Nachbargrundstück betreten erlaubt?

Hallo,

bekämpft werden (Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende
technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen
im öffentlichen Interesse geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).
Aufgrund des genannten Notstandes, hier die Gefahr vom Baum,

Sorry, aber so akut ist die Gefahr nicht, dass man da gleich
von einem Notstand sprechen könnte. Was natürlich auch den §34
StGB ausschließt.

Hier kann man auch von einer abstrakten Gefahr sprechen und man muß ja nicht abwarten bis was passiert.

Gruß Katie

Gruß
loderunner

Hallo

Hier kann man auch von einer abstrakten Gefahr sprechen und
man muß ja nicht abwarten bis was passiert.

Eine abstrakte Gefahr ist aber keine konkrete Gefahr und genau dieser bedürfte es, damit Gefahrenabwherbehörden handlungsbefugt sind.

Was § 34 StGB angeht, so ist dieser keine Handlungserlaubnis, sondern die ausnahmsweise und rein strafrechteliche Rechtfertigung eines an sich unzulässigen Handelns.

Gruß
Dea

Danke für die Erläuterung! (owT)
-nix-

Hallo,

Die Eiche sollte sich mal jemand anschauen, der etwas Ahnung
von Bäumen hat.

werde ich auf jeden Fall anregen.
Gruß
loderunner

Hallo

Hier kann man auch von einer abstrakten Gefahr sprechen und
man muß ja nicht abwarten bis was passiert.

Eine abstrakte Gefahr ist aber keine konkrete Gefahr und genau
dieser bedürfte es, damit Gefahrenabwherbehörden
handlungsbefugt sind.

Sorry hab mich falsch ausgedrückt, meinte natürlich dann den Fall des §34 wenn die Äste schon anfangen auf das Grundstück zu fallen und jemanden / etwas beschädigt / verletzt wurde.
Natürlich hast du recht bei einer bevorstehenden Gefahr.

Gruß Katie

Was § 34 StGB angeht, so ist dieser keine Handlungserlaubnis,
sondern die ausnahmsweise und rein strafrechteliche
Rechtfertigung eines an sich unzulässigen Handelns.

Gruß
Dea