Nachbar teilt Lehrer Sorgen mit

Hallo Experten!

Angenommen, Herr Meier hört aus der Nachbarwohnung Schreie und glaubt, dass dort Kinder misshandelt würden. Zufällig weiß er, in welche Schule und Klasse das Nachbarskind geht.

Darf er seinen Verdacht und seine Sorgen um das Kind dem Lehrer des Nachbarkindes mitteilen? Oder darf er den Verdacht nur dem Jugendamt/ Polizei mitteilen?

Oder verletzt er da Datenschutz/ Intimsphäre/ begeht üble Nachrede…

Spielt es eine Rolle, wie schrecklich und häufig die Eindruck waren?

Vielen Dank im voraus!
Karl

Hi

Was möchte der Nachbar mit der Aktion erreichen? Einen Verdacht beim Jugendamt zu äußern (geht auch anonym) ist wesentlich zielführender.

Eine Vermutung darf jeder jedem gegenüber äußern, anders ist es wenn der Nachbar sagt: Der x, der schlägt seine Kinder ständig!

lg
Kate

Ein Denkanstoß
Hallo

Angenommen, Herr Meier hört aus der Nachbarwohnung Schreie und
glaubt

Der Glaube gehört in den Gottesdienst.

dass dort Kinder misshandelt würden. Zufällig weiß er,
in welche Schule und Klasse das Nachbarskind geht.

Zufällig wissen meine Nachbarn auch, in welche Schule und Klasse meine bald siebenjährige Tochter geht. Und da sie eine Dramaqueen der Güteklasse A ist und noch dazu ihren Jähzorn von meiner Frau geerbt hat (von mir natürlich nicht, ich habe meinen ja noch), kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die sich auch manchmal fragen, ob wir sie vielleicht grade mit der Kettensäge zerteilen. Die Erklärung: Manchmal hat sie ihre Emotionen nicht im Griff und dann wird sie laut. Mir wäre es nun aber lieb, der Nachbar würde erst mal mich oder meine Frau auf das Gebrüll ansprechen, bevor er zu irgendwelchen Ämtern rennt. So ein Vorfall würde wohl sogar meine kleine Lärmquelle vorübergehend etwas beeindrucken. Und selbst wenn ich mein Kind schlagen würde, wäre das vermutlich vorbei, sobald ich weiß, dass die Nachbarn was gemerkt haben.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop,

auch wenn der Glaube zum Gottesdienst gehört,finde ich es immerhin anständig,wenn sich Menschen um das Wohl der Kinder(auch wenn es nicht eigenen sind) kümmern und nicht darüber hinweg schauen.

Es ist mir lieber wenn das Jugendamt keinen Verdacht begründet sieht,
als das Kinder misshandelt werden und in ihrer Entwicklung einen bleibenden Schaden nehmen.

Dein Einwand über das Gespräch mit den Eltern ist berechtigt,
leider bringt es in der Regel nur sehr wenig oder überhaupt nichts,
da die Eltern sich in der Erziehung ihrer Kinder bevormundet sehen.

LG Bollfried

PS:Bin „nicht“ Kinderlos und habe „nicht“ immer mit Worten argumentiert!Meine Kinder danken es mir noch heute!

2 „Gefällt mir“

Hi!

Mir wäre es
nun aber lieb, der Nachbar würde erst mal mich oder meine Frau
auf das Gebrüll ansprechen, bevor er zu irgendwelchen Ämtern
rennt. So ein Vorfall würde wohl sogar meine kleine Lärmquelle
vorübergehend etwas beeindrucken.

Erfahrungsgemäß ist allerdings wesentlich einfacher, irgendwen irgendwo anonym „anzuschwärzen“ … auch wenn sich alles berechtigt!! in Luft auflöst, ein schaler Beigeschmack bleibt :frowning:

Grüße,
Tomh

Hallo auch,

bei einem solchen Verdacht würde ich sofort mit dem Jugendamt reden, und dabei darauf hinweisen, daß es sich nur um einen Verdacht handelt. Es gibt wirklich Kinder die brüllen, wenn man das Fernsehen ausmacht, als würden sie geschlachtet.
Wenn auch dort manchmal Fehler geschehen, so ist das Jugendamt doch die kompetente Behörde die mehr Erfahrung hat wie der Normalbürger und weiss welche Schritte notwendig sein können. Ich glaube auch nicht, das die bei dem leisesten Verdacht mit Polizeieskorte anstürmen, sondern erstmal „behutsam“ vorgehen.

Gruß elmore

Hi!

Warum macht sich dieser Nachbar nicht endlich mal selber ein Bild und kontaktiert die Nachbarn mal und fragt vielleicht mal nach?

Verdächtigung und Denunziation liegen sehr eng beieinander.

