Guten Tag,
meine Frage ist ganz allgemein zu sehen.
Wenn auf einem Grundstück, welches Verkauft worden ist vermessungen durchgeführt werden, müssen dann die Nachbarn informiert werden?
Oder sind die Nachbarn selber verantwortlich, sich zu informieren und aufzupassen, dass nicht etwas von ihrem Grundstück verloren geht?
Hallo,
Nachbarn müssen üblicherweise nur dann von den **Ergebnissen** einer solchen Vermessung benachrichtigt werden, wenn an den gemeinsamen Grenzzeichen entweder etwas verändert wurde oder diese „amtlich“ bestätigt werden. Es gibt noch ältere Fälle, in denen Grenzen erstmalig anerkannt („festgestellt“) wurden, die sind mittlerweile aber relativ selten (Das ist Länderrecht, die Begrifflichkeiten können abweichen).
Wenn das Nachbargundstück bereits fest vermessen war, also nicht aus einer größeren Teilfläche dieses Eigentümers herausgemessen wurde, ist es - so es sich denn um Bauland handelt - eher wahrscheinlich, dass eine Vermessung für einen Lageplan zum Bauantrag durchgeführt wird. Dabei werden die auf dem (oder um das) Baugrundstück vorhandenen Grenzen, Baumbestand, ggf. grenznahe Gebäude, Geländehöhen und ggf. Topographie (Mauern, Wege usw) aufgemessen. Verändert wird da an den Grenzen nichts, deshalb muss der Nachbar an einer solchen Vermessung auch nicht beteiltigt werden.
„Am Grundstück verlorengehen“ kann durch eine Vermessung „eigentlich“ nichts. Wird tatsächlich die Form eines Grundstücks verändert, schafft es eine solche Veränderung ohne Mitwirkung des Eigentümers nicht ins Grundbuch (außer durch Richterliche Urteile, Umlegungen und Enteignungen, aber die kriegt ein Eigentümer ziemlich sicher mit
).
Flächengrößen können sich auch ohne eine Formveränderung ändern (durch genauere Messmethoden), die werden aber in der Regel durch die Katasterämter den Eigentümern mitgeteilt (ein solcher Fall ergibt sich aus der Frage auch nicht).
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
wenn die Grenzen betroffen sind, findet (deutlich nach der Vermessung vor Ort) ein Grenztermin mit den betroffenen Nachbarn statt, in dem dann die Grenzmarkierungen und -Ziehungen erörtert werden, wenn sich hier Änderungen/Neuigkeiten/Auffälligkeiten ergeben haben.
Gruß vom Wiz