Wenn der Eigentümer einer Wohnung diese an die Mutter seiner Kinder vermietet und plötzlich von 3 Eigentümern der Hausgemeinschaft (insgesamt 8 Parteien) aufgefordert wird ihr diese zu kündigen oder eine Sichheitsleistung von 10.000€ - für möglicherweise in Zukunft von ihr verursachte Schäden - zu hinterlegen, wäre dies rechtens? Bisher wurden keine Schäden verursacht. Weiterhin würde gefordert, dass die Tierhaltung (Meerschweinchen und Kaninchen)auf ein Tier pro Kind beschränkt würde. Eine andere Partei (keine der 3) - Einzelperson - würde aber 2 Katzen halten. Wäre dies rechtens?
Hallo,
du müsstest dieses Beispiel schon etwas weiterspinnen. Was für konkrete Beschwerden sollen denn die anderen Eigentümer gegen die Mieterin vorbringen?
Grundsätzlich kann man die Wohnung vermieten an wen man will, wenn die Hausordnung eingehalten wird und keine Belästigung von den Mietern ausgeht, haben die anderen Eigentümer da nichts mitzureden.
Sicherheitsleistungen zu fordern ist natürlich ein Witz, vor allem, solange gar nichts passiert ist.
Meerschweinchen und Kaninchen sind Kleintiere. Auch da kann man nichts gegen machen, solange keine Belästigung davon ausgeht.
Gruß, Niels
Hallo,
hier handelt es sich um ein ganz normales Mietverhältnis. Die Eigentümer müssen sich an den Miteigentümer als Vermieter wenden und konkret die Beschwerden erläutern. Da der Eigentümer offenbar geschieden oder zumindest getrennt von der Mieterin und deren Kinder lebt, muss er diese zuerst einmal auf Grund der tatsächlichen oder angeblichen Beschwerden abmahnen oder auf mehr Ruhe und Ordnung hinweisen.
Wenn der Eigentümer einer Wohnung diese an die Mutter seiner
Kinder vermietet und plötzlich von 3 Eigentümern der
Hausgemeinschaft (insgesamt 8 Parteien) aufgefordert wird ihr
diese zu kündigen oder eine Sichheitsleistung von 10.000€ -
für möglicherweise in Zukunft von ihr verursachte Schäden - zu
hinterlegen, wäre dies rechtens?
nein
Bisher wurden keine Schäden
Wie kommen eigentlich Miteigentümer auf die Idee, dass Schadensvorsorge betrieben werden müßte, wenn es keinen einzigen Schadensfall gibt ?
verursacht. Weiterhin würde gefordert, dass die Tierhaltung
(Meerschweinchen und Kaninchen)auf ein Tier pro Kind
beschränkt würde.
Meerschweinchen und auch kanichen dürfen gehalten werden. Es sollte nur keine Tierzucht veranstaltet werden.
Eine andere Partei (keine der 3) -
Einzelperson - würde aber 2 Katzen halten. Wäre dies rechtens?
Nein, entweder wird allen nur ein Tier erlaubt, wobei eine Katze bei nicht erlaubter Tierhaltung ohnehin nicht erlaubt ist, oder man erlaubt allen Tierhaltung. Hier soll offenbar einfach der VM genötigt werden, seiner Mieterin zu kündigen. Warum auch immer.
Gruss Günter