Liebe/-r Experte/-in,
unser Grundstück liegt am Hang, unsere Nachbarin liegt höher als wir, die Grenze verläuft entlang einer Böschung. Nun hat die Nachbarin den Grenzverlauf mit ca. 1,5 m hohen Pfählen markiert, die sie pink angesprüht hat.
Für sie kein PRoblem, da die ja oberhalb wohnt und die Dinger nicht sieht.
Bei uns dominieren die Pfähle das Grundstück total.
Kann ich die Beseitigung verlangen??
Zumal die Grenze ja zwischen zwei Grenzsteinen am Anfang und Ende verläuft.
Vielen Dank für die Antworten
Eine Einzäunung oder Einfriedigung des Grundstücks ist örtlich vorgeschrieben.Wie diese auszusehen hat,geht aus dieser Vorschrift ganz klar hervor und ist in den
Gemeinden unterschiedlich. Also bei der Gemeinde / Stadt erkundigen.Ein Anstrich in Pink wird da wohl nicht erlaubt sein.
Hallo maja,
danke für Deine Anfrage.
Entschuldige bitte die verspätete Antwort, aber wir sind nach 6 Wochen erst aus den Urlaub zurück.
Leider bin ich hier überfordert. Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum Nachbarrecht / Button rechts oben, zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es genau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum.
Viel Glück
kraroma