Nachbarrecht, schädlingsbekämpfung

ist der nachbar eines doppelhauses verpflichtet, bei der lösung eines rattenproblems im dachgeschoß (gemeinsames dach) mitzuwirken?
sind beide parteien verpflichtet, dieses problem gemeinsam anzugehen?
ratten übertragen krankheiten.

Hallo!

Wenn in einer Häfte Ratten nachgewiesen wurden, dann wäre es doch sehr seltsam, der  andere Nachbar macht nicht von selbst mit,weil die doch im Nu auch bei ihm wären.
Zumal die Haustrennung unter dem durchlaufenden Dach nicht rattendicht ist. Da sind große Lücken.

Rattenbekämpfung ist m.E. sogar vorgeschrieben und handeln(bezahlen) muss immer der Grundeigentümer.

MfG
duck313