Nachbarin arbeitet morgens (zu laut)

Mal angenommen, man wohne in einer Mietwohnung, das eigene Schlafzimmer liegt neben dem Flur einer Nachbarin. Diese hat eine recht laute Maschine an der sie morgens anfängt zu arbeiten, ab wie viel Uhr dürfe sie das und muss sie nicht auf die anderen Mieter Rücksicht nehmen, wenn diese am Wochenende gerne länger schlafen, sie aber schon um sagen wir mal 10 Uhr anfängt zu arbeiten?
Vor einer Beschwerde begann sie 4 bis 5 Stunden früher mit der Arbeit, nun beginnt sie zwar später, aber einem Mieter ist dies immer noch zu früh. Kann man sich beschweren? Dürfte sie ab dieser Uhrzeit schon arbeiten oder müsste sie auf die anderen Mieter Rücksicht nehmen und noch später anfangen?

erstens würde man mal mit dem vermieter reden, da dieser ja für „ruhe“ zuständig ist. eine gewerbliche nutzung einer privatwohnung muss meistens genehmigt werden.
ansonsten gelten die üblichen ruhezeiten.
gruss

Hallo,
was steht denn in der Hausordnung?

am Wochenende

Samstag ist in Deutschland immer noch ein Werktag, auch wenn viele da ihr ganzes Leben lang noch nie gearbeitet haben mögen. Sonntags wäre etwas anderes.

Cu Rene

Guten Morgen,

§ 9 Landesimmissionsschutzgesetz

(1)
Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

(für Schleswig- Holstein, dürfte aber woanders nicht viel anders sein)

MfG TheJough