Hallöchen,
ich hab vor 5 Tagen ein Paket mit Blumenstrauß und Vase für meine Nachbarin angenommen. Bisher hat sie es nicht abgeholt. Sie hat Zettel von DHL und von mir im Briefkasten, aber sie scheint nicht da zu sein, denn auf Klingeln reagiert auch niemand.
Meine Frage was mach ich nun mit dem Paket? Muss ich es in meiner Wohnung vor sich hingammeln lassen, oder darf ich es öffnen um die Blumen wenigstens in die mitgelieferte Vase zu tun. (Sie sind allerdings mittlerweile recht welk, so dass die Vase sie auch nicht mehr wird retten können.) Darf ich es wegwerfen oder ihr vor die Tür stellen, auch auf die Gefahr hin, dass es verschwindet? Danke schonmal für hinweise…
LG diana
Du darfst es nicht öffnen, nicht irgendwo auf die Straße stellen und nicht verschwinden lassen (d.h. unterschlagen), das ist alles.
Du kannst es durchaus vor die Haustür stellen, wenn der Haustürbereich nicht von jedermann eingesehen werden kann und der „Publikumsverkehr“ sich auf Leute wie Postboten und Zeugen Jehovas o.Ä. beschränkt. Irgendein regengeschützter Platz um das Haus herum sollte es ebenso tun, entsprechende Notiz in den Briefkasten geworfen und los bist du das Ding.
Hallo,
nur des Interesses halber. Kannst du diese
„Du kannst es durchaus vor die Haustür stellen, wenn der Haustürbereich nicht von jedermann eingesehen werden kann und der „Publikumsverkehr“ sich auf Leute wie Postboten und Zeugen Jehovas o.Ä. beschränkt. Irgendein regengeschützter Platz um das Haus herum sollte es ebenso tun, entsprechende Notiz in den Briefkasten geworfen und los bist du das Ding.“
Aussagen auch irgendwie begründen?
Neugierig
godam
Ganz einfach: es geht hier um eine Blumensendung, die nur zu einem einzigen Zweck versendet wird: um an einem bestimmten Tag anzukommen und dadurch Freude zu bereiten. Durch irgendwelche Umstände (Empfänger verreist, im Krankenhaus oder Ähnliches) hat das nun ja leider nicht geklappt. Niemand kann von dir verlangen, eine verrottende Blume für deinen Nachbarn wochenlang aufzuheben.
Anders sähe es aus, wenn statt der Blume ein Notebook oder Fernseher angenommen worden wäre. In so einem Fall würde man das Paket natürlich nicht vor die Tür stellen, das gebietet der gesunde Menschenverstand.
Hmm… das ist aber doch deine eigene Interpretation und nicht rechtlich untermauert, oder? Wer sagt dir z. B. , dass es hier nicht gerade um eine besonders wertvolle Blumenvase geht oder sich vielleicht sogar ein Diamant-Ring an einem Blömschen befindet?! Ich würde vermutlich beim Versandunternehmen anrufen und fragen, welche rechtliche Verpflichtung ich mit der Annahme der Sendung an Empfängersstatt eingegangen bin und welche Möglichkeiten ich habe, das Zeug loszuwerden.
Hmm… das ist aber doch deine eigene Interpretation und nicht
rechtlich untermauert, oder?
RECHT ist IMMER Interpretationssache. Sonst bräuchte man weder Richter noch Anwälte in der Welt.
Wer sagt dir z. B. , dass es hier
nicht gerade um eine besonders wertvolle Blumenvase geht oder
sich vielleicht sogar ein Diamant-Ring an einem Blömschen
befindet?!
Glaube mir, ich weiß ganz genau um welche Art Blumensendung es sich handelt und was bzw. was nicht in der Sendung enthalten ist. Die Beschreibung der Fragenstellerin sind absolut ausreichend für ein sicheres Urteil. Ich liefere diese Dinger seit 5 Jahren aus und kenne sie zwangsläufig in- und auswendig.
Ich würde vermutlich beim Versandunternehmen
anrufen und fragen, welche rechtliche Verpflichtung ich mit
der Annahme der Sendung an Empfängersstatt eingegangen bin und
welche Möglichkeiten ich habe, das Zeug loszuwerden.
Dem Versandunternehmen ist völlig egal, was du mit einer Sendung machst, die haben das Ding ausgeliefert und damit ihre Seite des Vertrags erfüllt. Die sind nur dem Auftraggeber (Versandhändler) gegenüber verpflichtet, sonst niemandem.
Was man in einem Fall macht, in dem es sich NICHT um eine Blumensendung handelt, kommt immer auf den Einzelfall an und kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Fragestellerin hat aber nach den Möglichkeiten für DIESE spezielle Sendung gefragt. Es ist kein Laptop im Paket und kein Diamantring, sondern ein Blumengruß samt Vase für ca. 20-30 Euro, in den meisten Fällen versandt von Blume2000 oder Aldi, verpackt in einem Karton mit sehr großen Luftschlitzen an beiden Seiten und 2 Trage-Löchern, Gewicht ca. 1 kg oder weniger.
Genaue Infos zu deinem Thema findest du unter den Stichworten
Garantenstellung und Garantenplicht.
Ich will da nicht 100 Links dazu schicken.
Grundsätzlich werden aber immer 3 Fragen gestellt.
- Wer ist Garant dafür ob ein Fall eintritt, oder nicht.
In deinem Fall hast du die Ware vom Versender angenommen und somit geht die Garantenplicht an dich über, soweit es dir möglich ist. Blumen verwelken => Keine Garantenplicht. Vase wurde im Keller sicher aufbewahrt Garantenplicht erfüllt.
- Zu wessen Nutzen war es.
Bsp. Dein betrunkener Freund bittet dich ihn und sein Auto heimzufahren. Du baust einen Unfall (Vorausgesetzt max. einfache Fahrlässigkeit). Dann hat dein Freund Pech, denn es war zu seinem Nutzen und er stellt sich so, als hätte er (nüchtern) den Unfall selbst verursacht.
Also wirfst du aus Versehen die Vase um, war das zum Nutzen der Nachbarin :o)
- War das Ganze im Sinne der Nachbarin?
Hier wird es schwierig. Hast du früher für Sie schon Sachen angenommen, kann es als normal angesehen werden und geht i.O.
Ist es das erste Mal, kann die Nachbarin sagen, es war nie gewollt und du musst die defekte Vase eventuelle zahlen.
Also vorher miteinander Absprechen, wer was annehmen darf.
Ich persönlich nehme nur Ware an, wenn mich der Empfänger darum gebeten hat.