Hallo,
wir haben Hauseigentümer A und Wohnungsmieter B, der gegenüber wohnt.
Vor dem Haus von A befinden sich einige öffentliche und markierte Parkplätze auf dem Gehweg. B parkt für zwei Tage auf dem Stellplatz des Grundstücks von A.
Dieser bittet B, das Auto wegzusetzen, da A kehren muss, und das Auto künftig vom Stellplatz fernzuhalten. Ansonsten dürfe B gerne kehren wenn er dort weiterhin parken möchte.
Als Zusatzinfo: In dieser Stadt sind die Hauseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor dem Gundstück sauber zu halten.
Muss B nun wirklich sein Auto wegsetzen, nur wegen des Kehrens? Was wäre wenn B sein Auto eine Zeit lang nicht nutzt und sogar längere Zeit dort stehen lassen möchte, sagen wir 2-4 Wochen?
Man kann vermuten dass das mit dem Kehren nur ein Vorwand sei, da A gerne den Stellplatz vor seinem Haus für sich beanspruchen möchte.
Aber wenn es kein Vorwand wäre, und es wirklich nur m das Kehren geht, wie wäre dann die Haftung für A, wenn er nur um den Stellplatz herum kehren kann und nicht selbst darauf?
Viele Grüße und Danke, Tina