Grüße,
Tomh

Selbst ein Bild machen klingt gut.
Meinst du jemand der sein Kind misshandelt gibt das zu und hört damit auf wenn sich jemand vorsichtig danach erkundigt?? Das halte ich für etwas weltfremd.
Wenn wirklich ein konkreter Verdacht besteht halte ich ein Hinweis an das zuständige Jugendamt für den einzig sinnvollen Weg. Dort sollte man geschult sein im Umgang mit sowas.

auch wenn der Glaube zum Gottesdienst gehört,finde ich es
immerhin anständig,wenn sich Menschen um das Wohl der
Kinder(auch wenn es nicht eigenen sind) kümmern und nicht
darüber hinweg schauen.

Ich auch. Die Frage ist die nach den Mitteln.

Es ist mir lieber wenn das Jugendamt keinen Verdacht begründet
sieht,
als das Kinder misshandelt werden und in ihrer Entwicklung
einen bleibenden Schaden nehmen.

Leider erweisen wiederkehrende Nachrichten, dass auch Jugendämter oft heillos überfordert waren, wenn es darum ging, Kinder vor ihren Eltern zu schützen.

Dein Einwand über das Gespräch mit den Eltern ist berechtigt,
leider bringt es in der Regel nur sehr wenig oder überhaupt
nichts,
da die Eltern sich in der Erziehung ihrer Kinder bevormundet
sehen.

Sollen sie auch nicht. Es geht ja nicht um Erziehung, es geht um Misshandlung. Sie sollen einfach nur das Gefühl haben, dass der Nachbar aufmerksam ist und sich ans Jugendamt wenden würde, wenn es so weitergeht, das reicht oft.

Wenn man mehr als einen vagen Verdacht hat, führt kein Weg an der Einschaltung offizieller Stellen vorbei.

Gruß
smalbop

Da täuschst Du Dich
Hallo,

Verdächtigung und Denunziation liegen sehr eng beieinander.

ich würde eher behaupten, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verdacht
http://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation

Ansonsten gilt natürlich als oberste Bürgerpflicht „immer wegsehen“…

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

Ansonsten gilt natürlich als oberste Bürgerpflicht „immer
wegsehen“…

Naja. Die Idee, das Problem über den - offenbar nicht einmal persönlich bekannten - Lehrer anzugehen, streift doch wohl eher eine andere „Bürgerpflicht“, die von Denunziation nicht so arg weit weg ist. Dabei spielt dann auch eine Rolle, dass eigene Verantwortung in dem Prozess nicht gefragt ist.

Dein Einwand über das Gespräch mit den Eltern ist berechtigt,
leider bringt es in der Regel nur sehr wenig oder überhaupt
nichts,

Das weißt du woher?
Die Erfahrung zeigt eher das Gegenteil.

Voraussetzung ist allerdings, dass man mit der nötigen Selbstreflektion daran geht. Das klappt nicht, wenn man die Eltern schon vorverurteilt hat, obwohl man tatsächlich nur allenfalls einen oberflächlichen Eindruck über die Situation hat.

1 „Gefällt mir“

Naja. Die Idee, das Problem über den - offenbar nicht einmal
persönlich bekannten - Lehrer anzugehen, streift doch wohl
eher eine andere „Bürgerpflicht“, die von Denunziation nicht

Ich hatte die Begriffsbestimmung ja schon gepostet, zitiere aber gerne nochmal:

Unter Denunziation versteht man die – häufig anonyme und/oder öffentliche – Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen , von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht.

Kannst Du diese Definition auch nur ansatzweise mit Deiner Aussage in Einklang bringen? Ich nicht…

so arg weit weg ist. Dabei spielt dann auch eine Rolle, dass
eigene Verantwortung in dem Prozess nicht gefragt ist.

Eigene Verantwortung beginnt ganz sicher darin, überhaupt tätig zu werden. Man kann nicht verlangen, dass der aufmerksame und besorgte Bürger alles selbst in die Hand zu nehmen hat. Hierfür fehlt in vielen Fällen schlichtweg die Qualifikation.

Sich an den Lehrer zu wenden halte ich sicher nicht für die beste Möglichkeit. Es ist aber sicher besser als gar nichts zu tun.

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

Ball flach halten!
Hallo Experten,

so viele Antworten und nur eine einzige (!), die meine Frage beantwortet! Alle anderen sogenannten Antworten gaben Lebens- statt Rechtstipps!

  1. Die gehören meiner meiner Meinung nach nicht ins Rechtsbrett.
  2. Die laufen ins Leere, da der dahinterstehende, reale Fall ganz anders gelagert ist!

Zur Erinnerung: Dieses Brett fordert, dass keine realen Fälle geschildert werden. Daran habe ich mich gehalten und bin daher auch leider nicht in der Lage, den wahren Fall hier auszubreiten.

