hallo meine experten!
folgende frage von mir an euch:
nachbar b denkt sich: „wie kann ich dem bekloppten a so richtig eins auswischen?!?“
die idee kommt fix: ‚…ich lass mich einfach von a’s hund beissen und kassiere den so richtig ab!‘
daraufhin legt b munter los und provoziert den hund nun ohne ende im garten. der hund mag ihn so langsam nicht mehr und verbellt ihn mittlerweile auch schon kräftig.
a geht, so gut es möglich ist, immer dazwischen.
nun meine frage: a hat eine hundehaftpflicht abgeschlossen. waeren somit alle denkbaren katastrophen abgedeckt, falls b mit seinem plan erfolg haben sollte? (a geht davon aus, dass er nur reicht, wenn b über den zaun greift.)
liebe gruesse von mir.
Hallo,
nun meine frage: a hat eine hundehaftpflicht abgeschlossen.
waeren somit alle denkbaren katastrophen abgedeckt, falls b
mit seinem plan erfolg haben sollte?
Falls b gebissen wird, könnte er sich ans Ordnungsamt wenden und es könnten Konsequenzen für den Hund folgen: Leinenpflicht, Maulkorbpflicht usw. Zumindest ist der Hund damit einmal auffällig geworden und wird registriert. Kommt dann später noch ein Vorfall (kann ja mal blöd laufen und der Hund verbeisst sich in eine freche Fußhupe), wird das negative Auswirkungen haben, wenn der Hund schon mal aufgefallen ist.
a sollte irgendwie proaktiv werden und Nachbarn und vielleicht Polizei aufmerksam machen, dass b ständig den Hund provoziert.
Gruß,
Myriam
hallo myriam!
vielen lieben dank fuer deine schnelle antwort.
die „idee“ mit dem ordnungsamt kam mir noch gar nicht und ich bin baff. wie gesagt: versicherungstechnisch ist alles soweit versorgt. kann das o.amt auch eingreifen, wenn es sich beispielsweise um ein privatgrundstueck handelt? wenn der hund sich nur (!) dort aufhaelt und gar nicht nach „draussen“ kommt? ich sehe das als „normale“ verteidigung an und weiss nicht, inwieweit ich da richtig liege.
Hallo,
stell ergänzend auf deinem Grundstück (Garten) ein Schild „Vorsicht bissiger Hund“ auf. Prinzipiell hast du das Recht, dem Nachbarn jede Einwirkung auf dein Grundstück zu versagen - auch die Benutzung des Luftraums durch Rüberhalten eines Körperteils.
Wenn einer dann trotz alledem den Arm durch den Zaun streckt, hat er etwa so wenig Aussicht auf Schadenersatz wie jemand, der im Zoo in den Löwenkäfig klettert.#
Im Gegenteil: Wenn er es wirklich darauf angelegt hat, gebissen zu werden, dann kannst du ihm nach erfolgter Dienstleistung sogar noch eine Rechnung für die Arbeit des Hundes schreiben.
Gruß
smalbop
Hallo!
Natürlich liegst Du da richtig. Einen gesunden, erzogenen Hund kannst Du nicht dadurch zur beobachtenswerten Bestie machen, indem Du widerrechtlich sein Territorium betrittst und den Hund provozierst.
Von der Versicherung käme nur ein leises Husten, jedenfalls aber kein Cent. Einen Rechtsstreit würde der Gebissene verlieren. Zu hoffen bliebe dann nur, dass er ordentliche Narben davonträgt.
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Das war jetzt natürlich alles nur als Spaß gemeint!
smalbop
Wieso? Glaubst Du nicht, dass jemand, der einen Hund zum Beißen provoziert, sich ein „Mitverschulden“ von bis zu 100% anrechnen lassen muss? Dann glaub’ ich’s für Dich mal mit.
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Wieso? Glaubst Du nicht, dass jemand, der einen Hund zum
Beißen provoziert, sich ein „Mitverschulden“ von bis zu 100%
anrechnen lassen muss? Dann glaub’ ich’s für Dich mal mit.
Vor allem glaube ich, bei Re^3 für einen Moment FAQ 1129 aus den Augen verloren zu haben. Ansonsten hängen wir in dem Fall schon der gleichen Konfession an.
Vor allem glaube ich, bei Re^3 für einen Moment FAQ 1129 aus
den Augen verloren zu haben.
Hallo,
ist die Bestätigung einer Rechtsmeinung ein Verstoß gegen die FAQ:1129?
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
hinter meiner Re^3 steckte schon ein bisschen mehr als bloß eine Meinungsäußerung.
Gruß
smalbop
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kann das o.amt auch eingreifen, wenn es sich
beispielsweise um ein privatgrundstueck handelt? wenn der hund
sich nur (!) dort aufhaelt und gar nicht nach „draussen“
kommt? ich sehe das als „normale“ verteidigung an und weiss
nicht, inwieweit ich da richtig liege.
Briefträger, Lieferanten, Zeugen Jehovas … dürfen die straflos angegriffen werden, wenn sie bei Dir klingeln? Vermutlich nicht.
Wie man aus anderen Antworten hier sieht, sind Behörden oft der Ansicht, dass Hunde wie Roboter zu funktionieren haben und auch bei größter Provokation kein Abwehrschnappen o.ä. zeigen dürfen. Da hat man leider keine Chance, wenn man sich als Hundebesitzer absichern will und zieht oft einfach aus Prinzip den Kürzeren.
Gruß,
Myriam