Nachbarhaus an Großfamilie vermietet - unzumutbare Überbelegung?

Guten Tag,

wir wohnen in einer ruhigen Stadtteilgegend in einem reinen Wohngebiet in einem Reihenendhaus (unser Eigentum).
In allen angrenzenden Häusern wohnten bisher Familien mit max. 2 Kindern. So sind die Häuser von der Zimmeranzahl auch ausgelegt (4 - 5 Zimmer).
Nur unser direktes Nachbarhaus wird nicht vom Eigentümer selbst bewohnt sondern vermietet. Nun sind die bisherigen Mieter vor einem Jahr ausgezogen und das Haus (5 Zimmer, eine Küche, ein Bad) wurde an eine syrische Großfamilie vermietet.

Zunächst hieß es, Paar mit 3 Kindern. Alles gut!
Dann stellte sich heraus, dass zusätzlich zu diesen 5 Personen noch Oma, Opa, Tante und Onkel eingezogen sind. Die Belegung hat sich inzwischen 2 mal geändert (Tante, Oma und Opa weg, dafür 2 weitere Onkel und das zweite Großelternpaar hinzu, dann wieder Austausch der Großeltern,…so genau wissen wir selbst nicht, wer da wann wohnt!)

Durch die Menge an Menschen ist es naturgemäß sehr laut. Da das Haus kaum möbliert ist und keine Teppiche ausliegen (Laminatboden), dringt der Schall ungedämpft durch die Wände. Besonders im Treppenhaus, in dem die Kinder (und Erwachsene?) auch nachts hoch und herunter rennen, entsteht ein unzumutbarer Lärm.

Bis die Familie nächtlich mit 8 - 10 Leute durch das einzige Bad im Haus durch ist, ist an Schlaf nicht zu denken (Bad liegt direkt neben unserem Schlafzimmer).

Aber auch unserer Tochter klagt häufiger darüber nicht schlafen zu können, weil aus dem angrenzenden Kinderzimmer bis spät in die Nacht Lärmt dringt, wohl weil laut getobt wird.

Besonders jetzt, in der warmen Jahreszeit ist die Geräusch- und Geruchsbelästigung (es wird viel und sehr geruchsintensiv gekocht) bei offenen Türen und Fenstern extrem.

Es gibt noch etliche weitere kleine und größere Ärgernisse (Unkraut überwucherter Garten mit entsprechendem Samenflug, nächtliches Autowaschen oder Mülltonnen auswaschen direkt unter unserm Schlafzimmerfenster, usw.)

Natürlich haben wir mit der Familie gesprochen und um gegenseitige Rücksicht gebeten.

Als das nichts genutzt hat, haben wir mit den Eigentümern gesprochen. Aber auch das hat nichts verändert. Muss man sowas hinnehmen?

Darf man ein Einfamilienhaus das für 4 – 5 Menschen konzipiert wurde, derart überbelegen?

Wir sind doch schon einigermaßen vor den Kopf geschlagen. Da arbeitet man Jahrzehnte lang hart für das eigene Heim und dann kann man durch solche Nachbarn nicht mehr die Früchte seiner Arbeit genießen.

P.S. Die (Kern-)Familie lebt übrigens seit über 6 Jahre in Deutschland, hatte mehrere Jahre Integrationshilfe und sollte mit den hiesigen Gepflogenheit durchaus vertraut sein.

Hallo,
grundsätzlich kann man die Maßstäbe für eine Überbelegung einer Wohnung aus der Schrottimmobiliendiskussioen der letzten zwei Jahre herleiten. Demnach sind pro Person in einer Wohnung etwa 9 bis 10 m² das Minimum und für je zwei Personen muss ein Raum vorhanden sein.

In der Beschreibung fehlt die Wohnfläche. Bei 5 Zimmern komme ich da auf zehn Personen. Und 100 m² könnte doch so ein Häuschen relativ leicht erreichen.

