Nachbarpaket angenommen, nun Ärger

Hallo,
wie ist das mit den Pakten, die Nachbarn annehmen? Wenn man das Paket für einen Nachbarn annimmt, der aber nach einiger Zeit nicht zahlen will oder behauptet, er habe das Paket nicht erhalten, ist dann derjenige, der das Paket angenommen hat und dafür unterschrieben hat, der Dumme? Wird der Versender nun an den „netten“ Nachbarn herantreten und Geld einfordern? Obwohl dieser das Paket weitergegeben hat an den eigentlichen Empfänger? Der eigentliche Empfänger lacht sich ins Fäustchen? Hat die Ware, aber zahlt nicht, bzw. sagt, er habe die Ware nicht bekommen?
Was kann der nette Nachbar machen?
Und was, wenn der böse" Nachbar weggezogen ist?

Fragen über Fragen…

Würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank im Voraus für`s Lesen und Gedanken machen.

Herzliche Grüße,

Elke

Hi,

hat der nette Nachbar Zeigen für die Paketübergabe?

Hamiyl

Moin,

wie ist das mit den Pakten, die Nachbarn annehmen? Wenn man
das Paket für einen Nachbarn annimmt, der aber nach einiger

Derjenige, der das Paket eigentlich erhalten sollte, bekommt eine Karte, die aussagt, dass das Paket bei Herrn/Frau XY abgegeben wurde. Diese kann man sich als Nachweis der tatsächlichen Übergabe des Paketes aushändigen lassen und hat damit auch einen Beweis, dass man’s übergeben hat.

Gruß,
Ingo

Hi,

Wird der Versender nun an
den „netten“ Nachbarn herantreten und Geld einfordern?

das wäre theoretisch denkbar.

Was kann der nette Nachbar machen?

Er sagt schlicht die Wahrheit: er hat das Paket an Person XY übergeben und lehnt daher jede Haftung ab.
Weitere Reaktion wäre erst bei Eingang eines Mahnbescheids oder eines anderen gerichtlichen Schreibens nötig. I.d.R. dürfte es aber gar nicht so weit kommen, da die Beweislage für den Versender doch ein wenig dürr ist.

Gruß Stefan

Hi,

hat der nette Nachbar Zeugen für die Paketübergabe?

Würde das denn hier überhaupt eine Rolle spielen?

Es geht doch hier darum, ob er durch Annahme des Pakets anstelle des Bestellenden gegenüber dem Versender haftet. Durch Weitergabe des Pakets würde doch nur der ursprünglich Bestellende im Innenverhältnis dem Annehmenden gegenüber schadenersatzpflichtig?! Oder verstehe ich hier irgendetwas völlig falsch? Klärt mich ruhig auf…

Der Kater

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Leider hat die Post dem Nachbarn keine Karte in den Postkasten geworfen, daß das Paket anderwo abgegeben wurde.

Der Nachbar ist weggezogen. Aber nicht unbekannt verzogen.

Zeugen gibt es auch keine, die beiden Nachbar-Parteien waren unter sich.

Herzliche Grüße,

Elke

Moin,

Weitere Reaktion wäre erst bei Eingang eines Mahnbescheids
oder eines anderen gerichtlichen Schreibens nötig. I.d.R.
dürfte es aber gar nicht so weit kommen, da die Beweislage für
den Versender doch ein wenig dürr ist.

So dürr ist sie nicht, da derjenige, der das Paket(kein Päckchen) annimmt, den Empfang quittiert und der Zusteller den Empfänger notiert.
Zumindest ist die Beweislage lange nicht so dürr wie für mich, wenn behauptet wird, ich hätte das Paket nicht weitergegeben.

CU

Axel

Fehler der betroffenen Parteien relevant?
Guten Tag,

wären in einem solchen Fall nicht die Fehler, die die einzelnen Parteien gemacht haben relevant?

  1. Paketdienst stellt Paket bei Nachbarn zu ohne den eigentlichen Emfpänger zu informieren => Haftung des Zustellers.

  2. Nachbar übergibt Paket an eigentlichen Empfänger, lässt sich die Übergabe aber nicht quittieren => keine Lebenspraxis im Privatleben.

  3. Eigentlicher Empfänger zahlt nicht => Zahlungsverpflichtung, da Zeuge für Empfang von Zusteller und Weitergabe an eigentlichen Empfänger.

Ablauf:

  1. Verkäufer wendet sich an Paketdienst wg. Haftung. Oder der Verkäufer wendet sich an den eigentlichen Empfänger wg. Zahlung, da durch den Nachbarn die Zustellung bezeugt ist.

  2. Paketdienst verklagt eigentlichen Empfänger wg. Schadenersatz.

Gruß

Stefan

Hallo

Zeugen gibt es auch keine, die beiden Nachbar-Parteien waren
unter sich.

