Hallo Wissensgemeinde,
vom Nachbargrundstück ragt eine mehr als 15 m hohe Tanne über die Garage und der Zufahrt zur Garage des anderen Grundstückes. Der PKW des Eigentümers steht in der Garage, der PKW der Tochter davor, aber auf dem Grundstück.
Nun wird festgestellt, dass leichte, aber über das gesamte Auto vorhandene Lackschäden auf dem PKW eindeutig vom herunterfallen Harz sowie der Tannenzapfen der Tanne entstehen. Die Tanne steht ca. 3 m von der gemeinsamen Grundstücksgrenze.
Beeinträchtigungen eines Grundstücks durch Laubfall oder durch Kiefernnadeln und Tannenzapfen werden von der Rechtsprechung grundsätzlich als ortsüblich angesehen. Daher bestehen in der Regel keine Abwehr- oder Unterlassungsansprüche des Nachbarn. (So ist in verschiedenen jur. Ausgaben zu lesen)
Die Tochter der Eigentümerin müsste ihren PKW auf der Straße parken, was in der sehr ruhigen Wohngegend doch gefährlicher ist und hätte zudem einen wirtschaftlichen Nachteil bei ihrer PKW-Versicherung (Rabattaufgrund Parken auf abgeschlossenem Grundstück).
Ein Ausgleichsanspruch könnte nur dann bestehen,wenn die Einwirkungen das übliche und zumutbare Maß erheblich überschreiten. So entschied der BGH, allerdings wegen anderer Beeinträchtigung.
Bestünde ein Anspruch der Geschädigten, z.B. durch das Zurückschneiden der Tannen bis zur Grundstücksgrenze oder anderer Art?
Bitte auch Querdenker sich melden,
danke,
schönen Abend,
si