Hallo,
meine Frau, unser Sohn und ich wohnen in einer 3 Zimmer Mietwohnung (100qm) in Berlin und erwarten ein weiteres Kind.
Wir haben nur wenige Straßen entfernt eine 2 Zimmer Wohnung als Anlage gekauft (45qm). Ein Mieter bewohnt diese aktuell, die Frist für Eigenbedarfsanmeldung ist bereits abgelaufen.
Um für unsere neue Situation mit 2 Erwachsenen und 2 Kleinkindern ausreichend Zimmer zu haben, würden wir gerne unseren aktuellen Nachbarn (2 Zimmer, 40qm) das Angebot machen, dass wir
- ihre Wohnung anmieten und einen Durchbruch auf 140qm (5 Zi) machen (Einwilligung der Hausverwaltung vorausgesetzt),
- Ihnen unsere Eigentumswohnung als Alternative anbieten und
- dem aktuellen Mieter unserer Eigentumswohnung wegen Eigenbedarf kündigen.
FRAGE:
Würde diese Kündigung unseres Mieters als Eigenbedarf zählen? (…obwohl nicht wir in unser Eigentum einziehen)
Vielen Dank für eine Einschätzung unserer Sitution. VG