Nachbarn erlauben nicht Gasleitung durchzuziehen

Hallo an alle.

Nehmen wir mal an Person A Hat ein Grundstück gekauft und teilt sich die Durchfahrtzone zum Grundstück mit Person B (seinen Nachbarn). Nun will Person A durch die durchfahrtzone(unter der erde) eine Gasleitung zu seinem Haus durchführen lassen. Person B ist aber dagegen und erlaubt das nicht. Hat Person B das Recht Person A dieses unterfangen zu verbieten? Den die durchfahrtzone gehört beiden. Allerdings braucht Person A die Gasleitung um sich mit wärme zu versorgen. Und falls Person B das recht hat Person A das zu verbieten da eine Gasleitung durchzuziehen, was kann Person A tun um sich in dieser Sache doch durchzusetzen.

Ueber konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.

Das kommt darauf an was als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn nur ein Wegerecht vereinbart ist dann beinhaltet das kein Leitungsrecht!
Person A kann also Person B nicht dazu zwingen eine Gasleitung verlegen zu dürfen!
Person A kann in seinem Haus eine Tankraumraum mit Tank für Erdöl einrichten und im Haus eine Ölheizung installieren lassen, weiterhin kann die Möglichkeit bestehen auf seinem Grundstück einen Erdgastank ober- oder unterirdisch zu installieren und dazu eine Gasheizung im Haus installieren.

Wenn der Nachbar nicht will, nichts!

ramses90

Hallo,

die Frage ist hier etwas falsch platziert, das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun, vielleicht verschiebt das ein Mod unter „Allgemeine Rechtsfragen“.
Das, was ich hier gefunden habe, klingt leider nicht wirklich gut für dich:

Hier wiederum steht, Person B muss das doch dulden:
http://www.justanswer.de/anwalt/8jvxm-ich-m-chte-zu-unserem-haus-eine-gasleitung-legen-lassen-die.html
Ob das dort zitierte BGH-Urteil auf Person A zutrifft, müsstest du selbst überprüfen.

Kann die Gasleitung nicht so gelegt werden, dass sie nicht diese Durchfahrtzone unterqueren muss?

Gruß
Christa

Im genannten Urteil geht´s um eine ganz andere Situation aus dem jahr 2001. Da soll unter einer Strasse an der 4 Eigentümer liegen die Leitung verlegt werden. Das ist mit dem geschilderten Fall nicht vergleichbar.
Allerdings könnte A aus dem Eingangsthread versuchen ein sogen. Notleitungsrecht zu erwirken aber für die Nutzung eines Notleitungsrechts gemäß § 917 II S. 1 BGB ist der Nachbar dafür mit einer Geldrente zu entschädigen und daraus wird auch keine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechtes. ramses90

Ja, beim ersten meiner beider Links stand, dass das wohl nicht so leicht zu bekommen ist, deshalb habe ich auch gefragt, ob das nicht von einer anderen Seite möglich ist, so ein Grundstück hat ja schließlich mindestens 4 Seiten. Denn allein die höheren Kosten begründen z. B. kein Notleitungsrecht (https://www.deutscher-bauzeiger.de/bauamt/baurecht/notleitungsrecht-gasleitung/)

1 Like

Worin soll die Not bestehen? Ist Gas die einzig mögliche Heizungsform und bislang gibt es gar keine Heizung?

Kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Gruß
anf

Ich auch nicht, es war nur die Antwort auf sein: „um sich in der Sache doch durchzusetzen“ und die beiden, von mit genannten Alternativen hat er scheinbar nicht bedacht oder will er nicht. ramses90

1 Like

Zunächst einmal eine Gegenfrage: Was heißt, dass man sich die Durchfahrtszone teilt? Haben beide hieran tatsächlich ein ideelles Teileigentum? Oder geht es hier eher um ein wie auch immer begründetes und abgesichertes Recht des A am Grundstück des B, was der übliche Fall sein dürfte? Dann würde folgendes gelten:

Analog zum Notwegerecht ist auch ein Notleitungsrecht in der Rechtsprechung anerkannt. Das betrifft allerdings Fälle, in denen sonst eine Erschließung des Grundstücks nicht möglich ist. D.h. wenn es um die Strom- oder Wasser-Zufuhr, bzw. die Entsorgung von Abwasser geht. Bei einer Gasleitung habe ich da - ohne jetzt nach konkreter Rechtsprechung gesucht zu haben - ein grundsätzliches Bedenken, da es hier um einen Energieträger geht, der problemlos durch andere Energieträger ersetzbar ist, die ohne Notleitungsrecht auskommen. Denn während es keine wirkliche Alternative zur Wasserleitung gibt, gibt es massenhaft Grundstückeigentümer, die einen anderen Energieträger als ausgerechnet Gas aus der Leitung nutzen (vollkommen unabhängig davon, ob sie die Leitung durch das Grundstück des Nachbarn legen müssten).

Dsa ist nicht vergleichbar - da geht es doch nur um Vermeidung höherer Kosten. Der Anschluss ist ja ohne Fremdnutzung des Nachbargrundstücks möglich.

halte ich dagegen durchaus für stichhaltig.

Aber das muss der Fragesteller mal prüfen: gibt es eine andere Möglichkeit oder nicht?

Und die zweite Frage: wem gehört denn eigentlich die Durchfahrtzone?

Gruß
anf

Ich auch nicht. Wie heizt denn der Nachbar? Wenn zufälligerweise auch mit Gas, müsste es Abzweigungsmöglichkeiten geben. Vielleicht mal miteinander reden und die Situation aufgrund sachlicher Gegebenheiten versuchen zu klären. Kommt oft auch auf den Ton an.
Viel Erfolg.
Amokoma1

Hallo,

was ist mit §12 der NDAV?
Hat der Nachbar selber einen Gasanschluss? Müsste er dann nicht die Verlegunfg von Gasleitungen tolerieren?

Hallo!

mach mal eine kleine Skizze des Lageplans. Also wo die 2 Grundstücke liegen und wo diese gemeinsame Zuwegung ist.

Wenn man sich das als typisches „Hinterliegergrundstück“ denkt, was nur eine 3-5 m breite Zuwegung zum Straßengrundstück hat, dann müssten doch alle Ver- und Entsorgungsleitungen bereits über diese Zuwegung verlegt worden sein (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Strom, Telefon/Internet/Kabel-TV) und da wäre es kaum denkbar, man darf nun nicht noch zusätzlich eine Gasleitung legen lassen.
Schließlich dürfte man ja auch die vorhanden Leitungen im Schadensfall erneuern.

MfG
duck313