Nachbar verstößt gegen Hausordnung.Was kann mantun

Hallo,
ich würde mal gerne wissen, wie man sich gegen den folgenden Fall wehren kann:

In einem 5 Parteien Haus besagt die Hausordnung folgendes:

  1. Rauchen im Treppenhaus und Keller verboten.
  2. Parken auf dem Hof ist verboten.

So , ein Mieter ist der Meinung, das das nicht auf Ihn zutrifft. Er und seine Lebensgefährtin rauchen kräftig im Hausflur.
Er parkt einen Imbisswagen im hof und erschwert die Zufahrt zur Garage für andere damit.
hausverwaltung weiß bescheid, traut sich aber nichts dagegen zu unternehmen , haben anscheinend Angst vor dem besagten Mieter.

Nächster Punkt:
Für das Haus gibt es eine 240 liter Mülltonne , im Haus gemeldet sind 9 Bewohner. Der besagter Mieter hat 5 Katzen und entsorgt wöchentlich 4-5 beutel Katzenstreu in der Mülltonne. Und jetzt auch noch seinen Gewerblichen Müll von seinem Imbisswagen in blauen Säcken. Da die Tonne nur alle 14 tage gelehrt wird, haben wir echte probleme bei unserer Müllentsorgung. Hausverwaltung unternimmt nichts,weil wie schon gesagt, haben anscheinend angst vor dem Mieter.

Jetzt meine Frage: Was kann mann gegen die aufgeführten Punkte rechtlich unternehmen?

schöne Grüße

Patrick

hausverwaltung weiß bescheid, traut sich aber nichts dagegen
zu unternehmen , haben anscheinend Angst vor dem besagten
Mieter.

hallo patrick, wenn der mieter eindeutig gg. mietvertragsklauseln verstößt, dann kann und muss die hv ihn abmahnen. dies kann er wohl bis zu 3x machen und dann kündigen.
ABER, der vermieter muss es tun, wenn in deinem fall, dieser angst hat, dann sieht es blöd aus. du als nachbar hast kaum rechtliche möglichkeiten, nur nachbarschaftliche…
viel glück, SanKal.

Guten Morgen

Für das Haus gibt es eine 240 liter Mülltonne , im Haus
gemeldet sind 9 Bewohner. Der besagter Mieter hat 5 Katzen und
entsorgt wöchentlich 4-5 beutel Katzenstreu in der Mülltonne.

Sofern die Haltung von 5 Katzen nicht gegen die hausordnung oder seinen Mietvertrag verstößt, wird man da nichts machen können. Die andere Frage, die sich stellt, ist allerdings die nach den hygienischen Zuständen in der Wohnung, insbesondere unter berücksichtigung der Tatsache, dass der Mieter offenbar von dort aus seine Imbissbude bestückt. Das Gewerbeaufsichtsamt kann man ja mal unverbindlich anrufen und fragen, wie sie das sehen.

Und jetzt auch noch seinen Gewerblichen Müll von seinem
Imbisswagen in blauen Säcken. Da die Tonne nur alle 14 tage
gelehrt wird, haben wir echte probleme bei unserer
Müllentsorgung. Hausverwaltung unternimmt nichts,weil wie
schon gesagt, haben anscheinend angst vor dem Mieter.

Wenn auf den Mieter nicht § 3 Nr. 7 Gewerbeabfallverordnung als Ausnahmetatbestand zutrifft, dann handelt er vermutlich ordnungswirdrig. Auch hier gilt: Mal beim Entsorgungsunternehmen nachfragen (oder, falls privatisiert, besser direkt bei der Fachaufsicht im Landratsamt).

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewabfv/gesa…

Guten Morgen

Für das Haus gibt es eine 240 liter Mülltonne , im Haus
gemeldet sind 9 Bewohner. Der besagter Mieter hat 5 Katzen und
entsorgt wöchentlich 4-5 beutel Katzenstreu in der Mülltonne.

