen der Beweisbarkeit
schwierig vor.

  1. Wegen der verlorenen Kunden

Wenn bisherige Kunden ausbleiben, kann das auch völlig andere
Gründe haben. Es muss nachgewiesen werden, dass es die zehn
Jahre über keine solchen anderen Gründe gab (z.B. Wegzug,
Baustellen, Lieferqualität der Ware)

Es gibt definitiv welche, die gesagt haben, sie kommen nicht mehr, weil Ihnen der Sendemasten nicht gefällt, einmal sogar schriftlich durch einen Kunden, also dass ist sicher und unwiederlegbar beweisfähig!

  1. Wegen dem Wertverlustes des Grundstückes (wäre das ein
    Wertverlust?)

Inwieweit wird das für einen landwirtschaftlichen Betrieb
genutzte Grundstück denn durch die Sendemasten weniger
nutzbar? Es wird sogar entgegengehalten werden, dass ein
Funkloch geschlossen wurde.

Jau, der Einwand ist leider gut. Und das mit den Feriengästen und Urlaubern, die sich durch die Aussicht auf Sendemasten ins Tal hin gestört fühlen, wird wohl zu beweisen sein, wobei ich mich damit schwer tun würde. Ich dachte, da wär schon was bewiesen, dass Grundstückspreise mit Sendemasten sinken.

  1. Wegen der Störung der Aussicht

Die Aussicht ist nicht das maßgebende Kriterium bei der
Beurteilung des Werts eines betrieblich genutzten Grundstücks.
Wenn man mit dem Wohnwert argumentieren würde, käme sofort der
Einwand, dass das Privileg, überhaupt im Außenbereich wohnen
zu dürfen, nur deshalb besteht, weil das Grundstück eben
primär landwirtschaftlich genutzt wird - und das Wohnen am
Arbeitsplatz nur quasi nebenbei mit abfällt.

Es handelt sich aber nur um Nebenerwerbslandwirte. Im Plan sind betrieblich genutzte Fläche ausgewiesen, aber eben auch Wohnfläche, die ausserhalb des Betriebes ist (2 Häuser, nur eins davon ist im Betrieb, das andere explizit als Wohnfläche ausgewiesen), gilt die dann auch nicht?

Viele Grüße

Hallo,
liest sich fast so, als wäre das hier in der Nähe, wobei es da noch um den ersten Mast geht. Was wird denn da gesendet?

Der obere Bauer unternahm nach
Zusicherung des unteren, dass der Sendemast nach Ablauf des
Vertrages (10 Jahre) wieder wegkommt, nichts.

Manche Leute habe ein sehr schlechtes Gedächtnis, das soll selbst in höchsten Kreisen weit verbreitet sein, daher läst man sich sowas schriftlich geben und klärt auch gleich was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält.

  1. Wegen der verlorenen Kunden

Muß man verstehen, was so ein Mast mit den Kunden zu tun hat?

Bzw. an welche Stellen könnte sich der obere Einwohner
optimalerweise wenden.

Wenn der Mast genehmigungsfähig ist, wird er auch genehmigt, da hat der einzelne Bürger wenig Chancen. Eigentlich hilft nur mit dem Bauherrn zu reden, ob er nicht einen anderen Standort wählen könnte, damit es wenigstens nicht direkt vor dem Fenster ist. Wenn bei dem Gespräch auch z.B. der/die Bürgermeister als Moderator(en) dabei ist, wirkt das manchmal Wunder.

Cu Rene

Danke, erledigt.

Gruß
smalbop

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort.

Hallo,
liest sich fast so, als wäre das hier in der Nähe, wobei es da
noch um den ersten Mast geht. Was wird denn da gesendet?

Handelt sich beide male um Mobilfunk, der erste normal, nun kommt ein UMTS-Masten hin.

Der obere Bauer unternahm nach
Zusicherung des unteren, dass der Sendemast nach Ablauf des
Vertrages (10 Jahre) wieder wegkommt, nichts.

Manche Leute habe ein sehr schlechtes Gedächtnis, das soll
selbst in höchsten Kreisen weit verbreitet sein, daher läst
man sich sowas schriftlich geben und klärt auch gleich was
passiert, wenn sich jemand nicht daran hält.

Ja, leider war zu dem Zeitpunkt das Verhältnis noch sehr freundschaftlich und man vertraute einander.

