Nachbar-Tiefgaragenstellplatz zu klein

Ich bin Besitzer einer ETW mit einem TG-Stellplatz. Laut Kaufvertrag soll der Stellplatz eine Länge von 5 m und eine Breite von 2,52 m haben. Leider habe ich das nie nachgemessen. An der linken Seite befindet sich eine Wand. Die Begrenzungslinie (Breite) endet bei 2,40 m; Länge 2,50 m. Somit hat mein Stellplatz die Mindestmaße lt. Garagenverordnung meines Bundeslandes. Rechts daneben befindet sich ein Stellplatz mit einer Breite von 2,12 m, der an der rechten Seite durch einen Pfeiler begrenzt ist. Hier wäre lt. Garagenverordnung auch eine Mindestbreite von 2,40 m erforderlich. Dieser zu kleine Stellplatz gehört zu einer Gewerbeeinheit, deren Eigentümer mehrmals gewechselt haben. Zur Gewerbeeinheit gehören noch weitere Stellplätze. Diese zu kleine Stellfläche wurde bisher nie genutzt. Der jetzige Mieter wollte wohl einem Bekannten einen Gefallen tun und hat ihm diese zu kleine Fläche als Stellplatz überlassen. Nun war ich quasi über Nacht so übel eingeparkt, dass ich mein Auto nicht mehr nutzen konnte. Der objektfremde Parker war zudem in den Urlaub gefahren, so dass der Zustand entsprechend lange anhielt. Der jetzige Eigentümer will nicht akzeptieren, dass die Stellfläche mit 2,12 m Breite als PKW-Stellplatz zu klein und somit nicht nutzbar ist. Er hat mir jetzt, um den Konflikt zu lösen, die Fläche zur Miete angeboten. Auch der Verwalter beschimpft mich und verlangt, dass ich genügend Platz zum Einparken auf der Nachbarfläche lasse. Ich bin inzwischen ziemlich ratlos. Die zu kleine Fläche möchte ich nicht mieten. Auch einen Rechtsstreit möchte ich vermeiden. Ich möchte nur meinen Stellplatz weiterhin uneingeschränkt nutzen können. Ich hoffe sehr, dass mir die Experten dieser Plattform hier mit guten Ratschlägen weiterhelfen können.

Spätestens an der Stelle hätte ich ihn gefragt, ob ich ihm den Termin bei zuständigen Amt organisieren soll oder ob „wir alle“ an einer kooperativen Lösung interessiert sind.

Zum Vollpreis? Das wäre für mich eher eine „Problemübertragung“.

Könnest Du denn mit der Mehrfläche etwas anfangen? Als Lagerfläche darf sowas ja auch nur eingeschränkt genutzt werden.

Ggf. macht es auch Sinn, diese Fläche z. B. als sicheren Fahrradparkplatz für alle Bewohner umzufunktionieren. Wegen dem immer mehr werdenden Fahrradleasing werden für die damit einhergehende Versicherung Stellplätze benötigt, bei denen die Fahrräder an in Wand oder Boden fest installierte Anschließmöglichkeiten gesichert werden können. Das gibt es in vielen Fällen nicht. (Ob das ohne irgendwelche Klärungen mit dem zuständigen Amt zulässug wäre, kann ich nicht abschätzen.)