Mal was ganz kniffliges, angenommen:
Aufgrund von einem Wasserschaden und während der Trocknungsmaßnahmen einer Trockenfirma wird bei Mieter A die Dusche neu gefließt. Dabei beschädigt der Fließenleger die vom Sanitärmann angebrachte Dichtung am Warmwasser in der Dusche. Daraufhin dreht der Fließenleger das Warmwasser am Hauptregler der Wohnung zu, sodass in der gesammten Wohnung kein warmes Wasser fließt. Er informiert nur die Mieterin A sie solle nur aufdrehen wenn sie warmes Wasser braucht und dann wieder zudrehen. Den Vermieter oder den Sanitärinstalateur informiert er nicht über diesen Schaden, auch nicht mit der Bitte um Reperatur. Mieterin A dreht abends den Regler aber in die falsche Richtung zu und es bildet sich eine Lache die erst am nächsten morgen bemerkt wird. Am übernächsten Tag meldet sich Mieterin B die unter der Betroffenen Wohnung wohnt und informiert das es bei ihr an der Decke nass ist. Der Fließenleger hätte nur das Loch in der Fließe, die über die Dichtung muss, nachträglich vergrößern müssen und schon hätte er die Dichtung festziehen können und es wäre nichts passiert. Wer muss jetzt den Schaden bezahlen? Mieterin A oder der Fließenleger?
Hallo !
Deine Schreibweise ist schon konsequent,wenn Du ständig von „Fließen,Fließenleger,gefließt“ sprichst.
Da fließt doch nichts weg,das sind F L I E S E N und der guten Mann,der es beruflich macht ist der F L I E S E N -leger.
Aus meiner Sicht ist der Fliesenleger verantwortlich,aber bestimmt,wird es darum wieder Streit geben,wenn es heisst: „Wer hat was gesagt und gemacht“ ?
Nachdem er den Fehler bemerkt hat,es tritt dort Wasser aus,hat er ja richtig gehandelt und das Nachlaufen verhindert und den Warmwasser-Haupthahn geschlossen.
Aber dann kann man doch dem Mieter nicht sagen,er darf zum Warmwassergebrauch wieder aufdrehen,soll aber später erneut schließen !
Hat er dem Mieter denn nichts von der Leckage gesagt ?
Das wäre der entscheidende Punkt.
Er hätte doch unbedingt den Sanitrmann informieren müssen,damit der den von ihm angerichteten Schaden behebt. Bis dahin hätte man überhaupt kein Warmwasser nutzen dürfen.
Und das hätte er auch so dem Mieter sagen müssen !
Hätte der dann trotzdem Wasser aufgedreht,dann könnte man ihm auch Folgeschäden anlasten,wenn er die Sachlage gekannt hätte,dass dabei Wasser austritt und unkontrolliert wegläuft.
MfG
duck313
Ehm ja danke für die Rechtschreibbelehrung(wie peinlich).
Der Fliesenleger hat der Mieterin gesagt das es undicht ist und auch das sie weiterhin Warmwasser nutzen kann, mit der Info, den Hahn hinterher abzudrehen.
Dann müsste eben die Versicherung des Fliesenlegers einspringen, da es sich um einen Folgeschaden handelt?!
Danke für die Antwort
Hallo Aleksandra,
der richtige Weg wäre, den Hausbesitzer über den Schaden wie auch über die Aussage des Fliesenlegers zu informieren.
Von Versicherungstechnischer Seite, dürfte die Betriebshaftpflichtversicherung des Fliesenlegers für den Schaden aufkommen.
Viele Grüße!
Hallo,
in erster Linie ist hier die Gebäudeversicherung zu informieren!
Der Fliesenleger hat der Mieterin gesagt das es undicht ist
und auch das sie weiterhin Warmwasser nutzen kann, mit der
Info, den Hahn hinterher abzudrehen.
Somit kann dem Fliesenleger keine Schuld treffen!
§ 823
Schadensersatzpflicht.(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Dann müsste eben die Versicherung des Fliesenlegers
einspringen, da es sich um einen Folgeschaden handelt?!
Wird schwierig, denn der Schaden war/ist bekannt gewesen.
Anders hätte es sich verhalten, wenn der Fliesenleger nix gesagt hätte!
Aber somit trifft hier nur eine(n) die Schuld…nein, nicht der Gärtner war es, sondern der Hahn(ver)dreher!
VG René
Hallo Rene,
lt. Schilderung wurde die Dichtung der Wasserleitung durch den Fliesenleger beschädigt.
Daher kann ich Deine Antworten nicht nach vollziehen!
Viele Grüße!
Norbert
Hallo Norbert,
lt. Schilderung wurde die Dichtung der Wasserleitung durch den
Fliesenleger beschädigt.
Ja natürlich, dies ist der Verursacher der kaputten Dichtung!
Diese kaputte Dichtung fällt aber dann unter „Pfusch am Bau“.
Nun hat er allerdings auch etwas sehr wichtiges getan!
Er hat es dem Hahnverdreher gesagt, dass die Dichtung defekt ist und dass der Haupthahn nach Nutzung wieder abzustellen ist.
Somit hat er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt!
Allerdings hat nun der Hahnverdreher den Haupthahn geöffnet.
Dass er es vergessen hat ihn wieder zu zudrehen, fällt dann unter fahrlässig!
VG René
Hallo Rene,
Du hast recht.
Vermutlich müssen hier mehrere Versicherungen zahlen.
Nun ich würde jetzt die kaputte Dichtung nicht als Pfusch am Bau bezeichen. Diese kann schon in Ordnung gewesen sein.
Dafür wäre dann die BHV unseres Fliesenlegers zuständig.
Und der Rest obliegt dann unserem Hahnverdreher, bzw. dessen PHV.
Viele Grüße!
meinst du, das ne kaputte Dichtung nicht ein bissl arg wenig ist um sie der Versicherung zu melden?
…er würde schon einen Grund geben, auch ne Dichtung zu melden
))
VG René
danke für die vielen antworten. vermieter ist informiert, mal schauen was passiert…