Nachbarliche Zustimmung - wer darf / MUSS ?

Guten Abend zusammen,

wir haben folgendes Problem:
Wir haben ein Grundstück aus einem kleinem Neubaugebiet der Stadt erworben. Soweit so gut.

Das Grundstück wollen wir aufschütten (ca 1,40m) bis auf Strassenniveau. Dazu benötigen wir die nachbarliche Zustimmung.

Wir haben 3 Nachbargrundstücke. 2 waren bereits verkauft und haben auch deren Zustimmung. Das dritte war jedoch noch Unverkauft und somit im Eigentum der Stadt.

Zeitlicher Ablauf:
Am 16.02.2017 waren wir um 8Uhr morgens bei der zuständigen Dame der Stadt um die Unterschrift einzuholen. Diese wurde uns jedoch verwährt, mit der Begründung, dass am Nachmittag der Beurkundungstermin mit den zukünftigen Eigentümern stattfindet.
= war das Rechtens ???

Aus unsere Sicht hätte die Dame die Unterschrift leisten müssen, da zu diesem Zeitpunkt die Stadt Besitzer und Eigentümer des Grundstücks war.

Seit dem 01.03.2017 ist der zukünftige Eigentümer der Besitzer - noch nicht aber der Eigentümer! Wer muss/DARF in diesem Fall die nachbarliche Zustimmung erteilen? Die Stadt oder bereits der (nur) Besitzer?

Im Notar Kaufvertrag steht explizit geschrieben, dass das Eigentum des Grundstücks erst mit Eintragung ins Grundbuch übertragen wird und bis dahin die Rechte der Käufers beeinträchtigt werden können.

Hallo,

ein grundsätzliches Verständnisproblem habe ich da:

Welches Gesetz, welche Verordnung zwingt denn die Stadt dazu, der Anschüttung zuzustimmen?

Und dann noch:
Wenn der neue Besitzer durch eine Anschüttung beeinträchtigt würde, dann würde dies ein Mangel sein. Müsste die Stadt nicht vor dem Vertragsschluss den Käufer informieren, wenn sie wenige Stunden vorher dem Nachbarn etwas gewährt, was den künftigen Besitzer stören kann?

Servus,

weder hätte die Gemeinde der geplanten Veränderung zustimmen müssen (falls sich nicht Entsprechendes aus dem Bebauungsplan ergibt), noch hätte sie zustimmen dürfen, da sie dem Käufer des Nachbargrundstücks dieses in einem bestimmten Zustand (nämlich ohne Erddeponie ab Grenze) angeboten hatte.

Unabhängig von der Form: Es fällt mir zwar ein wenig schwer zu glauben, dass der Bebauungsplan es zulässt, dass von zwei benachbarten Häusern eines auf Straßenniveau und das andere in einer Grube von 1,40 m Tiefe steht, aber wenn es denn so ist, ist das auf jeden Fall etwas, was mit dem künftigen Nachbarn zu besprechen ist und nicht mit der Gemeinde: Du baust dein Haus nämlich nicht im Vorgarten des Rathauses, sondern neben dem des Nachbarn, und einiges spricht dafür, dass Ihr ein paar Jahrzehnte in dieser Lage zueinander wohnen werdet.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Sieh es doch mal andersherum: Müssen muss man da gar nicht! Wenn Deine Nachbarn auf ihrem Grundstück irgendwas treiben wollen, das Deine Rechtsposition beeinträchtigt, dann ist es Dein gutes Recht zuzustimmen oder es auch bleiben zu lassen.

Das sollte im Kaufvertrag geregelt sein. Da steht üblicherweise nicht nur was zum Eigentumsübergang, sondern auch zum Übergang von Besitz, Nutzung usw. drin.

Dieser Teil des Kaufvertrages hat mit der tatsächlichen Nutzung der Fläche nichts zu tun. Eigentum und Besitz sind hier zweierlei.
Wichtig ist, was im Kaufvertrag insgesamt steht und wer willens und berechtigt ist, Dir die Genehmigung zu geben.

Gruß
Jörg Zabel

Die Bauordnung.

Auffüllung , die das bisherige Niveau ändern ( 1,40 m ist sehr viel) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Und die Nachbarn können Einwände dagegen haben, es kann also nötig sein, sich mit denen zu einigen, weil sie zustimmen müssten. Sie könnten ja etwa durch neue Wasserführung beeinträchtigt werden und müssten ggf. selbst Maßnahmen ergreifen, die sonst nicht erforderlich wären.
Oder der Nachbar steht mit seinem Haus nun viel höher, nimmt Sicht usw.

MfG
duck313

Das war anders gemeint.
Der, der aufschütten will, muss die Zustimmung einholen.
Der, der zustimmen soll, muss das aber nicht machen, er darf sich auch verweigern (sonst wäre diese Zustimmungspflicht ja absurd).

Das war auch sehr eindeutig formuliert und ohne weiteres zu verstehen.

Schöne Grüße

MM