  1. Wegen der verlorenen Kunden

Muß man verstehen, was so ein Mast mit den Kunden zu tun hat?

Wir sind Ökologisch, Biologisch und was es sonst noch so für Gesundheitsfanatiker gibt, zertifiziert, d.H. unser Hof ist z.B. völlig Pestizid/Fungizid/usw.-Frei. Dass da Kunden wegen den Sendemasten abhauen, kann ich zumindest, sogar nachvollziehen.

Viele Grüße

Hallo

Es gibt definitiv welche, die gesagt haben, sie kommen nicht
mehr, weil Ihnen der Sendemasten nicht gefällt, einmal sogar
schriftlich durch einen Kunden, also dass ist sicher und
unwiederlegbar beweisfähig!

Eine Bedeutung hätte das nur, wenn dem Kundengeschmack normative Kraft im Hinblick auf die baurechtliche Zulässigkeit der Aufstellung von Mobilfunkmasten zukäme.

Und das mit den Feriengästen
und Urlaubern, die sich durch die Aussicht auf Sendemasten ins
Tal hin gestört fühlen, wird wohl zu beweisen sein, wobei ich
mich damit schwer tun würde.

Wie gesagt: Kundengeschmack. Die könnten sich ja auch darüber aufregen, dass der andere Bauer schwarzbunte Kühe auf der Weide hat, ihnen aber graue besser gefallen. So lange schwarzbunte Kühe nicht illegal sind: Keine Chance.

Ich dachte, da wär schon was
bewiesen, dass Grundstückspreise mit Sendemasten sinken.

Der Wert des Grundstücks meines Nachbarn befindet sich zur Zeit im freien Fall, denn ich habe die Errichtung einer Garage vor seinem Aussichtsfenster beantragt. Und das Bauamt wird meinem Antrag stattgeben, denn es gibt kein Gewohnheitsrecht auf schöne ungestörte Aussicht, das mich an der zulässigen baulichen Nutzung meines Grundstücks hindern könnte. Mein Nachbar hätte diese Möglichkeit beim Kauf und bei der Bebauung seines Grundstücks eben mit einkalkulieren sollen, dann hätte er gleich weniger bezahlt - und woanders gebaut.

Es handelt sich aber nur um Nebenerwerbslandwirte. Im Plan
sind betrieblich genutzte Fläche ausgewiesen, aber eben auch
Wohnfläche, die ausserhalb des Betriebes ist (2 Häuser, nur
eins davon ist im Betrieb, das andere explizit als Wohnfläche
ausgewiesen), gilt die dann auch nicht?

Es ist schon schwer, gegen Mobilfunkmaste in Wohngebieten vorzugehen. Wie viel schwerer muss es sein, sie im Außenbereich zu verhindern, wo sie fast jeder Einwohner der betroffenen Gemeinde lieber stehen sieht als im Ort…

Ich verstehe den Ärger, aber sehe keine Möglichkeit, etwas zu ändern.

Gruß
smalbop

Hallo,

ja, lest sich leider alles sehr schlüssig und klar. Das ist das praktische an Wer-Weis-Was, dass man doch immer auch noch die anderen Sichtweisen sieht.

Es ist nicht die gewünschte Antwort, klar, aber sehr hilfreich. Dankeschön.

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Hallo,

Mein
Nachbar hätte diese Möglichkeit beim Kauf und bei der Bebauung
seines Grundstücks eben mit einkalkulieren sollen, dann hätte
er gleich weniger bezahlt - und woanders gebaut.

Das zählt für mich nicht, da man im Außenbereich nun wirklich nicht mit einer Bebauung rechnen muß.

Es ist schon schwer, gegen Mobilfunkmaste in Wohngebieten
vorzugehen. Wie viel schwerer muss es sein, sie im
Außenbereich zu verhindern, wo sie fast jeder Einwohner der
betroffenen Gemeinde lieber stehen sieht als im Ort…

Das ist aber ein nicht zu unterschätzender Punkt. Hier bei uns tummeln sich die Masten und Antennenstandorte aber rein zufällig auch im Randbereich der Gemeinde - Gewerbesteuer (und Pacht, da die Grundstücke/Gebäude zufällig der Gemeinde gehören) abkassieren, aber die hauptsächlich betroffenen Bürger sitzen in der Nachbargemeinde. Nennt sich wohl St.-Florians-Prinzip.

Cu Rene