Nachbarrecht-Grillen

Grüß Euch,
mein Nachbar macht Ärger, weil wir angeblich zu häufig Grillen ( 2 Mal im Monat ) und wegen des Geruchs. Weiß jemand, wie die Rechtslage ist
Für eine Antwort, vielen Dank!
Gruß
Günter

Hallo,

Grundsätzlich ist gegen Grillen nichts einzuwenden, wenn der Nachbar nicht belästigt wird durch Geruch und/oder Rauch. Es gibt zwar Gerichte, die meinen, es reiche aus, wenn bis zu sechs Stunden im Jahr gegrillt wird. Andere Gerichte sind der Auffassung, dass einmal im Monat Grillen ausreicht. Wenn jedoch der Nachbar dadurch soweit belästigt wird, dass Rauch auch in die Wohnung des Nachbarn zieht, wird dies als Verstoss gegen die Immissiongesetze angesehen. Verschiedene Gerichte gehen davon aus, dass das Grillen dem Nachbarn ein bis zwei Tage zuvor angekündigt werden soll. (Wie wär`s, den Nachbarn einfach mal zwischendurch einladen und dann Grillen)

Gruss Günter

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