In gebrauchsüblichen Reihenhäusern kann übrigens auch durchaus mehr als ein Kind pro Kinderzimmer aufnehmen :wink:

Ein weiterer Haken könnte aus dem aktuellen Asylrecht heraus kommen: Es gibt für Familienangehörige aus Krisenregionen erleichterte Einreisebestimmungen, *wenn* diese Angehörige in Deutschland haben, die sich verpflichten, sämtliche Kosten für diese Person zu übernehmen. Im Gegenzug erwächst daraus sowas ähnliches wie ein Unterhaltsanspruch! Und dann ist der entsprechende Angehörige zur Aufnahme in seine Wohnung verpflichtet, wenn er das nicht anders finanzieren kann. Das wäre auch für „Deutsche“ völlig normales und rechtmäßiges Verhalten.

Dem beschriebenen Rest kommt man kaum bei.

Ich gehe von Realeigentum aus. Dann kann man die Polizei rufen, wenn man Lärmbelästigung außerhalb der üblichen Zeiten wahrnimmt.

Die wahrgenommenen Störungen hinsichtlich des Treppenhauses und des Badezimmers sprechen eher für „billigen Wohnungseigentums-Schwindel“ als für Realeigentum und sollten bei baulich getrennten Gebäuden eigentlich nicht vorkommen. Sollte es sich um eine Anlage nach dem WEG handeln, kann man noch was über die Eigentümergemeinschaft machen, aber das wars dann auch.

Ein Recht auf unkrautfreien Nachbargarten gibts übrigens bei beiden Eigentumsarten nicht :wink: Hier könnte allenfalls der Vermieter auf den „ordnungsgemäßen Zustand“ der Mietsache pochen. Das Autowaschen auf Privatflächen ist mittlerweile in sehr vielen Gegenden Deutschlands untersagt, allerdings in der Regel durch bundeslandabhängiges Ortsrecht. Das würde dann das Ordnungsamt verfolgen, das dürfte aber wohl kaum das „Kernproblem“ lösen.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

wenn du ehrlich zu dir selber bist, wirst du sehen, dass die meisten Dinge die dich stören, nichts mit der Personenzahl im Haus zu tun haben:

Da
das Haus kaum möbliert ist und keine Teppiche ausliegen
(Laminatboden), dringt der Schall ungedämpft durch die Wände.
Besonders im Treppenhaus,

Aber auch unserer Tochter klagt häufiger darüber nicht
schlafen zu können, weil aus dem angrenzenden Kinderzimmer bis
spät in die Nacht Lärmt dringt, wohl weil laut getobt wird.

(es wird viel und sehr geruchsintensiv

gekocht) bei offenen Türen und Fenstern extrem.

(Unkraut überwucherter Garten mit entsprechendem Samenflug,
nächtliches Autowaschen oder Mülltonnen auswaschen direkt
unter unserm Schlafzimmerfenster, usw.)

Darf man ein Einfamilienhaus das für 4 – 5 Menschen konzipiert
wurde, derart überbelegen?

Ja. Der Glaube, eine Familie mit 2 Kindern benötige mindestens 100 qm für sich allein ist nur in reichen Gesellschaften wir der unseren verbreitet. Auch im Haus wohnende Großeltern und Tanten bedeuten nicht zwangsweise Überbelegung.

Wir sind doch schon einigermaßen vor den Kopf geschlagen. Da
arbeitet man Jahrzehnte lang hart für das eigene Heim und dann
kann man durch solche Nachbarn nicht mehr die Früchte seiner
Arbeit genießen.

Das ist traurig, aber da teilt ihr das Schicksal vieler Reihenaus- und Etagenwohnungbewohner.

Schade, dass man es sagen muss, aber für eine syrische Familie gelten die gleichen Gesetzte wie für eine deutsche. Nächtiches Autowaschen und lautes Feiern müsst ihr sicher nicht dulden, Unkraut im Garten (kann nicht dein Ernst sein, oder?) und Kochen aber schon.

Falls noch nicht alles verkorkst ist, versuch es doch mal positiv zu sehen: Dort sind Kinder, du hast ein (?) Kind, da gibt es also Spielkameraden. Wenn der Garten nicht so gepflegt ist, meckern die Nachbarn viielleicht auch nicht, wenn euer Kind mal einen Ball rüberschießt? Vielleicht kann man mal zusammen Essen, das gibt für alle Beteiligten die Gelegenheit, leckere Landesspezielitäten kennen zu lernen. Wenn ihr euch kennt und besser versteht, wird wahrscheinlich auch jede Seite eher geneigt sein, Rücksicht auf die andere zu nehmen.