Hallo
Zeugen gibt es auch keine, die beiden Nachbar-Parteien waren
unter sich.
Hausdurchsuchung beim Nachbarn.
Hm, nicht ernst gemeint.
Ich denke mir eigentlich Folgendes (die Juristen, falls sie hier mal hineinschauen, mögen mich korrigieren):
Der Absender der Ware hat einen Vertrag mit dem bösen Nachbarn. Also muss er sich an letzteren halten von wegen der Vertragserfüllung. Mit der Nachbarin, die das Paket angenommen hat, hat er nichts zu tun. Wieso sollte die dann auf einmal die Rechnung bekommen?
Jedenfalls müsste hier § 446 gelten, dass nämlich die Gefahr bei Übergabe an den Käufer an selbigen übergeht, und bis dahin beim Verkäufer bleibt. Jedenfalls kann die Gefahr doch nicht auf irgendeinen Nachbarn übergehen, nur weil der das Paket annimmt.
Inwieweit die Post da zur Verantwortung gezogen werden kann, weiß ich nicht, zumal ich nicht weiß, um was für eine Sorte von Paket es sich handelt. - Pakete beim Nachbarn abgeben macht die Post m.W. nur, weil es so gut wie nie Probleme dabei gibt. Eigentlich scheint das eine ziemlich rechtsfreie Zone zu sein bzw. im Zweifel bleibt die Post für eventuelle Verluste verantwortlich (scheint mir so), sofern sie überhaupt irgendwie haftet.
Der Paket-annehmende Nachbar quittiert ja auch nur den Empfang, und schließt mit niemandem einen Vertrag ab.
Insofern würde ich ggf. dem Absender der Ware in meiner Eigenschaft als Zeuge versichern, dass der böse Nachbar das Paket von mir persönlich erhalten habe, und dass seine Forderung gegen selbigen zu recht bestehe.
Wenn es da irgendwelche Zweifel gibt, dann muss der Nachbar Strafanzeige gegen mich stellen. Aber dann muss er schon was zu beweisen haben, wenn er das wirklich macht, und da müsste man natürlich sofort Gegenanzeige stellen.
So würde das meinem gesunden Volksempfinden entsprechen.
Viele Grüße