Guten Abend zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben ein Grundstück aus einem kleinem Neubaugebiet der Stadt erworben. Soweit so gut.
Das Grundstück wollen wir aufschütten (ca 1,40m) bis auf Strassenniveau. Dazu benötigen wir die nachbarliche Zustimmung.
Wir haben 3 Nachbargrundstücke. 2 waren bereits verkauft und haben auch deren Zustimmung. Das dritte war jedoch noch Unverkauft und somit im Eigentum der Stadt.
Zeitlicher Ablauf:
Am 16.02.2017 waren wir um 8Uhr morgens bei der zuständigen Dame der Stadt um die Unterschrift einzuholen. Diese wurde uns jedoch verwährt, mit der Begründung, dass am Nachmittag der Beurkundungstermin mit den zukünftigen Eigentümern stattfindet.
= war das Rechtens ???
Aus unsere Sicht hätte die Dame die Unterschrift leisten müssen, da zu diesem Zeitpunkt die Stadt Besitzer und Eigentümer des Grundstücks war.
Seit dem 01.03.2017 ist der zukünftige Eigentümer der Besitzer - noch nicht aber der Eigentümer! Wer muss/DARF in diesem Fall die nachbarliche Zustimmung erteilen? Die Stadt oder bereits der (nur) Besitzer?
Im Notar Kaufvertrag steht explizit geschrieben, dass das Eigentum des Grundstücks erst mit Eintragung ins Grundbuch übertragen wird und bis dahin die Rechte der Käufers beeinträchtigt werden können.