Ich wohne auf einer Einöde. Ein Bauer hat gleich nebenan eine Wiese, die er mindestens 3-5x pro Jahr 2-3 Tage lang mit Jauch/Gülle überschwemmt. Das macht er auch wenn der Boden gefroren ist, oder bei der größten Hitze vorzugsweise am Freitag, damits am Wochenende ja schön stinkt. Der Gestank hält sich verstärkt durch die Tallage oft bis zu 5 Tagen und ist unerträglich.
Ein Gespräch mit ihn führte zu den Ergebnis, dass er auf seinen Grund mache, was er wolle.
Ich weiss nicht mehr weiter.
Was kann ich machen?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten? Ich habe die letzten Tage überall nachgeschaut, aber kein einziger Bauer macht so was. Unmittelbar unterhalb der Wiese ist hab ich einen Weiher mit Forellen, den ich verpachtet habe.
Hallo! Das Güllefahren ist vielerorts ein Problem. Hier gibt es bestimmte Zeiten, in denen die Landwirte ihre Gülle ausfahren dürfen. Dies ist aber, so meine ich, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten, Sie erkundigen sich bei ihrem zuständigen Ordnungsamt. Hier kann man Ihnen die zugelassenen Zeiten mitteilen. Wenn der Landwirt ausserhalb dieser zugelassenen Zeit Gülle streut, dann dürfte das Ordnungsamt tätig werden.
Mfg Tiko
Hallo, Humphrey,
erst einmal vielen Dank für Deine Anfrage. Deine Frage ist tatsächlich etwas speziell. Nun bin ich kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass dies ins Umweltrecht gehört, ggf. das Immissionsschutzgesetz, das in jedem Bundesland anders geregelt ist, berührt. Meine Empfehlung an Dich wäre, Dich als erstes an Umweltamt oder die Behörde zu wenden,die für Umweltimmissionen zuständig ist. Kommst Du hier nicht weiter, würde ich an Deiner Stelle Dein Problem beim Umweltministerium vortragen (schriftlich!) und um Abhilfe ersuchen. (Welche rechtlichen Vorschriften gibt es? Wer ist für die Einhaltung zuständig? Was kann erreicht werden? Und wie/auf welchen Weg)
Ich hoffe, Dir ein bisschen weiter geholfen zu haben.
Viele Grüße!
Birgit
Problem
Ich wohne auf einer Einöde. Ein Bauer hat gleich nebenan eine Wiese, die er mindestens 3-5x pro Jahr 2-3 Tage lang mit Jauch/Gülle überschwemmt. Der Gestank hält sich bis zu 5 Tagen.
Gespräch führte zu den Ergebnis, dass er auf
seinen Grund mache, was er wolle.
Was kann ich machen? Gibt es rechtliche Möglichkeiten?
Unmittelbar unterhalb der Wiese ist hab ich einen Weiher mit Forellen, den ich verpachtet habe.
Hallo,
nach meiner Erkenntniss, kann man da nicht viel machen. Ich wohne selber aufm Land und habe direkt hinterm Haus eine große Koppel, die regelmäßig mit Gülle gegossen wird. Da muss ich leider auch durch.
LG
Wenn der Boden gefroren ist darf er es nicht, sonst kannst Du nichts machen.
Beschwerde beim LRA, Immissionsschutzamt, die können mit Bußgeldern drohen !
sh. auch hier: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=…
sh. auch § 4 Absatz 6 Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)
Gruss
Guenthi
humphrey333-2009 hat dir bei wer-weiss-was eine Anfrage mit dem Titel „Nachbar trägt Gülle mehrmals im Jahr aus.“ gestellt und dich als Experten ausgewählt.
