Nachbar verbietet Parken vor Grundstück wg. Kehren

Hallo,
wir haben Hauseigentümer A und Wohnungsmieter B, der gegenüber wohnt.
Vor dem Haus von A befinden sich einige öffentliche und markierte Parkplätze auf dem Gehweg. B parkt für zwei Tage auf dem Stellplatz des Grundstücks von A.
Dieser bittet B, das Auto wegzusetzen, da A kehren muss, und das Auto künftig vom Stellplatz fernzuhalten. Ansonsten dürfe B gerne kehren wenn er dort weiterhin parken möchte.

Als Zusatzinfo: In dieser Stadt sind die Hauseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor dem Gundstück sauber zu halten.

Muss B nun wirklich sein Auto wegsetzen, nur wegen des Kehrens? Was wäre wenn B sein Auto eine Zeit lang nicht nutzt und sogar längere Zeit dort stehen lassen möchte, sagen wir 2-4 Wochen?

Man kann vermuten dass das mit dem Kehren nur ein Vorwand sei, da A gerne den Stellplatz vor seinem Haus für sich beanspruchen möchte.
Aber wenn es kein Vorwand wäre, und es wirklich nur m das Kehren geht, wie wäre dann die Haftung für A, wenn er nur um den Stellplatz herum kehren kann und nicht selbst darauf?

Viele Grüße und Danke, Tina

Hallo,
ein typischer Konflikt, den doch derjenige klären soll, der ihn verursacht hat indem man den Gehweg zum Parkplatz gemacht hat und gleichzeitig das:

Als Zusatzinfo: In dieser Stadt sind die Hauseigentümer
verpflichtet, die Gehwege vor dem Grundstück sauber zu halten.

(wie sehr oft) gilt.
Ohne alle Details zu kennen, wird da niemand etwas sagen können.
Der Fall, daß einem Grundstückseigentümer eine Strafe (in welcher Form auch immer) aufgebrummt wurde, weil er den Gehweg nicht gekehrt hat, dürfte sehr selten sein. Wenn, dann wird es Forderungen gehen, weil da jemand gestürzt ist, weil es etwa so schmierig war. Da dort, wo das Auto steht auch niemand ausrutschen kann…

Cu Rene

hallo,
meine güte, was iss das denn für ein konflikt.
mit etwas gesunden menschenverstand, vll. solltet ihr einmal darüber reden, weil reden miteinander hilft sicherlich, wird dieser konflikt gelöst.versaut euch nicht die gute nachbarschaft…
mfg
mpu24

Viel Spass damit:

http://www.bruehl.de/rathaus/recht/downloads/3_9_sat…

Gruß
smalbop

Hi,

meine güte, was iss das denn für ein konflikt.
mit etwas gesunden menschenverstand, vll. solltet ihr einmal
darüber reden, weil reden miteinander hilft sicherlich, wird
dieser konflikt gelöst.versaut euch nicht die gute
nachbarschaft…

Dein Wort in Gottes Gehörgang, aber das ist keine Antwort auf eine abstrakte Rechtsfrage, auch wenn Du natürlich im wirklichen Leben recht haben magst.

Gruß S

1 Like

Hallo,

so recht verstehe ich die Problematik nicht.

wir haben Hauseigentümer A und Wohnungsmieter B, der gegenüber
wohnt.
Vor dem Haus von A befinden sich einige öffentliche und
markierte Parkplätze auf dem Gehweg. B parkt für zwei Tage auf
dem Stellplatz des Grundstücks von A.

da du von einem Stellplatz des Grundstückes schreibst - ist das nun ein öffentlicher Parkplatz oder ein Parkplatz im Eigentum des A.

Dieser bittet B, das Auto wegzusetzen, da A kehren muss, und
das Auto künftig vom Stellplatz fernzuhalten. Ansonsten dürfe
B gerne kehren wenn er dort weiterhin parken möchte.

was spricht dagegen, das Auto kurz mal wegzusetzen?

Als Zusatzinfo: In dieser Stadt sind die Hauseigentümer
verpflichtet, die Gehwege vor dem Gundstück sauber zu halten.

das ist sehr häufig so.

Muss B nun wirklich sein Auto wegsetzen, nur wegen des
Kehrens? Was wäre wenn B sein Auto eine Zeit lang nicht nutzt
und sogar längere Zeit dort stehen lassen möchte, sagen wir
2-4 Wochen?

wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist, muss er es natürlich nicht wegsetzen.

Man kann vermuten dass das mit dem Kehren nur ein Vorwand sei,
da A gerne den Stellplatz vor seinem Haus für sich
beanspruchen möchte.

wie sollte man einen öffentlichen Parkplatz beanspruchen? Wer zuerst kommt, parkt zuerst.

Aber wenn es kein Vorwand wäre, und es wirklich nur m das
Kehren geht, wie wäre dann die Haftung für A, wenn er nur um
den Stellplatz herum kehren kann und nicht selbst darauf?

wofür sollen A oder B haften? Sollte etwa jemand unter dem parkenden Auto durchgehen und dabei wegen des nicht weggefegten Schmutzes hinfallen?

