Nachbar überfährt Kinderspielgeräte

Hallo,
man nehme an ein Bewohner eines Hauses A fährt mit Wegerecht über eine Privatstraße eines Nachbarhauses K (Besitzer der Straße) immer recht schnell an und ab, trotz Schrittgeschwindigkeits-Schild.
In dem Haus K wohnen Kleinkinder, die auch ab und zu draußen mit Bobbycar, Laufrad, Roller und Fahrrad auf der Privatstraße und im Garten spielen.
Es kommt vor, dass Spielgeräte herumliegen, jedoch nicht oder sehr selten auf der Straße, ein Spielauto a la Bobbycar wird einmal von einem Erwachsenen aus Haus K als Verkehrsbremse entdeckt, und steht häufig am Rande der Fahrbahn herum, ohne diese zu versperren.
Man nimmt an, dass es einem Bewohner von A so nicht gefällt. Plötzlich liegt das Spielauto mal in den Büschen, mal irgendwo herumgeworfen. Und ein Bewohner von K sieht eines Tages einen von A das Spielauto mit seinem Auto umfahren, so dass es einen Meter wegfliegt, und weiterfahren.
Nun kann man nicht von großem Sachschaden sprechen, ein Bobbycar hält viel aus. Es kann vielleicht Sinn machen von einer Wiederholung einen Video zu drehen (versteckte Kamera?).
Jetzt nimmt man weiter an, dass Bewohner von A nicht wirklich an „friedlichem Miteinander“ interessiert ist, aber sein Wegerecht auch notwendig braucht, um nach hause zu kommen.
Mich interessieren jetzt eure Gedanken zum Thema,
herzliche Grüße, ynot

Hallo,
was würde dagegen sprechen, den Bobbycar mal mit Beton auszugießen und sehr weit neben die Fahrbahn zu stellen? Ich würde zusätzlich ein Schild aufstellen, das man die Fahrbahn nicht verlassen darf.
Das ist natürlich Ironie und würde nie jemand machen.
Alternativ könnte man auch den Weg so umgestalten, das eine schneller Fahrweise nicht mehr möglich ist.
Das zustören von Spielzeug kann man natürlich auch zur Anzeige bringen.
gruss

Hallo,
das klingt erfolgversprechend und interessant, das mit dem Beton.
In Deutschland, wo ein Einbrecher, der in dem eingebrochenen Haus die Treppe runterfällt, weil er auf einer Bananenschale ausrutscht, den Hausbesitzer auf Schadensersatz verklagen kann?
Und bei entsprechender Persönlichkeit eines Bobbycarmeuchlers kann man aber auch erwarten, dass er dann die Zerstörung seines Autos mit Amtes Hilfe in Rechnung stellen will…
Aber Beton könnte, wenn Bitten und Deeskalationsversuche nur mit Hohn gedankt werden, vielleicht die einzige Möglichkeit sein.
Schöne Grüße, ynot

Hallo,

man nehme an ein Bewohner eines Hauses A fährt mit Wegerecht
über eine Privatstraße eines Nachbarhauses K (Besitzer der
Straße) immer recht schnell an und ab, trotz
Schrittgeschwindigkeits-Schild.

Was mir so einfällt:

Ist die Fläche des Wegerechts eindeutig definiert? Beispielsweise mit Formulierungen wie „3m parallel zur östlichen Grenze …“ oder Eintrag in einer Karte?

Kann diese Fläche auch in irgendeiner Form gekennzeichnet werden? ich denke da an Farbe, eine gelbe Linie, zaunartige Elemente …

Ist bei „Einsatz“ des Bobby-Cars bedacht worden, daß es auch leicht weg rollen kann und dann möglicherweise auf der Wegerechtsfläche steht?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg Zabel,
angenommen, der Bobbycar steht öfters - nicht immer - an einer Stelle, an der man eine Kurve fahren muss, um ihn zu umfahren, das Geh- und Fahrrecht umfasst eine Breite von 3 m (am der …lichen Rand des Grundstücks) , die sind um den Bobbycar herum gegeben, und die Mahnung(Bobbycar) dient der Reduzierung der Geschwindigkeit, der Gesundheit der spielenden Kinder.
Dann wären zaunänliche Dinge und / oder Streifen nur eine Einschränkung des Bewegungsraums der Kinder und eher einer Erhöhung der Geschwindigkeit zuträglich, mal angenommen, die Persönlichkeitsstruktur von A ist von ein-nehmender Natur. Das Überfahren von einem Spielgerät nicht nur einmal versehentlich sondern wiederholt absichtlich lässt ja darauf schließen, oder?
Gruß ynot

Hallo ynot

die
Persönlichkeitsstruktur von A ist von ein-nehmender Natur.

