Hallo,
angenommen, in einem Wohngebiet vermietet ein in einem Einfamilienhaus wohnender Eigentümer seinen hinten am Haus angrenzenden Garten seit 2 Jahren für Events. Auf Ruhezeiten, Sonn- oder Feiertage wird keine Rücksicht genommen. Die Siedlung besteht vorwiegend aus EFHs mit angrenzenden Gärten…eine ruhige Wohngegend eben 
Da die Lärmbelästigung durch die vielen Kindergeburtstage, Musik, Gegröhle, Geschreie, Firmenfeste doch erheblich wäre, rottet sich die Nachbarschaft zusammen und würde das Gespräch mit dem „Veranstalter“ suchen. Seit 2 Jahren erfolgen bereits mehrfache Beschwerden verschiedener Nachbarn, auch, weil er auf seiner HP Parkmöglichkeiten in den Nebenstraßen empfiehlt. Der Garteneigentümer verweist leider auf seine Gewerbeerlaubnis und würde sich uneinsichtig zeigen. Er dürfe bis 22:00 Uhr Krach machen. Das Geld, das er für die Vermietung von Garten, Spielgeräten, Getränken…erhält, gehe an der Steuer vorbei - schließlich „wolle man sich nebenbei etwas dazu verdienen“.
Wie könnte man sinnvoll vorgehen, um diesem „Treiben“ ein Ende zu setzen?
Vielen Dank!
Hallo,
was sagt den das ordnungsamt, die gewerbeaufsicht und das finanzamt dazu?
hth
Hallo,
was sagt den das ordnungsamt, die gewerbeaufsicht und das
finanzamt dazu?
…und wo pinkeln die alle?
Hat schon mal jemand aus der Nachbarschaft den angeblichen Gewerbeschein gesehen?
Gruß:
Manni
stimmt, die sollte man nicht vergessen, wobei ich eigentlich dachte, das die gewerbeaufsicht schon ärger macht, wenn gewisse bauvorschriften nicht eingehalten werden.
Abtrommeln im öffentlichen Dienst
Servus,
…und wo pinkeln die alle?
zwei Sachbearbeiter und ein Sachgebietsleiter können gut zu dritt in einen Eimer pinkeln.
SCNR
MM
Erteilt die Gewerbeaufsicht nicht gewerberechtliche Genehmigungen? Was hat das mit Bebauungsplan, Gebietsausweisung, Wohngebiet etc. zu tun? Die achten doch nur auf Meisterpflicht, Vorstrafen, Zuverlässigkeit etc.
vnA
Hallo,
zwei Sachbearbeiter und ein Sachgebietsleiter können gut zu
dritt in einen Eimer pinkeln.
…aber nicht, wenn schon eine Sachgebietsleiterin auf dem Eimer sitzt:wink:
Gruß:
Manni
Hallo
zwei Sachbearbeiter und ein Sachgebietsleiter können gut zu dritt in einen Eimer pinkeln.
…aber nicht, wenn schon eine Sachgebietsleiterin auf dem Eimer sitzt:wink:
Sie könnten es aber trotzdem versuchen.
Viele Grüße
Hallo,
Erteilt die Gewerbeaufsicht nicht gewerberechtliche
Genehmigungen?
Nein. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeaufsicht Für die Erteilung einer gewerberechtl. Genehmigung ist das Gewerbeamt zuständig.
Was hat das mit Bebauungsplan, Gebietsausweisung, Wohngebiet etc. zu tun?
Wenn das Gebäude incl. Grundstück als Grundstück ausschliesslich zu Wohnzwecken ausgewiesen ist, so kann jemand dort zwar wohnen und auch Gewerbetreibender sein. Aber , ob er sein Gewerbe auch auf dem Grundstück ausüben darf, würde von der Art und dem Umfang des Gewerbes abhängen.
Ein Gewerbetreibender, der ein angemeldetes Gewerbe „Managen von Events“ (oder so ähnlich) ausübt, kann dies ja an verschiedenen Orten tun. Damit kann er es nicht automatisch an jedem Ort
.
Gruß
vdmaster
Wie könnte man sinnvoll vorgehen, um diesem „Treiben“ ein Ende
zu setzen?
Schneller als auf dem Amtsweg geht es möglicherweise, wenn der Nachbar zur Linken sich einen Kompressor und einen Pneumatikhammer zulegt, der Nachbar zur Rechten eine Tischkreissäge und der rückseitige Nachbar eine 1000-Watt-Außenlautsprecheranlage für seine Death-Metal-Sammlung. Das bisschen zusätzlicher Lärm stört ja nicht, wenn eh gefeiert wird.
Ich wundere mich immer über die Eselsgeduld mancher Leute mit solchen Galgenvögeln.
s.
Hi,
Naja ich hab auch so einen …
jedes halbe Jahr eine andere blöde Idee.
Ich wundere mich immer über die Eselsgeduld mancher Leute mit
solchen Galgenvögeln.
Naja irgendwie will man es eben nicht eskalieren lassen und muss mit solchen nebeneinader wohnen bleiben.
Und hat man mit viel Mühe die eine Sache abgestellt, kommt bald der nächste Unsinn.
OL