Sofern die Haltung von 5 Katzen nicht gegen die hausordnung
oder seinen Mietvertrag verstößt, wird man da nichts machen
können. Die andere Frage, die sich stellt, ist allerdings die
nach den hygienischen Zuständen in der Wohnung, insbesondere
unter berücksichtigung der Tatsache, dass der Mieter offenbar
von dort aus seine Imbissbude bestückt. Das
Gewerbeaufsichtsamt kann man ja mal unverbindlich anrufen und
fragen, wie sie das sehen.
Erlaubt sind die Katzen,wenn aber dadurch die Mülltonne nicht mehr ausreicht, muß dann nicht eine größere her, und die mehrkosten müßte doch dann der Bezahlen, der den extra Müll verursacht oder nicht?

Und jetzt auch noch seinen Gewerblichen Müll von seinem
Imbisswagen in blauen Säcken. Da die Tonne nur alle 14 tage
gelehrt wird, haben wir echte probleme bei unserer
Müllentsorgung. Hausverwaltung unternimmt nichts,weil wie
schon gesagt, haben anscheinend angst vor dem Mieter.

Wenn auf den Mieter nicht § 3 Nr. 7 Gewerbeabfallverordnung
als Ausnahmetatbestand zutrifft, dann handelt er vermutlich
ordnungswirdrig. Auch hier gilt: Mal beim
Entsorgungsunternehmen nachfragen (oder, falls privatisiert,
besser direkt bei der Fachaufsicht im Landratsamt).
Ich glaube nicht, das der auf den Mieter zutrifft. Aber wäre das nicht auch sache des HV oder Vermieter, sich darum zu kümmern?

gruß patrick

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewabfv/gesa…

Hallo,
kann man denn dann nicht rechtlich den Vermieter dazu bringen, entlich seinen Pflichten nachzukommen?? Besonders da dieser besagter Mieter sich selber an nichts hält, aber andauernd bei dem Vermieter anruft und sich über andere beschwert, man würde sich nicht an die hausordnung halten.

Gruß
Patrick

Hallo

Erlaubt sind die Katzen,wenn aber dadurch die Mülltonne nicht mehr
ausreicht, muß dann nicht eine größere her, und die mehrkosten müßte
doch dann der Bezahlen, der den extra Müll verursacht oder nicht?

Nein, vermutlich nicht, da es sich dann nur um Hausmüll handelt, und dessen Kosten werden eben pauschal nach Kopfzahl zwischen den Bewohnern aufgeteilt. Und Katzenköpfe zählen nicht.

Wenn auf den Mieter nicht § 3 Nr. 7 Gewerbeabfallverordnung
als Ausnahmetatbestand zutrifft, dann handelt er vermutlich
ordnungswirdrig. Auch hier gilt: Mal beim
Entsorgungsunternehmen nachfragen (oder, falls privatisiert,
besser direkt bei der Fachaufsicht im Landratsamt).

Ich glaube nicht, das der auf den Mieter zutrifft. Aber wäre das
nicht auch sache des HV oder Vermieter, sich darum zu kümmern?

Es ist nicht Sache der HV, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu überwachen.

Doch man kommt mitunter auf Umwegen ans Ziel. Mögliche Wege habe ich bereits aufgezeigt. Es steht der HV (oder dir) frei, das jeweils zuständige Amt durch eine harmlos-unverbindliche Anfrage auf einen möglichen Missstand aufmerksam zu machen. Das gilt wie gesagt für das Abfallwirtschaftsamt (oder wie das bei euch heißt) ebenso wie für das
Gewerbeaufsichtsamt.

Gruß
smalbop

Die einzige Waffe die du hast ist eine Mietminderung. Drohe damit oder gehe gleich zum Mieterschutzbund oder zum Anwalt.

Hi,

wo siehst Du Gründe für eine berechtigte Mietminderung?

Gruß
Tina

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/216/335066/text/

Hi,

dann solltest Du dazuschreiben, daß das auch nach hinten losgehen kann, wenn das Gericht im Sinne des Rauchers urteilt, denn verbindliche Urteile hierzu gibt es nicht.

Gruß
Tina

les doch genau, ich hab geschrieben er soll damit drohen und im falle einer durchführung professionellen beistand holen. eine mietminderung ist immer eine heikle sache.

Hi,

Dein erster Post las sich für mich zu flapsig. Hättest da vielleicht schon dazuschreiben sollen, daß es eine heikle Sache ist.

Mitminderungen können auch ganz schön ins Auge gehen!

Gruß
Tina