Nachbar überflutet wer muss zahlen

Mal was ganz kniffliges, angenommen:
Aufgrund von einem Wasserschaden und während der Trocknungsmaßnahmen einer Trockenfirma wird bei Mieter A die Dusche neu gefließt. Dabei beschädigt der Fließenleger die vom Sanitärmann angebrachte Dichtung am Warmwasser in der Dusche. Daraufhin dreht der Fließenleger das Warmwasser am Hauptregler der Wohnung zu, sodass in der gesammten Wohnung kein warmes Wasser fließt. Er informiert nur die Mieterin A sie solle nur aufdrehen wenn sie warmes Wasser braucht und dann wieder zudrehen. Den Vermieter oder den Sanitärinstalateur informiert er nicht über diesen Schaden, auch nicht mit der Bitte um Reperatur. Mieterin A dreht abends den Regler aber in die falsche Richtung zu und es bildet sich eine Lache die erst am nächsten morgen bemerkt wird. Am übernächsten Tag meldet sich Mieterin B die unter der Betroffenen Wohnung wohnt und informiert das es bei ihr an der Decke nass ist. Der Fließenleger hätte nur das Loch in der Fließe, die über die Dichtung muss, nachträglich vergrößern müssen und schon hätte er die Dichtung festziehen können und es wäre nichts passiert. Wer muss jetzt den Schaden bezahlen? Mieterin A oder der Fließenleger?

Hallo,
ich helfe gerne weiter, wenn es um Maßnahmen zur Behebung von Wasserschäden geht. In diesem konkreten Fall allerdings ist die Auskunft eines Juristen erforderlich. Tut mir leid nicht weiterhelfen zu können. Alles Gute

Mal was ganz kniffliges, angenommen:

Aufgrund von einem Wasserschaden und während der
Trocknungsmaßnahmen einer Trockenfirma wird bei Mieter A die
Dusche neu gefließt. Dabei beschädigt der Fließenleger die vom
Sanitärmann angebrachte Dichtung am Warmwasser in der Dusche.
Daraufhin dreht der Fließenleger das Warmwasser am Hauptregler
der Wohnung zu, sodass in der gesammten Wohnung kein warmes
Wasser fließt. Er informiert nur die Mieterin A sie solle nur
aufdrehen wenn sie warmes Wasser braucht und dann wieder
zudrehen. Den Vermieter oder den Sanitärinstalateur informiert
er nicht über diesen Schaden, auch nicht mit der Bitte um
Reperatur. Mieterin A dreht abends den Regler aber in die
falsche Richtung zu und es bildet sich eine Lache die erst am
nächsten morgen bemerkt wird. Am übernächsten Tag meldet sich
Mieterin B die unter der Betroffenen Wohnung wohnt und
informiert das es bei ihr an der Decke nass ist. Der
Fließenleger hätte nur das Loch in der Fließe, die über die
Dichtung muss, nachträglich vergrößern müssen und schon hätte
er die Dichtung festziehen können und es wäre nichts passiert.
Wer muss jetzt den Schaden bezahlen? Mieterin A oder der
Fließenleger?