Wir bitten dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit dem Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.
hi humphrey
grundsätzlich sind solche emissionen zu unterlassen. es kommt allerdings darauf an, wo und wie du wohnst. dabei unterscheidet man zwischen innen- und außenbereich der wohnlage. wenn du in einer einöde wohnst, in der keine geschlossene bebauung vorliegt, du also quasi auf dem land wohnst, dann befindest du dich im außenbereich. dort sind bestimmte dinge erlaubt, die man in einem ort mit zusammenhängenden ortsteilen nicht darf. zum beispiel kann man dort schweine züchten, obwohl das enorm stinkt. das nennt man dann privilegierung. privilegierte bauvorhaben müssen quasi im außenbereich erstellt werden, dafür dürfen sie dort auch existieren. und du musst den gestank dort ertragen. anderes beispiel ist der bau von windrädern. das geht auch im außenbereich, grundsätzlich aber nicht im innenbereich.
aus deinen angaben ist leider nicht eindeutig zu bestimmen, wie genau deine wohnsituation aussieht. beschreibe das doch etwas. dann lässt sich auch eine genauere antwort geben.
lieben gruß jürgen
PS: nebenbei: grundsätzlich denke ich, dass bei düngen an 3-5 terminen mit geruchsbelästigung für je max. 5 tage, womit man auf etwa 20 tage belästigung kommt, ein verbot eher nicht in betracht kommt. 20 tage von 365 ist einfach zu selten. noch dazu wird die belästigung nicht zu jeder jahreszeit gleich schlimm sein.
ich verstehe, dass du sehr unter dieser situation leidest, aber ich denke nicht, dass die geruchsbelästigung entsprechend groß ist, um sie verbieten zu können.
Hallo Humphrey,
also grundsätzlich darf der Bauer natürlich seine Felder düngen. „Grundsätzlich“ muss die Gülle direkt eingearbeitet werden, es sei denn dass das z.B. wg. Frost nicht möglich ist.
Was an Stoffen, Einarbeitungszeiten usw. konkret bei Dir zulässig ist, kann Dir wahrscheinlich die örtliche Landwirtschaftskammer sagen. Je nach Bundesland ist diese Kammer auch zuständig dies zu überwachen bzw. Beschwerden zu bearbeiten.
Gruß
Stephan
Was sagt denn das Landwirtschaftsministerium dazu ??
Ich kann mir nicht vorstellen das Bauer XY je nach Gusto und Laune seine Gülle ausbringen kann wie er meint.
Das liest sich mehr nach Heimtücke, und fast schon nach illegaler Entsorgung.
Einfach mal die örtliche Behörde anrufen (Landwirtschaftsministerium) und fragen.
Man muss ja nicht gleich mit der Tür (Name) ins Haus fallen.
Schließlich gibt es gesetzliche Vorschriften über das ausbringen von Gülle.
Dann würde ich auch mal den ph Wert des Weiher
(ph= 7,5) messen, da dieser ja angeblich Unterhalb liegt müsste durch die dort stattfindende Überdüngung (Kali/Stickstoff) der Wert außerhalb der Toleranz sein.
Meistens schon mit bloßem Auge zu sehen, leichter bis mittlerer bräunlicher Schaum.
„Auf seinem Grund machen was er wolle“
Da ist der liebe Herr aber auf dem Holzweg.
Es gibt einige Bundesländer in denen man sich sowieso schon fragt warum man Eigentum besitzt, da mittlerweile schon jede Kommune sowie Wasserbeschaffungsverbände einen vorschreiben was man nicht, oder doch zu machen hat.
Guten Tag,
…Der Gestank
hält sich verstärkt durch die Tallage oft bis zu 5 Tagen und
ist unerträglich.
Ein Gespräch mit ihn führte zu den Ergebnis, dass er auf
seinen Grund mache, was er wolle.
Was kann ich machen?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten? Ich habe die letzten Tage
überall nachgeschaut, aber kein einziger Bauer macht so was.
Spart euch die Nerven für einen Streit und das Geld für den Anwalt. Was irgendwie keiner zu wissen scheint: Es gibt mehrere, rein biologische Möglichkeiten zur Geruchsneutralisierung von Gülle, die die Gülle zum Teil auch noch pflanzenverträglicher machen. Sprecht „euren“ Bauern einfach mal drauf an. Ein befreundeter Bauer von mir hat zum Beispiel erfolgreich ein Produkt namens solufit (einfach mal googeln) eingesetzt. Der Geruch war dann fast vollständig weg - und die Beschwerden der Nachbarn auch…