Liebe/-r Experte/-in,
wir sind Eigner einer Ergeschosswohnung in einem 2-Familienhaus in Bayern. Teile des Nachbargrundstücks (Wiese) liegen in der gesamten Breite direkt in 3 m Entfernung vor unserer Küche/Esszimmer und sind im Niveau ca. 1 m über unserem Grundstücksniveau. Nach einer Zwangsversteigerung befindet sich das Nachbarhaus samt dem entsprechenden Gründstücksteil in neuem Besitz. Der alte Besitzer hat stets respektiert uns nichts vor Küche/Esszimmer zu stellen oder anzupflanzen und uns auch niemals in die Räume gegafft. Falls der neue Besitzer plant uns z.Bsp. hohe Bäume oder Garagen an der Grundstücksgrenze sozusagen vor die Nase zu setzen könnten wir dies überhaupt verhindern und wenn ja wie? Welches Rechtsgebiet müssten wir recherchieren bzw. welches Fachgebiet müsste ein hiesiger Anwalt vertreten?
Danke
Sehr geehrter Herr Seydtle,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Gegen die Pflanzung der Bäume können Sie was unternehmen wenn sie zu Nahe an der Grenze stehen. Dieser Anspruch verjährt aber nach 5 Jahren. Danach stehen die Bäume bis sie sterben. Jeder Baum oder Busch muss einen gewissen Abstand zur Grenze haben. Auch für die Höhe ist die der Aufschüttung abzuziehen.
Unter www.nachbarschaftsstreit.de
findet man die Nachbarrechte der versch. Bundesländer.Vielleicht kann Google auch eine Antwort darauf finden.
Als Rechtsanwalt benötigen Sie einen auf dem Gebiet „Nachbarschaftsrecht“ tätigen,
für Garagen auf der Grenze einen für „öffentliches Baurecht“.
Ansonsten ist in dem Forum „http://www.123recht.net“ unter Forum
in der Kopfleiste unter Nachbarschaftsrecht
viele ähnliche Probleme zu finden. Viel Glück !
Sie müssten in das Nachbarrechtsgesetz für Bayern schauen. Dies ist Inhalt des „Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze“
Der Anwalt muss sich halt mit Nachbarrecht auskennen.