Wir haben ein neues Haus in 2016 gebaut.
Nun möchten wir eine Großraumgarage daneben bauen, Bauantrag ist durch, auch Grenzbebauung ist erlaubt worden, weil vorher auch eine alte Garage dort stand, die mit dem alten Haus vorher abgerissen worden ist, um neu zu bauen.
Nun möchten unsere Nachbarn diese Garage nicht, weil sie ein Küchenfenster, bodentief ins Dunkel versetzt. War aber vorher ja auch bei der alten Garage.
Dieses Küchenfenster ist lt. Architektin auch illegal, weil es die Brandschutzbestimmungen nicht einhält.
Unsere Rechtsschutzversicherung deckt einen wohl ins Haus stehenden Rechtsstreit über Neubau der Garage nicht ab, nur schon bestehende Gebäude.
Fühlt sich nicht gut an.
Leider können wir mit den Nachbarn nicht reden, sie haben uns schon mehrfach das Ordnungsamt und Bauamt auf den Hals gehetzt. Getan haben wir ihnen nichts, im Gegenteil, die ersten Jahre hatten wir ein sehr gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
Was tun?
Die Genehmigung sichert uns nicht ab, das steht fest. Wenn sie klagen, sind wir in einen Rechtsstreit verwickelt…
Vlt. hat Jemand Tipps, Tricks. Wir möchten wirklich nur in Ruhe leben, aber irgendwie funktioniert das hier nicht - leider…
Lieben Dank an euch
Frage von Internet verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre
Kannst du das mal näher ausführen ? Wie weit ist die Nachbarwand mit Küchenfenster weg von der Grenze und auch zur geplanten Grenzgarage ?
Das müssten doch 3 m Norm-Grenzabstand von Bauten sein. Nur Nebengebäude, wie Garage dürfen dichter oder auch direkt auf Grenzlinie wenn sie noch einige Höchstmaße einhalten.
Architekt gilt im allgemeinen als Baufachman was die Bauordnung betrifft. Brandschutz käme in Betracht wenn z.B ein Haus direkt auf Grenze steht dann darf an der Grenzseite keine Fenster sein, auch keine Lichtöffnung, eben wegen der Möglichkeit des Feuerüberschlags auf den Nachbarn wenn dort auch so dicht angebaut werden sollte. Was ja dann erlaubt ist !
Du hast schon recht, Baugenehmigt bedeutet nicht die Sache ist gelaufen. Jeder beeinträchtigte Nachbar kann dagegen vorgehen . Kommt nur darauf in welchem Maße dessen Rechte beeinträchtigt werden. Wenn in ein Fenster was baurechtlich unzulässig ist nun weniger Licht fällt ist das nicht das Problem des Nachbarn mit dem Neubauvorhaben.
Es hat mit eurem Problem nichts zu tun, aber, auch wenn es immer mehr Menschen schreiben, heißt es weiterhin
„2016“,
NICHT „in 2016“!
Bloß weil man es so im Englischen schreibt müssen wir das im Deutschen nicht plötzlich alle nachmachen!
Nö
Das wären Ausnahmen wenn der Nachbar in einem Sonderfall zustimmen MUSS, etwa wenn Baugrenzen überschreiten werden oder Abstandsflächen auf Nachbargrund mit beansprucht werden.
Hält man sich an die Bauordnung und örtlichen Vorgaben einer Gestaltungssatzung oder Bebauungsplanes hat der Nachbar gar nichts mitzureden. Er muss und wird m.E. nach auch gar nicht befragt.
Er kann aber immer rechtlich gegen die erteilte Genehmigung vorgehen, wenn er meinst er sei irgendwie beeinträchtigt. Aber es muss eine rechtliche Grundlage haben und wird letztlich nicht vom Bauamt sondern einem Gericht entschieden.
Die Ausnahme liegt doch hier vor. Im UP ist von Grenzbebauung die Rede.
Du widersprichst Dir selbst.
Deswegen wird die Zustimmung vorab eingeholt.
Wenn der Nachbar nicht zustimmt, weil sich bei der Planung nicht an die Bauordnung u.ä. gehalten wurde, gibt es auch keine Baugenehmigung (in Ba-Wü ist das so).