Hausdurchsuchung beim Nachbarn.

Hm, nicht ernst gemeint.

Ich denke mir eigentlich Folgendes (die Juristen, falls sie hier mal hineinschauen, mögen mich korrigieren):

Der Absender der Ware hat einen Vertrag mit dem bösen Nachbarn. Also muss er sich an letzteren halten von wegen der Vertragserfüllung. Mit der Nachbarin, die das Paket angenommen hat, hat er nichts zu tun. Wieso sollte die dann auf einmal die Rechnung bekommen?

Jedenfalls müsste hier § 446 gelten, dass nämlich die Gefahr bei Übergabe an den Käufer an selbigen übergeht, und bis dahin beim Verkäufer bleibt. Jedenfalls kann die Gefahr doch nicht auf irgendeinen Nachbarn übergehen, nur weil der das Paket annimmt.

Inwieweit die Post da zur Verantwortung gezogen werden kann, weiß ich nicht, zumal ich nicht weiß, um was für eine Sorte von Paket es sich handelt. - Pakete beim Nachbarn abgeben macht die Post m.W. nur, weil es so gut wie nie Probleme dabei gibt. Eigentlich scheint das eine ziemlich rechtsfreie Zone zu sein bzw. im Zweifel bleibt die Post für eventuelle Verluste verantwortlich (scheint mir so), sofern sie überhaupt irgendwie haftet.

Der Paket-annehmende Nachbar quittiert ja auch nur den Empfang, und schließt mit niemandem einen Vertrag ab.

Insofern würde ich ggf. dem Absender der Ware in meiner Eigenschaft als Zeuge versichern, dass der böse Nachbar das Paket von mir persönlich erhalten habe, und dass seine Forderung gegen selbigen zu recht bestehe.

Wenn es da irgendwelche Zweifel gibt, dann muss der Nachbar Strafanzeige gegen mich stellen. Aber dann muss er schon was zu beweisen haben, wenn er das wirklich macht, und da müsste man natürlich sofort Gegenanzeige stellen.

So würde das meinem gesunden Volksempfinden entsprechen.

Viele Grüße

Hi,

So dürr ist sie nicht, da derjenige, der das Paket(kein
Päckchen) annimmt, den Empfang quittiert und der Zusteller den
Empfänger notiert.

die Entgegennahme braucht und soll doch gar nicht bestritten werden. Und mehr läßt sich damit nicht beweißen.

Zumindest ist die Beweislage lange nicht so dürr wie für mich,
wenn behauptet wird, ich hätte das Paket nicht weitergegeben.

Eine einfache Behauptung reicht aber i.d.R. nicht. Ich behaupte, das Paketr weitergegeben zu haben, der Empfänger beheuptet es nicht bekommen zu haben. Warum sollte ihm mehr geglaubt werden als mir? Es wird mir in diesem Moment ja deliktisches Handeln unterstellt, nur dann werde ich schadenersatzpflichtig. Da müsste schon mehr kommen…

Gruß Stefan

Hallo

Der Absender der Ware hat einen Vertrag mit dem bösen
Nachbarn. Also muss er sich an letzteren halten von wegen der
Vertragserfüllung. Mit der Nachbarin, die das Paket angenommen
hat, hat er nichts zu tun. Wieso sollte die dann auf einmal
die Rechnung bekommen?

Die Rechnung hat sie ja auch nicht bekommen. Tatsache, wenn ich das richtig gelesen habe, ist die Behauptung des Rechnungsempfängers, das Paket niemals erhalten zu haben.

Jedenfalls müsste hier § 446 gelten, dass nämlich die Gefahr
bei Übergabe an den Käufer an selbigen übergeht, und bis dahin
beim Verkäufer bleibt. Jedenfalls kann die Gefahr doch nicht
auf irgendeinen Nachbarn übergehen, nur weil der das Paket
annimmt.

Das tut´s ja auch nicht.

Inwieweit die Post da zur Verantwortung gezogen werden kann,
weiß ich nicht,

Die Post lässt sich den Empfang ja bestätigen. Die sind meiner Meinung nach raus aus der Sache.

Der Paket-annehmende Nachbar quittiert ja auch nur den
Empfang, und schließt mit niemandem einen Vertrag ab.

Aber er bestätigt, das Paket erhalten zu haben!

Insofern würde ich ggf. dem Absender der Ware in meiner
Eigenschaft als Zeuge versichern, dass der böse Nachbar das
Paket von mir persönlich erhalten habe, und dass seine
Forderung gegen selbigen zu recht bestehe.

Aber genau das ist das Problem: Der eine nimmt ein Paket an und gibt es seinen Nachbarn, dem eigentlichem Empfänger. Und der bestreitet, dieses jemals erhalten zu haben.