Gerade deshalb sollte man - wenn es zu einem Rechtsstreit kommen könnte - „auf der sicheren Seite“ sein.

Meine Vorschläge zielten eher auf eine Verlangsamung der Fahrgeschwindigkeit ab. Gibt es hierzu noch irgendwelche „bautechnischen“ und dauerhaften Möglichkeiten, beispielsweise eine Schwelle einbauen? Wie lange ist die Fahrstrecke eigentlich?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
wenn das Bobbycar absichtlich so aufgestellt wird, dass A absichtlich einen Bogen darum fahren muss, sollte sich K mal den §226 BGB ansehen… das Ding mit Beton auszugießen oder ähnliche Gefahren in den Weg zu stellen, dürfte sich am Rande der Nötigung bewegen und in der Regel sämtlichen Verkehrssicherungspflichten widersprechen.
Bei allem Verständnis dafür, dass K seine Kinder dort spielen lassen mag, aber dann darf er ihnen auch beibringen, dass es sich primär um eine Erschliessungsanlage zum Erreichen eines Wohnhauses (aka Straße) handelt :wink: Was A darf und was nicht, steht im Grundbuch bzw. in der Eintragungsbewillgung des Wegerechts.
Es könnte bei weitem mehr helfen, mit A zu reden, als stillschweigend und mit gestörter Kommunikation weiterzumachen. Im schlimmsten Fall lebt K so seinen Kindern vor, sich selbst in den Weg fahrender KFZ zu stellen. Und wenn die (oder anderere , die zum Haus von K oder A wollen) dann Pech haben, überfährt sie ein Dritter…
Schönen Gruß
Schnabel

Danke,
eine Schwelle hat man schon angedacht, ist das (eine 3cm Schwelle) nicht angreifbar, dann wäre das ideal, die Strecke ist zwischen 50 und 100 m lang…
Herzlichen Gruß

Hallo Schnabeltasse,
das klingt schon wieder so, als ob ein Kommunikationsidiot einem, der arm dran (weil auf einem Inselgrundstück) nicht mit Worten sondern mit Taten böse will. Das mag in vielen solchen Fällen miteinander (von 2! Seiten) lösbar sein.
In diesem Fall nimmt man an, dass A sich nicht an eine erst verbal erbetene, dann verbal eingeforderte - wegen spielender Kinder - Schrittgeschwindigkeit hält, dies auch mit einem Schild nicht tut, und den Bobbycar, den ein Kind am Rand des Weges (3m verbleiben gefahrlos) mindestens einmal vorätzlich in die Büsche warf und einmal beobachtet wurde wie er ihn absichtlich mit dem Auto anfuhr.
Um zu verhindern dass Kinder unfreiwillig in ein Auto laufen, das von einem Rambo auf einer Anliegerstraße mit über 20 km/h - unmittelbar an zwei neuralgischen Garagenecken vorbei - gesteuert wird, sollte man etwas tun - das versaut die Kinder nicht.
Nun nimmt man an, dass A zwar ein rhetorisches Ass aber menschlich/sozial mit Defiziten ausgestattet ist. Man nimmt weiter an, dass K nicht mehr mit ihm reden kann/will, da A sich nur schwer überzeugen lässt, dass K’s Schubkarre K gehört, dass A die Beerensträucher von K erst nach gutem Zureden nicht mehr aberntet, dass A bei K immer wieder Tannenzapfen zum anfeuern aufsammelt, und von K wiederholt gebeten wird, für K welche übrig zu lassen, das ganze gütlich geregelt, K nach ein paar Monaten auf Schadensersatz verklagt, weil K’s Tannenzapfen A’s Rasenmäher zerstören… Es kann sein, dass K nach zig positiven Einigungen über den Zaun und anschließender späterer Enttäuschung A nur noch massiver beeindrucken kann und „Hopfen und Malz bereits verloren“ ist. Und man nimmt an, dass A nie von einem Kind von K aus gestört wurde.
Müssen Kinder nicht auch lernen, dass man seinen eigenen Raum gegen Menschen wie A verteidigt - mit friedlichen Mitteln, Beton soll zugegebenermaßen nur geträumt bleiben.
Gruß ynot