A und B bewohnen jeweils ein Reihenhaus. A besitzt seit mehr als
20 Jahren einen Kachelofen. Das dafür benötigte Holz ist in Boxen
am Ende seines Gartens (ca.12m vom Haus entfernt) an der Grenze
zu B ca. 2m hoch aufgesetzt. Jetzt nach 20 Jahren bekommen A und B
Streit. Aus purer Boßhaftigkeit verlangt B von A nun die Reduzierung
der Höhe der Holzboxen. Muß A darauf eingehen?
es ist etwas schwierig. Wenn der Stapel 50 cm von der Grenze weg wäre und nicht höher als 1,80 Meter, bzw. 50 cm plus alles über 1,80 Meter, dann könnte man das wohl als Einfriedung im Sinne des Nachbarschaftsrechts sehn und wäre dann wohl ok.
Wenn näher oder höher ist schwer zu beurteilen. Mir hat mann empfohlen, das Einverständnis des Nachbarn für eine Mauer auf der Grenze schriftlich zu vereinbaren.
Ich hoffe, wenigstens einbisschen geholfen zu haben.
vielen Dank für die Info. Die „mündliche“ Zusage des Nachbarn B erfolgte
vor mehr als 20 Jahren, als das nachbarschaftliche Verhältnis noch in
Ordnung war. Na ja, man wird sehen. Schönes Wochenende