Wenn es da irgendwelche Zweifel gibt, dann muss der Nachbar
Strafanzeige gegen mich stellen. Aber dann muss er schon was
zu beweisen haben, wenn er das wirklich macht, und da müsste
man natürlich sofort Gegenanzeige stellen.

Ne, muss er nicht! Der Ablauf wird wohl folgendermaßen sein: Der Versender wird irgendwann einen Mahnbescheid gegen den „bösen Nachbarn“ stellen. Der wird diesem widersprechen mit der Begründung Ware nicht erhalten. Dann kommt es zu einem Prozess, indem der Versender tatsächlich nicht beweisen kann dass der „böse Nachbar“ das Paket erhalten hat sondern der „gute Nachbar“. Der „böse Nachbar“ ist u.U. dann aus der Sache raus und freut sich! Dann wendet sich der Versender an den „guten Nachbar“ und fordert das Geld, weil er das Paket ja bekommen hat! Und wenn der Pech hat, könnte es passieren das er zahlen muss.
Und dann müsste der gute den bösen Verklagen, damit er sein Geld wiederbekommt…usw…

Zugegeben: Weit hergeholt, aber immerhin durchaus Möglich!

Andreas

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Zeuge?
Hallo

Der Ablauf wird wohl folgendermaßen sein:
… Dann kommt es zu einem Prozess, indem der Versender tatsächlich nicht beweisen kann dass der „böse Nachbar“ das Paket erhalten hat sondern der „gute Nachbar“.

Und kann der „gute Nachbar“ da nicht als Zeuge fungieren? Oder ist er hier selbst zu sehr Partei?

Simsy

Hallo!
Ich habe hier nur mal ein mögliches Szenario dargestellt. Gehen wir mal davon aus, der „Böse Nachbar“ wird nun tatsächlich vom Versender auf Zahlung verklagt. Wenn der so richtig böse ist, wird er eben vor Gericht behaupten das Paket nicht erhalten zu haben! Selbst wenn der „Gute Nachbar“ ,wenn er denn als Zeuge gehört wird, sagt, er hat das Paket dem „bösem“ gegeben, ändert dieses nichts an der Tatsache das der „böse“ alles bestreitet. Und da ja nur der „böse“ Verklagt wird, muss das Gericht ev. die Klage abweisen, da der Zeuge („der Gute“) auch nicht beweisen kann, das er das Paket übergeben hat!
Und das kann böse enden!!

Andreas (böse, böse)

Hallo

da der Zeuge („der Gute“) auch nicht beweisen kann, das er das Paket übergeben hat!

Wenn (falls) er aber doch als Zeuge aussagen darf, dann wäre doch seine Aussage ein Beweis. Es wäre mir neu, wenn ein Zeuge seine Zeugenaussage immer noch unter Beweis stellen müsste.

Die Frage für mich wäre, ob er ggf. als Zeuge zugelassen würde.

Viele Grüße

Guten Abend,

mein erstes Posting und möchte mich ebenfalls mal zu Wort melden :smile:.

Meiner Meinung nach kann der „Nachbar“ auf keinen Fall rechtlich belangt werden! Dies begründet sich aus der Tatsache heraus, dass der „Nachbar“ mit niemanden der ursprünlich drei Parteien in einem Vertragsverhältnis steht und somit auch keinerlei Ansprüche gegen ihn erheben.
Grundsätzlich wird sich jeder an seinen jeweiligen Vertragspartner halten:

  1. Käufer - Verkäufer --> Kaufvertrag
  2. Verkäufer - Paketdienst --> Frachvertrag
  • Der Kaüfer meldet dem Verkäufer, er habe das Paket nicht erhalten.
    Inhalt des Vertrages: Der Verkäufer verpflichtet sich (unter anderem) zur Lieferung des Pakets.

  • Daraufhin, wird sich der Verkäufer mit dem Paketdienst in Verbindung setzen und diesen daraufhinweisen, dass das Paket nicht angekommen ist.
    Durch den Frachtvertrag, verpflichtet sich der Paketdienst zur Lieferung des Paketes an den jeweiligen Empfänger (nicht dem Nachbarn oder sonst irgendwem, den er im Treppenhaus aufgabelt).

Da der Paketdienst aus welchen Gründen auch immer, dass Paket bei dem „Nachbarn“ abgibt, ist damit der Vertrag zwischen Verkäufer und Paketdienst nicht erfüllt.

Für mich ergibt sich, ganz klar, dass der Paketdienst in der Pflicht ist Schadensersatz zu leisten.

Die einzige Situation, die ich mir vorstellen kann, Schadensersatz vom Nachbarn einzufordern ist ihm einen Diebstahl des Paketes vorzuwerfen. Das wäre aber wieder ein anderes Thema.

Ich hoffe das war nun einigermaßen Verständlich und freue mich auf Wer weiß Was.

Lieben Gruß
Richard