Meine Frage war: Verletzt dieser abscheuliche Nachbar ein Gesetz? Darauf hat Kate geantwortet: Vermutungen darf jeder jedem äußern. Wenn jemand dazu noch weitere Informationen geben kann, würde ich mich freuen!

Karl

Hallo,

Meine Frage war: Verletzt dieser abscheuliche Nachbar ein
Gesetz?

Nein.
Hier deine Fragen:

Darf er seinen Verdacht und seine Sorgen um das Kind dem Lehrer :des Nachbarkindes mitteilen? Oder darf er den Verdacht nur dem :Jugendamt/ Polizei mitteilen?

Oder verletzt er da Datenschutz/ Intimsphäre/ begeht üble :Nachrede…

Spielt es eine Rolle, wie schrecklich und häufig die Eindruck :waren?

Darauf hat Kate geantwortet: Vermutungen darf jeder
jedem äußern.

Kate ist, wie du, kein Jurist.
Dass dir diese Antwort gut gefällt, glaube ich dir aber.
Wenn der Fall in Wahrheit ganz anders liegt, wäre es schön gewesen, zu erfahren, wie er liegt.

Dann könnten dir echte Experten ggf. echt gute Ratschläge geben.
Warum dies nicht hypothetisch zu formulieren sein soll, ist mir ein Rätsel, aber letztlich dein Problem.

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Wenn der Fall in Wahrheit ganz anders liegt, wäre es schön
gewesen, zu erfahren, wie er liegt.
Dann könnten dir echte Experten ggf. echt gute Ratschläge
geben.

Wie oben schon gesagt: Wenn der eine oder andere statt seiner Gefühlsäußerungen einfach meine Rechtsfrage beantwortet hätte, wäre ich schon zufrieden. Dies hast du aber nun ja getan, danke, und damit ist die Sache für mich geklärt.

In dem „wahren“ Fall macht es durchaus Sinn, dass der „Nachbar“ mit einer betroffenen Schule zusammenarbeitet, und es ist ein Glück für das Kind, dass es solche Menschen gibt. Das sind aber keine juristische Fragen mehr.

Gruß!
Karl

Naja. Die Idee, das Problem über den - offenbar nicht einmal
persönlich bekannten - Lehrer anzugehen, streift doch wohl
eher eine andere „Bürgerpflicht“, die von Denunziation nicht

Ich hatte die Begriffsbestimmung ja schon gepostet, zitiere
aber gerne nochmal:

Unter Denunziation versteht man die – häufig anonyme und/oder
öffentliche
– Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder
Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft
politischen Beweggründen , von deren Ergebnis der Denunziant
sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen
Vorteil
verspricht.

Kannst Du diese Definition auch nur ansatzweise mit Deiner
Aussage in Einklang bringen? Ich nicht.

Ich schon. Die Schule ist NICHT die richtige Stelle, das zu melden. Sie hat mit der Angelegenheit gar nichts zu tun! Entweder, es liegt ein begründeter Verdacht vor oder nicht. Liegt er vor, gibt es zwei zuständige Ansprechpartner: Jugendamt und / oder Polizei.

Wenn nun der Nachbar nicht zu den Behörden gehen will, warum will er das nicht? Weil er sich nicht sicher ist? Dann ist das erst recht kein Grund, einen Verdacht dort zu säen, wo er auch heftigen Schaden anrichten kann, so er sich als falsch herausstellt.

Eigene Verantwortung beginnt ganz sicher darin, überhaupt
tätig zu werden. Man kann nicht verlangen, dass der
aufmerksame und besorgte Bürger alles selbst in die Hand zu
nehmen hat.

Man kann aber verlangen, dass der Bürger die „ordentlichen“ Wege und die dafür vorgesehen Behörden einschaltet und nicht nach Lust und Laune sich irgendeinen Ansprechpartner heraussucht, den er mit solch einem wuchtigen Verdacht konfrontiert. Das hat übrigens auch etwas mit der eventuellen oder eben nicht vorhandenen Schweige- und Handlungspflicht der Betreffenden zu tun.

Wo ist denn da deine Grenze? Darf im Hort angezeigt werden? Bei der Tagesmutter? Im Sportverein? Darf der Nachbar des vermeintlich prügelnden Ehegatten den Verdacht bei dessen Arbeitgeber anzeigen? Wozu haben wir denn überhaupt zuständige Behörden, wenn sich dann gleich jeder selbst aussuchen kann, wem er was erzählt? Ganz egal, ob echte, begründete Sorge oder doch eher ein wenig Else Kling, der nur der „falsche“ Lebenswandel der Nachbarn ein Dorn im Auge ist.