Gruss

Iru, der solche Probleme haben möchte :-/

Hai!

wie wäre dann die Haftung für A, wenn er nur um
den Stellplatz herum kehren kann und nicht selbst darauf?

Wie ist denn die Haftung auf den Strassen für die, die Stadt zuständig
ist? Müssen dort alle Parkplätze zum kehren geräumt werden?

Stell ich mir lustig vor, Montags 9:00 alle Autos in Düsseldorf bitte
die Parkplätze verlassen der Kehrwagen kommt.

Der Plem

Hallo

Hallo,
wir haben Hauseigentümer A und Wohnungsmieter B, der gegenüber
wohnt.
Vor dem Haus von A befinden sich einige öffentliche und
markierte Parkplätze auf dem Gehweg.

ist doch super, dann kann B ja auf den öffentlich markierten Parkplätzen parken!

:B parkt für zwei Tage auf dem Stellplatz des Grundstücks von A.

Dieser Stellplatz ist Eigentum des Vermieters.
Nachdem der Stellplatz an B nicht vermietet wurde, hat dieser kein Recht sein Auto darauf zu stellen.

Dieser bittet B, das Auto wegzusetzen, da A kehren muss, und
das Auto künftig vom Stellplatz fernzuhalten. Ansonsten dürfe
B gerne kehren wenn er dort weiterhin parken möchte.

Als Zusatzinfo: In dieser Stadt sind die Hauseigentümer
verpflichtet, die Gehwege vor dem Gundstück sauber zu halten.

Muss B nun wirklich sein Auto wegsetzen, nur wegen des
Kehrens? Was wäre wenn B sein Auto eine Zeit lang nicht nutzt
und sogar längere Zeit dort stehen lassen möchte, sagen wir
2-4 Wochen?

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sich auf das Eigentumsgrundstück eines anderen mit seinem Auto stellen dürfte.
Mieter B käme vielleicht sogar noch auf die Idee sich in die Garage des Vermieters zu stellen.

Man kann vermuten dass das mit dem Kehren nur ein Vorwand sei,
da A gerne den Stellplatz vor seinem Haus für sich
beanspruchen möchte.
Aber wenn es kein Vorwand wäre, und es wirklich nur m das
Kehren geht, wie wäre dann die Haftung für A, wenn er nur um
den Stellplatz herum kehren kann und nicht selbst darauf?

siehe oben

Viele Grüße und Danke, Tina

Gruß

Moin,

du wirst lachen, aber in „meiner“ Stadt ist es genau so. Dort wird ein befristetes absolutes Halteverbot für jeweils einen Tag in der Woche morgens von, ich meine 7 - 9 Uhr ausgesprochen.
Dann kommt der Kehrwagen und man hat wieder ´ne Woche Ruhe.

Und das klappt seit Jahren schon sehr gut…

CU - Dominik

Hai!

du wirst lachen, aber in „meiner“ Stadt ist es genau so. Dort
wird ein befristetes absolutes Halteverbot für jeweils einen
Tag in der Woche morgens von, ich meine 7 - 9 Uhr
ausgesprochen.

Man lernt doch nie aus, selbst in meinen kühnsten Träumen hätte ich
nicht geglaubt das es sowas gibt. :smile:

Und das klappt seit Jahren schon sehr gut…

Verrätst du mir wie „deine“ Stadt heißt (reine Neugier)?

Der Plem

Hallo Plemtau,

das gibts überall dort wo die Stadt selbst kehrt.
Ist ja auch unsinnig eine Straße zu kehren in der der größte Teil von Autos zugeparkt ist. Zahlen tun diesen verordneten Kehrdienst übrigens die Anwohner und die würden sich irgendwann bedanken für etwas zahlen zu müssen was nicht machbar ist.

Nett wird es, wenn das absolute Halteverbot morgens von 5-7 Uhr besteht - dann heißt es entweder sehr früh raus oder bereits am abend vorher einen anderen Parkplatz suchen.

ggg, kenn jemand der gerade heute vor 7 Uhr losfahren musste um einem Strafzettel zu entgehen. Die Damen und Herren die diese Strafzettel ausstellen sind manchmal zu fleißig und stellen diesen sogar aus obwohl die Kehrmaschine durch ist aber eben noch nicht die Zeit :-/

Netterweise werden die Straßenseiten an unterschiedlichen Tagen gekehrt, sonst wär das Parkchaos oft genug perfekt.

Grüße
Bröselchen
die inzwischen auf dem Land selbst kehren muß.

Hai!

das gibts überall dort wo die Stadt selbst kehrt.

Nö, das habe ich noch in keiner Stadt erlebt, vieleicht hängt
es ja auch mit dem Land ab.

Netterweise werden die Straßenseiten an unterschiedlichen
Tagen gekehrt, sonst wär das Parkchaos oft genug perfekt.

Das würde in Düsseldorf nicht zum Chaos führen sondern zum
Zusammenbruch.

Der Plem

Hallo,

In dieser Stadt sind die Hauseigentümer
verpflichtet, die Gehwege vor dem Gundstück sauber zu halten.

Die Räum-/Streu-/Kehrpflicht beschränkt sich auf den Gehweg.
B ist sicher nicht verpflichtet einen Stellplatz für PKW zu kehren!

Grüße von
Tinchen