Nachbarn in Eigentumswohnung als Eigenbedarfsgrund?

Hallo,
meine Frau, unser Sohn und ich wohnen in einer 3 Zimmer Mietwohnung (100qm) in Berlin und erwarten ein weiteres Kind.

Wir haben nur wenige Straßen entfernt eine 2 Zimmer Wohnung als Anlage gekauft (45qm). Ein Mieter bewohnt diese aktuell, die Frist für Eigenbedarfsanmeldung ist bereits abgelaufen.

Um für unsere neue Situation mit 2 Erwachsenen und 2 Kleinkindern ausreichend Zimmer zu haben, würden wir gerne unseren aktuellen Nachbarn (2 Zimmer, 40qm) das Angebot machen, dass wir

  1. ihre Wohnung anmieten und einen Durchbruch auf 140qm (5 Zi) machen (Einwilligung der Hausverwaltung vorausgesetzt),
  2. Ihnen unsere Eigentumswohnung als Alternative anbieten und
  3. dem aktuellen Mieter unserer Eigentumswohnung wegen Eigenbedarf kündigen.

FRAGE:
Würde diese Kündigung unseres Mieters als Eigenbedarf zählen? (…obwohl nicht wir in unser Eigentum einziehen)

Vielen Dank für eine Einschätzung unserer Sitution. VG

Nein.

Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Gruß,
Steve

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Nein, das wird nicht möglich sein.
Um das zu verstehen, musst du dir den Sinn des des § 573 II Nr. 2 vor Augen führen: Die besondere Kündigungsmöglichkeit leitet sich aus Art. 14 des Grundgesetzes ab - du sollst nicht daran gehindert werden, dein eigenes Eigentum für dich nutzen zu können. Der Gesetzgeber hat explizit bestimmte Personengruppen der eigenen Nutzung gleichgestellt.
Eine Art „Reihen-Eigenbedarf“ gibt es da nicht.
LG

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Vielen Dank. Der Begriff „Reihen-Eigenbedarf“ trifft es sehr gut. Dann machen wir das Beste draus und überlegen weiter