Hallo,
ist es rechtlich möglich, einem Nachbarn uneingeschränkt den Zutritt zu dem Grundstück zu verweigern, das man angemietet hat? Selbst wenn er durch den Garten gehen müsste, um bei einem zu klingeln?
Danke! Herzliche Grüße,
Mira
Hallo,
ist es rechtlich möglich, einem Nachbarn uneingeschränkt den Zutritt zu dem Grundstück zu verweigern, das man angemietet hat? Selbst wenn er durch den Garten gehen müsste, um bei einem zu klingeln?
Danke! Herzliche Grüße,
Mira
Hallo,
ist es rechtlich möglich, einem Nachbarn uneingeschränkt den
Zutritt zu dem Grundstück zu verweigern, das man angemietet
hat? Selbst wenn er durch den Garten gehen müsste, um bei
einem zu klingeln?
Hallo auch,
ist denn der Garten Bestandteil der Mietsache?
Gruß
Tina
Hallo Engelchen,
ja, ist er.
lg Mira
Hai
ja, ist er.
lg Mira
Dann darf man ihm z. B. Hausverbot erteilen, so kommt er auch erst gar nicht in die Verlegenheit, klingeln zu müssen. Falls er etwas mitzuteilen hat: Es gibt die Deutsche Post AG, es gibt Telefone.
Das Hausrechte des Mieters erstreckt sich hier auf das gesamte von ihm gemietete Grundstück.
Gruß
smalbop
Hallo,
ist es rechtlich möglich, einem Nachbarn uneingeschränkt den
Zutritt zu dem Grundstück zu verweigern,
Hier eine Möglichkeit, die gegen eine uneingeschränkte Verweigerung spricht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leit…
Gruß
Jörg Zabel