Fakt ist: Nichtstun kann großen Schaden anrichten, falsches Tun aber auch! Opfer von Missbrauch und Vernachlässigung haben einen schweren Stand. Wer aber gar keine Lobby hat und völlig aus dem Auge ist, sind die, welche zu Unrecht ins Visier geraten. Hier sind mir gleich mehrere Fälle persönlich bekannt, wo keiner sich hinterher einen Deut darum kümmert, dass Knicke und heftige Schläge in privaten und beruflichen Lebensläufen entstehen. Darunter übrigens mehrere Beispiele übereifriger Lehrer, die dann selbst Null Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und Schulterzuckend sich darauf zurückziehen, dass bei dem Verdacht ja jedes Mittel recht sei.

Das soll ganz sicher keinen davon abhalten, tätig zu werden. Aber dafür haben wir in solchen Fälle zuständige Behörden. DIE und nur die sind die richtigen Ansprechpartner!

Ich frage gerne nochmal

Unter Denunziation versteht man die – häufig anonyme und/oder
öffentliche
– Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder
Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft
politischen Beweggründen , von deren Ergebnis der Denunziant
sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen
Vorteil
verspricht.

Kannst Du diese Definition auch nur ansatzweise mit Deiner
Aussage in Einklang bringen? Ich nicht.

Ich schon. Die Schule ist NICHT die richtige Stelle, das zu
melden.

Da mag man ja unterschiedlicher Meinung sein, aber nochmals:

Wenn jemand die Angelegenheit bei einer aus Deiner Sicht falschen Institution meldet, dann ist weder das Kriterium

anonyme und/oder öffentliche – Beschuldigung oder Anzeige

erfüllt, noch der Umstand, dass das

aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft
politischen Beweggründen , von deren Ergebnis der Denunziant
sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen
Vorteil
verspricht

erfüllt. Meine Rückfrage bleibt also (bewusst?) unbeantwortet. Vielmehr weichst Du aus.

Bevor Du hier mit der Keule der Denunziation um Dich schlägst, solltest Du Dich zunächst informieren, was diese bedeuten und Dir offensichtlich nicht geläufige Begriffe mit anderen Sachverhalten gleich setzen.

Da wir hier lediglich den rechtlichen Aspekt der Frage erörtern, kommentiere ich Deine Aussagen nicht weiter, auch wenn ich die Lage anders einschätze. Diese Diskussion ist hier einfach off topic.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“

Wenn jemand die Angelegenheit bei einer aus Deiner Sicht
falschen Institution meldet, dann ist weder das Kriterium

anonyme und/oder öffentliche – Beschuldigung oder Anzeige

erfüllt,

Natürlich ist die Schule eine öffentliche Stelle. Die Beschuldigung an sich liegt in der Sache.

noch der Umstand, dass das

aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft
politischen Beweggründen , von deren Ergebnis der Denunziant
sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen
Vorteil
verspricht

erfüllt.

Else Kling hat persönliche Motive, die waren auch bereits in meiner ersten Antwort als Möglichkeit enthalten. Also bin ich mitnichten ausgewichen.

Wobei ganz ausdrücklich nicht unterstellt ist, dass es sich automatisch um solche Motive handelt, wenn jemand den Weg über die Schule geht. Wogegen ich mich nur aus eindrücklicher Erfahrung verwahre, ist die Behauptung, dass solche Beschuldigungen nur aus altruistischen Motiven dem Kind / (vermeintlichen) Opfer gegenüber passieren!

Im Übrigen habe ich in Abgrenzung bewusst nicht von Denunziation gesprochen, sondern von etwas, was davon nicht weit weg ist! Das sollte insbesondere auf die persönliche Motivation des Beschuldigenden abheben.

Da wir hier lediglich den rechtlichen Aspekt der Frage
erörtern, kommentiere ich Deine Aussagen nicht weiter, auch
wenn ich die Lage anders einschätze. Diese Diskussion ist hier
einfach off topic.

Nein, sie ist nicht off topic! Denn wenn jemand per falschem Weg beschuldigt, kann das sogar juristische Konsequenzen haben! Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen Fall in Süddeutschland, da ist eine Betreuerin(?) verurteilt worden, weil sie nicht den vernünftigen Weg eingeschaltet hat, sondern so merkwürdige Sonderweg gegangen ist. Ich fand das Urteil (was ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden habe) in dem Fall schon recht fatal, weil hier jemand wohl wirklich helfen wollte. Das ändert aber eben nichts an der Kehrseite, die auch juristische Grenzen hat.

Und zu den juristischen Grenzen gehört eben auch, dass ich nicht einfach nach x-belieben irgendwo hingehen kann und wild irgendwelche sehr schädlichen Verdachtsmomente äußern darf. Wobei man da juristisch im Zweifel bei Übler Nachrede landet.

1 „Gefällt mir“