Laut Hausordnung ist das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus verboten, aber niemand im Haus hält sich daran. Ein Nachbar beschwert sich aber über die Schuhe, die vor einer anderen Wohnung stehen, so dass besagter Mieter eine Abmahnung vom Vermieter bekommt. An allen anderen Schuhen stört er sich nicht, auch nicht an den vielen, vielen Paaren, die die türkische Familie auf dem selben Stockwerk oft vor ihrer Tür stehen hat.
Ist dass schon „Stalking“? Kann man den Nachbarn deswegen anzeigen?
Danke
Hallo,
nein, das wäre kein Stalking (Nachstellung http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html)undund) nein, deswegen könnte man den Nachbarn nicht anzeigen und erst recht nicht verklagen.
Einfach mal die Schuhe reinstellen, dann klappts auch mit den Nachbarn.
Grüße
Hallo,
na ja, es mag Menschen geben, die andere irgendwie besonders auf dem Kicker haben, - manchmal weil sie sich über etwas anderes geärgert haben, und dann kommt es in anderer Beziehung raus. Das ist zwar ärgerlich, aber auch menschlich. Und man kann es klären, in dem man miteinander spricht, wie Erwachsene es m.E. tun sollten, bevor immer gleich mit der Keule oder einer Anzeige gedroht wird.
Aber ich habe mal nach der Definition „Stalking“ gegoogelt, und da steht:
Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. …
Eigentlich beantwortet sich damit Deine Frage von allein, nicht wahr?
Und ich war auch ziemlich erstaunt, daß man das Handeln eines Nachbarn so zu interpretieren sucht und sogar darüber nachdenkt, ihn anzuzeigen. Mein Gott, - kann man nicht einfach miteinander reden, bevor man so schnell eine Anzeige in Erwägung zieht???
Wenn es also so einen Fall gäbe, würde ich empfehlen bei dem Nachbarn zu klingeln und ihn höflich zu fragen, warum das so ist.
Gruss, hemba
Servus, Taminy,
Frau Changs Posting schließe ich mich voll an. Aber wer sagt denn, daß Hr. X sich über die Schuhe der anderen nicht auch beschwert hat?
Gruß Manu
Die ganze Geschichte hat ein laaanges, laaanges Vorspiel und der Zeitpunkt, an dem man noch hätte reden können ist schon lange vorbei. Der Nachbar hat sich immer über Lärmbelästigung beklagt und gegen die Wände geklopft. Der Nachbar hat einen Brief an die Hausverwaltung geschrieben und sich beschwert, die Verfasserin dieses Artikels hat an die Hausverwaltung geschrieben und sich über das Klopfen beschwert.
Das die Verfasserin mehrere Zeugen aufführen konnte, die das Klopfen auch störte, der Nachbar aber keinen einzigen, der sich von der Verfasserin gestört fühlte, hat die Hausverwaltung den Nachbarn gebeten, keine Beschwerden mehr zu schreiben und das Klopfen sein zu lassen. Er unterließ es nicht und bekam eine Abmahnung. Danach begann er massiv, die Verfasserin anders anzugehen, bis sie eine Abmahnung für die Schuhe bekam.
Die Verfasserin hat die türkischen Nachbarn gefragt, ob sie schrfitlich oder mündlich auf die Schuhe angesprochen worden sein. Sie wussten von nichts.
naja, wie dem auch sei, es gibt jedenfalls kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht. An der Stelle der fiktiven Nachbarin würde ich versuchen, diese Fehde möglichst beizulegen. Bei so einem Kleinkrieg gibts nur Verlierer.
Grüße